Kosten für Wiederspruch?

Reiner, Freitag, 24.02.2006 (vor 7046 Tagen)

Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion