Kosten für Wiederspruch?
Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>
Kosten für Wiederspruch?
» Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder
» zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an
» denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>
Die Kosten des erfolglosen Widerspruches hat der Widerspruchsführer zu tragen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so trägt die Widerspruchsbehörde die entstandenen Kosten.