ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland

Christian @, Dienstag, 04.09.2007 (vor 6488 Tagen) @ Mark

Hallo Mark,
ja, die Steuer kann rückwirkend bis zu 4 Jahre verlangt werden.
Ob sie berechtigt ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Gruß


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