Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
Mein Bruder ist 19 Jahre alt und macht in Erfurt eine überbetriebliche Ausbildung. Sein Hauptwohnsitz ist in Saalfeld-auch hinsichtlich der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe. Er verdient nicht wirklich viel-eben überbetriebliche Ausbildung.
Nun verlangt die Stadt Erfurt aber 16% von der Kaltmiete als Steuer.
Wie kann man das umgehen> Gibt es Urteile, die die Chance vergrößern, d. er diese Steuer als Auszubildender nicht bezahlen muß>
Wäre dankbar für schnelle Antworten.
Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
Hallo,
ob Auszubildender oder sonst was spielt keine Rolle. Auch die Person darf keine Rolle spielen - welche Religion oder Rasse jemand hat, ob er arbeitet, studiert oder lernt, welche sexuellen Vorlieben er hat, ob er verheiratet ist oder einen Lebenspartner hat - für eine Aufwandsteuer ist das ohne Belang. Sie ist da sozusagen völlig egalitär. Aber: Wenn Dein Bruder zwei steuerrechtliche Wohnsitze hat, ist er fällig, egal wie viel er verdient.
Ist das aber wirklich so>
- Hat Dein Bruder die Hauptwohnung in Saalfeld inne>
- Hält er sich vorwiegend in Saalfeld auf>
- Welches Datum hat der Steuerbescheid> Wann lag er im Briefkasten>
„Umgehen“ kann man eine Steuer nicht. die Frage ist allenfalls, ob sie berechtigt ist. Das kann ich aber erst nach Beantwortung meiner Fragen beurteilen (aus Sicht der thüringischen Stammesgeschichte).
Gruß
NNN
Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
Hallo und ein großes Dankeschön für Deine schnelle Antwort.
Also,mein Bruder wohnt mit dem Hauptwohnsitz in Saalfeld, er mußte die Zweitwohnung in Erfurt anmelden, so die Bedingungen für die Erteilung der überbetrieblichen Ausbildungsstelle.
Hauptsächlich hält er sich - wenn er beruflich frei hat- in Saalfeld auf, denn im Haus unserer Eltern wohnt er ja nach wie vor.
Er verdient monatlich (Ausbildungsentgelt) 217,-, hat aufgrund von BAB einen staatlichen Zuschuß von 184,- (die entfallen würden, wenn er sich hauptwohnsitzlich in Erfurt meldet), die Mietkosten betragen monatlich 257,-. Im Grunde genommen hat er doch für seine Ausbildung nur Ausgaben, denn in den Kosten ist noch kein Strom, keine Versorgung, keine Heimfahrt und nichts enthalten.
Die genauen Daten, wann der Steuerbescheid ausgestellt und zugestellt wurde, reiche ich noch nach (heute bzw. morgen vormittag)
Fakt ist, wir haben Antrag auf Freistellung geschrieben, weil es in der Erfurter Satzung heißt, d. Schüler, Auszubildende usw.( unter 18 )freigestellt sind. Er ist zwar altersmäßig darüber, hat doch aber trotzdem nicht mehr Geld!!!
Die Reaktion vom Amt war, er könne die Steuern stunden lassen. Doch dann startet er mit Schulden nach Beendigung seiner Ausbildung ins Arbeitsleben.
Vielen Dank für Deine Mithilfe!
Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
»Hallo XXX,
unabhängig davon, dass Dein Bruder melderechtlich falsch gemeldet sein könnte, hat die Stadt Erfurt einen Knall.
Das Einkommen Deines Bruders spielt allerdings keine Rolle. Dennoch sollte er sich wehren!
Zuständig für Erfurt ist das VG Weimar, und das har klar festgestellt (wenn auch bei Studenten - aber das spielt hier keine Rolle), dass man mehr als eine Wohnung innehaben muss, um zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden zu können. „Eine Satzungsbestimmung, die denjenigen, der mit Nebenwohnung im Stadtgbiet gemeldet ist, als "Inhaber" einer Zweitwohnung fingiert, verstößt in den Besucherfällen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.“
Das triff bei Deinem Bruder sicherlich auch zu, denn die Hauptwohnung (bei Deinen Eltern) hat er wohl nicht inne (kein Mietvertrag o.ä.).
- VG Weimar Urteil vom 27. September 2006 - 6 K 5509 04 We
- VG Weimar Beschluss vom 20. Juni 2007 - 6 E 492/07 We
Da lohnt es sich sogar, auf aufschiebende Wirkung zu klagen.
Gruß
NNN
Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
Vielen, vielen Dank, Du hast uns sehr geholfen,
eine Frage habe ich noch: wieso ist mein Bruder melderechtlich falsch gemeldet> Die Überbetriebliche Ausbildungsstelle hat er nur bekommen mit der Auflage, sich in Erfurt zumindest zweitwohnsitzmäßig zu melden.
Wir werden uns auf die von Dir benannten Urteile und Beschlüsse berufen und hoffen mal das allerbeste. Wenn Du magst, halte ich Dich auf dem laufenden.
Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
»Hallo XXX,
bitte, gerne geschehen.
Ich habe nicht gesagt, dass Dein Bruder falsch gemeldet ist - er könnte falsch gemeldet sein. Nämlich dann, wenn er sich nicht (zeitlich gesehen) vorwiegend in Saalfeld aufhält (oder länger als in Erfurt). Zumindest darauf achten sollte man, wenn man diesbezüglich etwas verlauten lässt. Sollte man nicht vertiefen.
Aus purer Neugier: Hat da wirklich jemand die Auflage erteilt, sich zumindest mit Nebenwohnung in Erfurt zu melden> Evtl. eine staatliche Stelle> So weit ist Saalfeld ja nun auch wieder nicht von Erfurt entfernt, da kann man auch täglich pendeln.
Wenn sich was ergibt, bin ich immer daran interessiert.
Daran denken: Fristgerecht Widerspruch einlegen, nicht hinhalten lassen, denn wenn die Frist verstrichen ist, wird der Steuerbescheid rechtskräftig.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
Hallo Christian,
die HOGA (der Ausbilder meines Bruders) hat es zur Bedingung gemacht, d. er sich in Erfurt meldet. Ich sagte ja, er macht eine überbetriebliche Ausbildung, heißt, d. Lehrlingsgeld und auch die Bezahlung der Ausbildung kommt aus dem Stadt- > Staatstopf. Und um diese Ausbildung zu erhalten, gab es die Auflage, d. er sich ummelden muß. Und da ja noch díe Berufsausbildungsbeihilfe daran hängt, haben wir ihn zweitwohnsitzlich nach Erfurt verlegt. Denn bei Hauptwohnsitz Erfurt würde das BAB wegfallen. Doch er ist in Erfurt wirklich nur zum Arbeiten bzw. Lernen, seine Freizeit verbringt er in Saalfeld. Und dort will er auch nicht so richtig weg. Mit anderen Worten, wenn er die Ausbildung beendet hat, gibt er auch die Zweitwohnung in Erfurt wieder auf.
Sicher, er könnte pendeln, Erfurt ist ca. 55 km von Saalfeld entfernt, aber im Hotelgewerbe ist die Zugverbindung nicht so genial, wenn er nachts auf dem Bahnhof stehen müßte.
Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?
das mit der HOGA verstehe ich zwar nicht, aber ich vermute mal, dass es sich um städtische Gelder handeln muss. Sonst wäre es sinnlos.
Was das Melderecht angeht: Wenn jemand an einem Ort arbeitet und nur seine Freizeit in einem anderen Ort verbringt, ist üblicherweise der Arbeitsorts der Ort des vorwiegenden Aufenthalts und damit ist dort bei einem volljährigen Ledigen mit mehreren Wohnung auch die Hauptwohnung. Und wenn er aus Saalfeld nicht so richtig weg will: Zur Zeit ist er es (vorwiegend)! Deswegen: Bitte genau lesen, was ich zum Pendeln geschrieben habe - das mag nicht genial sein, aber damit kann man plausibel ERKLÄREN, dass Saalfeld der Ort des vorwiegenden Aufenthaltes ist.
Kleines Rechenexempel:
Samstag/Sonntag: Aufenthalt in Saalfeld
Montag in Erfurt, Übernachten in der Nebenwohnung
Dienstag nach der Arbeit (8 Stunden) Fahrt nach Saalfeld (Zug oder Fahrgemeinschaft wg. Wasserballtraining ).
Mittwoch Fahrt von Saalfeld nach Erfurt und nach der Arbeit (8 Stunden) wieder nach Saalfeld (z.B. zum Üben mit der Oboe im Blasorchester Harmonia Saalfeld).
Donnerstag Fahrt von Saalfeld nach Erfurt, Übernachten in der Nebenwohnung
Freitag nach der Arbeit gegen 14:00 Uhr Fahrt nach Saalfeld.
„Meldetechnisch“ ist Dein Bruder dann
Samstag, Sonntag und Mittwoch vorwiegend in Saalfeld, an den an anderen Tagen vorwiegend in Erfurt. Die Abrechnung erfolgt nicht stundenweise, es zählt immer der ganze Tag. Rechnet man jetzt noch Urlaub und Feiertage/freie Tage ab, dürfte der vorwiegende Aufenthalt in Saalfeld plausibel zu machen sein. Wenn am Freitag die Arbeit beispielsweise bereits am Vormittag zu Ende sein sollte und Dein Bruder sofort die Fahrt nach Saalfeld antritt , rechnet der Tag natürlich auch als „vorwiegend in Saalfeld“.
Buch führen muss er natürlich nicht - wie gesagt, es muss plausibel sein. Und man sollte sich wegen Formalitäten nicht in Schwierigkeiten bringen, wie z.B. eine Studentin aus NRW, die in A studierte und sich dort auch vorwiegend aufhielt, bei ihren Eltern in B aber mit Hauptwohnung gemeldet war. Ihre - wenig sachkundige Begründung: Sie will in B wählen. Hat der Richter gelacht!
Alle Klarheiten beseitigt>
Gruß
Christian