Kassel, Marburg

risti @, Samstag, 08.09.2007 (vor 6451 Tagen)

Hi,

Ich hab mal ein paar Fragen:

Ich werde in Marburg studieren, und da meinen Erstwohnsitz anmelden. Meine Mutter wohnt in Kassel.

Würdet ihr an meiner Stelle noch nen Zeitwohnsitz in Kassel anmelden> (also bei meiner Mutter wäre das dann).
Oder keinen Zweitwohniszt, und die Besuche in Kassel sind dann auchnur Besuche>

Noch ne Verständnisfrage: Die 8% ZWS beziehen sich doch auf die Miete der Zweitwohnung, oder>
Würde in nKassel ja keine Miete zahlen, und dann wären 8% davon immer noch 0€ ZWS.

Und noch ne Frage: Muss man sich dann abmelden>
Oder geht das mit dem Abemleden automatis ch wenn man sich am neuen Wohnort anmeldet>

hoffe ihr könt mir meine Fragen beantworten :-)

lg, risti

Kassel, Marburg

Christian @, Samstag, 08.09.2007 (vor 6451 Tagen) @ risti

Hallo Risti,
Du willst also in Marburg studieren, Dir dort eine Wohnung nehmen und Dich dort niederlassen und bleiben (= Wohnsitz Maburg). Das ist zwar unüblich, aber möglich. Interessiert allerdings niemanden.
Wenn Du Dich in Marburg mit Hauptwohnung anmeldest, musst Du Dich dort vorwiegend aufhalten und irgendwo eine Nebenwohnung haben - aber nicht unbedingt einen Zweitwohnsitz. Geht allerdings auch, wenn Du willst.
Wenn Du bei Deiner Mutter in Kassel ausziehst, kannst Du Dich dort abmelden. indem Du in Marburg Deine alleinige Wohnung anmeldest. Den Rest erledigt das Marburger Einwohnermeldeamt, indem es die Meldebehörde in Kassel über Deinen Umzug informiert. Die Einzelheiten kannst Du dem Meldeschein entnehmen. Da wirst Du auch gefragt, ob Du die Wohnung in Kassel melderechtlich beibehalten willst und welche der Wohnung die Hauptwohnung sein soll..
In Kassel kannst Du für Deine Nebenwohnung nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden, da Du diese Wohnung nicht innehast. Da erübrigt sich das Rumrechnen. Allenfalls kann Kassel Dich auffordern, eine Steuererklärung abzugeben - das bedeutet aber noch lange nicht, dass Du die Steuer auch zahlen musst.
Gruß
Christian

Kassel, Marburg

Yvonne Winkler @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6451 Tagen) @ risti

Hallo Risti,

mal anders herum gefragt. Warum sollte man, wenn man nur noch besuchsweise heim kommt, eine Zweitwohnung beibehalten und sich ohne Not ein Problem auf den Tisch ziehen, das man vermeiden kann>

Auch wenn man keine Miete zahlt, wird man zur ZWSteuer veranlagt, weil die Miete, die man in vergleichbarem Wohnraum zahlen würde, geschätzt würde. Damit ist die Rechnung 8 % von 0 hinfällig.

Gruß
Yvonne Winkler

Kassel, Marburg

Christian @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6451 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Risti, hallo Yvonne,
wenn es wirklich nur Besuche sind und Marburg wirklich der (alleinige) Wohnsitz ist, sehe ich kein Problem, in Kassel keine Nebenwohnung zu melden. Da hat Yvonne durchaus Recht. Wenn steuerrechtlich Marburg aber der Haupt- und Kassel der Zweitwohnsitz sein soll, besteht Meldepflicht.
Und zu den Problemen: Was wäre das Leben ohne Probleme> Wenn man keine hat, muss man welche schaffen. Könnte durchaus ein Grund sein in Köln, Aachen oder Wuppertal (nicht in Kassel) eine Nebenwohnung anzumelden. Diese Städte betrachten die Nebenwohnung als ihre Steuerquelle und die zuständigen Richter in Köln und Aachen sprechen da richtig putzig mit.
Wenn man eine Wohnung nutzt, diese aber nicht innehat, veranlagen manche Städte den Nutzer (nicht den Inhaber) zur Zweitwohnungsteuer - und befinden sich damit im Widerspruch zu der auslegungsbedürftigen Festlegung des BVerfG, wonach diese Steuer den Inhaber treffen soll.
Gruß
Christian

Kassel, Marburg

Yvonne Winkler @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6450 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

wir haben Sonntag und Du empfiehlst allen quasi aus juristisch-sportlichen Gründen eine Zweitwohnung in besagten Städten (Köln, Aachen, Wuppertal) anzumieten, um die juristischen Abgründe der Zweitwohnungsteuersatzungen auszuloten>

Ich wüsste spannendere Betätigungsfelder...;-)als normaler Mensch, ganz ehrlich.

Gruß
Yvonne

Kassel, Marburg

Christian @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6450 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne,
die Empfehlung steht im Konjunktiv.
Aber ansonsten> Warum nicht> Die VG's usw. wollen doch bestimmt keine Stellenkürzungen, nur weil plötzlich die Verfahren wegbrechen. Nicht auzumalen, was das bedeuten würde.:-(
Mit Sonntag hat das wenig bis nichts zu tun.
Ansonsten würde ich auch lieber gegen andere Sachen anstinken, bei denen die Verantwortlichen nicht wissen, was sie tun. Aber das ist juristisch nicht möglich und mit noch mehr Arbeit verbunden.:-D
Gruß
Christian

Kassel, Marburg

Butzmann Josef @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6450 Tagen) @ Christian

Hallo Christian und Yvonne
kennt IHr beid eigentlich die neueste Ausgabe der gerade erschienen "Bayerischen Verwaltungsblätter Heft 17 dabei ein umfangreiche Literatur
" Die Zweitwohnungssteuer in Bayern auf dem Prüfstand der Gerichte verfasst von Dr. Andreas Dietz,Augsburg >>
wenn nein - so empfehle ich beschafft sie Euch oder gebt mir Adresse, dann schick ich diese Euch !

Gruß Butzmann

Kassel, Marburg

Yvonne Winkler @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6450 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Herr Butzmann,

da meine bayerischen Zeiten zurück liegen, beziehe ich die BayVBl. nicht, ist hier in Sachsen-Anhalt auch nicht unbedingt erforderlich :-D , dennoch fände ich das sehr nett, wenn Sie sie mir faxen oder senden könnten.

Adresse finden Sie hier: http://www.recht-steuer-ywinkler.de/impr.htm

Ich würde mich sehr darüber freuen, denn es geht nichts darüber, rundum gebildet zu sein.:-D Herzlichen Dank vorab.

Gruß
Yvonne Winkler