Kann ich die ZWS umgehen ?
also typischer Fall von melderechtlich falsch - ggf. kann da noch ein Bußgeld von bis zu EURO 500,-- dazu kommen. Unwissenheit ist bekanntlich kein Grund. Jmwew, kmwes.
Ob der Aufwand für die Wohnung die Leistungsfähigkeit übersteigt, spielt keine Rolle. Und eine Quasi-Befreiung ist in der Satzung nur für bestimmte Fälle vorgesehen. Da gehörst Du nicht zu.
Aber wenn Daddy die Miete gezahlt hat, kann er doch auch noch die Steuer rüberwachsen lassen.
Ansonsten: Widerspruch, dann Klagen wegen fehlender Erstwohnung (was allerdings nur Sinn hat, wenn in Thüringen kein steuerrechtlicher Hauptwohnsitz vorhanden war).
Gruß
Christian
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Alex,
11.09.2007
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