Zweitwohnsitzsteuer

Brigitte Mertens @, Berlin, Montag, 17.09.2007 (vor 6478 Tagen)

Hallo ,
ich habe eine Frage. Wir haben ein Ferienhaus auf der Insel Usedom in einer Feriensiedlung.
Diese Siedlung hat keine Straßenbezeichnung und Hausnummern
gibt es auch nicht. Wir haben versucht uns dort polizeilich anzumelden - wurde abgelehnt weil der Gemeinderat keine
Genehmigung für eine Straßenbezeichnung gegeben hat.
Jetzt bekommen wir einen Steuerbescheid für 2007 zugeschickt
in dem wir eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen sollen.
Was sagen Sie dazu>
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte

Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Montag, 17.09.2007 (vor 6478 Tagen) @ Brigitte Mertens

Hallo Brigitte,

konkret erst Mal gar nichts, denn ich weiß nicht
- ob „wir“ woanders eine Erstwohnung innehaben
- welche Gemeinde die ZWSt erhebt und kenne daher die Satzung nicht.

Ansonsten/Allgemein:
Das Innehaben einer Wohnung hat ursächlich nichts mit dem Melderecht zu tun. Insofern ist es bei einer entsprechenden Satzung völlig gleichgültig, ob Straßennamen und Hausnummern existieren. Widerspruch einlegen und klagen kann man immer, wenn
- „wir“ ein Ehepaar ist,
- die Satzung an die melderechtliche Haupt- als Erstwohnung anknüpft.
Was dabei überkommt, ist eine andere Frage.

Gruß

Christian