Dubiose Methoden der Stadt Köln...
» Gegen den Steuerbescheid kannst Du Dich nur ganz formell wehren -
» Widerspruch und wenn dieser abgelehnt wird, Klage vor dem
» Verwaltungsgericht. Kann sich alles hinziehen. Und vor dem VG Köln kann es
» „heiter“ werden.
» Wenn Du das willst, wird Dir hier geholfen. Einschüchtern lassen solltest
» Du Dich allerdings nicht.
Ja, Widerspruch habe ich schon eingelegt.
Eine Begründung wollte ich noch hinterherschieben. Dazu auch die Frage, ob gerade noch Verfahren laufen... Aber ich habe gesehen, weiter oben ist dazu schon ein Thread geöffnet. Da werde ich mich dann mal mit rein hänngen...
» Da trotz Widerspruch die Zahlung geleistet werden muss - es sei denn, Du
» klagst auch dagegen (bringt aber wahrscheinlich nichts), solltest Du
» sofort einen Antrag auf Erlass der Steuer stellen - da dürfte ja einiges
» aufgelaufen sein, und daran ist die Stadt schuld. Der Antrag wird
» vermutlich auch abgelehnt, aber sie müssten Dir die Stundung
» (Ratenzahlung) anbieten.
» Gruß
Vielen Dank schon mal bis hierhin!
melvin
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melvin,
03.09.2007
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Christian,
03.09.2007
- Dubiose Methoden der Stadt Köln... - melvin, 07.09.2007