ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland
Hallo zusammen,
auch ich habe eins dieser netten Schreiben der Stadt Köln erhalten. Einen Kommentar über die Methoden erspar auch ich mir...
Meine Frage:
Sofern eine Steuerpflicht denn tatsächlich gegeben wäre,
kann diese für 2005 noch (nach)veranlagt werden, wenn ich seit 2006 nicht mehr in D wohne und dort nicht mehr steuerpflichtig bin>
Gruss Mark
ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland
Hallo Mark,
ja, die Steuer kann rückwirkend bis zu 4 Jahre verlangt werden.
Ob sie berechtigt ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Gruß