Verfassungsbeschwerde Rostock

Butzmann Josef @, Mittwoch, 12.09.2007 (vor 6539 Tagen)

Hallo Frau Winkler ist Ihnen in etwa die Stoßrichtung bekannt der Klage oder Beschwerde "Rostock" >>

Wir in Bayern sind ebenfalls gespannt wie, wann bzw. ob eine Entscheidung Az 1BvR1191/07 ausfällt.
Auf Grund der ARD-Sendung vom Mo.10.9.07 2. Teil RAF- Terror.
Zu tiefst und mit unwarscheinlicher Enttäuschung musste ich registrieren wie das Ansinnen von Sohn des Dr.Martin Schleyer vom Verfassungsericht abgeblitz ist, das war für mich so schockierend u. enttäuschend aufgenommen wie ein Todesurteil!!
Meine inzwischen überzeugende Schlußfolgerung möchte ich hier wie folgt dokumentieren:
Wenn die oberste Deutsche Gerichtsinstanz eine verdiente Persönlichkeit sooooo zur Ermordung preisgibt, dann brauchen wir die im Grunde über die ungerechte "Beutelscheiderei" (Zwst) nicht Erwartungen hegen, welche die Aufhebung dieses Unfuges zum Ziel führen könnte.
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So wird die Zwst ein Instrument mit langer Lebensdauer bleiben. Den Studenten und auch dem Allgäu(Fremdenverkehr)schadet sie enorm, aber Vernunft wird dieserhalb kein Beamter- kein Richter und kein Politiker oder Kommunalvertreter annehmen!( ja die dürfen doch auch nichts annehmen)- dieses Instrument wird sich als großer Fehler auf dem langen Wege des deutschen Allgäus ins touristische Abseits stellen.
Hätte jemand im Jahre 1976 eine gleichwertige Wohnung auf Mallorca für 70.000.--@ ( 140000 DM) wäre diese mindestens 400.000.--@ Wert, die im Allgäu in bester Lage nach neuester Schätzung von Experten gerade mal 58.000@ taxiert wird und trotzdem will niemand mehr unter diesen Umständen eine kaufen.
Diese Geldvernichtung ist noch viel spektakulärer als der Beitrag zur Zwst.
gez.Butzmann

Verfassungsbeschwerde Rostock

Christian @, Mittwoch, 12.09.2007 (vor 6538 Tagen) @ Butzmann Josef

Rostock zielt auf die Besteuerung des Innehabens von Nebenwohnungen, hinter denen keine Erstwohnung steht. Es geht um die fingierte Zweitwohnung - nichts was Zweitwohnungsbesitzer unmittelbar interessieren muss. Es ist auch keine Verfassungsbeschwerde.

Was das BVerfG angeht: Es macht keine Gesetze, es prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Nur darüber hat es zu befinden. Ob ein Gesetz sinnvoll oder zweckmäßig ist, spielt dabei keine Rolle. Und lassen wir bitte die Kirche im Dorf. Das BVerfG hat zu keinem Zeitpunkt „eine verdiente Persönlichkeit der Ermordung preisgegeben“. Man muss ja nicht alles für gut halten, was die Karlsruher entscheiden, aber man sollte sie auch nicht missverstehen wollen.

Gruss

Christian