ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland

Mark @, Dienstag, 04.09.2007 (vor 6489 Tagen)

Hallo zusammen,

auch ich habe eins dieser netten Schreiben der Stadt Köln erhalten. Einen Kommentar über die Methoden erspar auch ich mir...

Meine Frage:
Sofern eine Steuerpflicht denn tatsächlich gegeben wäre,
kann diese für 2005 noch (nach)veranlagt werden, wenn ich seit 2006 nicht mehr in D wohne und dort nicht mehr steuerpflichtig bin>

Gruss Mark

ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland

Christian @, Dienstag, 04.09.2007 (vor 6489 Tagen) @ Mark

Hallo Mark,
ja, die Steuer kann rückwirkend bis zu 4 Jahre verlangt werden.
Ob sie berechtigt ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Gruß