Verfassungsbeschwerde Rostock

Christian @, Mittwoch, 12.09.2007 (vor 6538 Tagen) @ Butzmann Josef

Rostock zielt auf die Besteuerung des Innehabens von Nebenwohnungen, hinter denen keine Erstwohnung steht. Es geht um die fingierte Zweitwohnung - nichts was Zweitwohnungsbesitzer unmittelbar interessieren muss. Es ist auch keine Verfassungsbeschwerde.

Was das BVerfG angeht: Es macht keine Gesetze, es prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Nur darüber hat es zu befinden. Ob ein Gesetz sinnvoll oder zweckmäßig ist, spielt dabei keine Rolle. Und lassen wir bitte die Kirche im Dorf. Das BVerfG hat zu keinem Zeitpunkt „eine verdiente Persönlichkeit der Ermordung preisgegeben“. Man muss ja nicht alles für gut halten, was die Karlsruher entscheiden, aber man sollte sie auch nicht missverstehen wollen.

Gruss

Christian


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