ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland
Hallo Mark,
ja, die Steuer kann rückwirkend bis zu 4 Jahre verlangt werden.
Ob sie berechtigt ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Gruß
gesamter Thread:
- ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland -
Mark,
04.09.2007
- ZW-Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland - Christian, 04.09.2007