Kosten für Wiederspruch?
Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>
Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>