Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Montag, 17.09.2007 (vor 6059 Tagen) @ Brigitte Mertens

Hallo Brigitte,

konkret erst Mal gar nichts, denn ich weiß nicht
- ob „wir“ woanders eine Erstwohnung innehaben
- welche Gemeinde die ZWSt erhebt und kenne daher die Satzung nicht.

Ansonsten/Allgemein:
Das Innehaben einer Wohnung hat ursächlich nichts mit dem Melderecht zu tun. Insofern ist es bei einer entsprechenden Satzung völlig gleichgültig, ob Straßennamen und Hausnummern existieren. Widerspruch einlegen und klagen kann man immer, wenn
- „wir“ ein Ehepaar ist,
- die Satzung an die melderechtliche Haupt- als Erstwohnung anknüpft.
Was dabei überkommt, ist eine andere Frage.

Gruß

Christian


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