Kosten für Wiederspruch?

Reiner, Freitag, 24.02.2006 (vor 7045 Tagen)

Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>

Kosten für Wiederspruch?

Carola, Mittwoch, 01.03.2006 (vor 7041 Tagen) @ Reiner

» Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder
» zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an
» denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>

Die Kosten des erfolglosen Widerspruches hat der Widerspruchsführer zu tragen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so trägt die Widerspruchsbehörde die entstandenen Kosten.