anfrage zu zweitwohnugssteuer

schmidt Hans-helmut @, Dienstag, 18.09.2007 (vor 6538 Tagen)

Hallo


Ich habe ein anfrage zu der zweitwohnungssteuer,unsere Tochter macht in Dortmund ein 5 Jähriges hochschulstudium.
Wie sieht es mit der zweiwohngssteuer aus oder muss Sie sich als Hauptwohnsitz anmelden.Und wie sieht es mit der Eigenheimzulage geswetzlich aus.
Sie bewohnt im Studentenwohnhein ein Zimmer.Ich würde mich über eine Rückantwort schon im voraus bedanken.


Mit freundlichen Gruss

Hans-Helmut Schmidt

anfrage zu zweitwohnugssteuer

Christian @, Dienstag, 18.09.2007 (vor 6538 Tagen) @ schmidt Hans-helmut

»Hallo Herr Schmidt

Die Anmeldung richtet sich nach dem Melderecht und das bedeutet bei ledigen volljährigen Personen, dass sie dort ihre Hauptwohnung anmelden, wo sie sich, jeweils über das Jahr gesehen, zeitlich vorwiegend aufhalten, die andere „Wohnung“ ist dann die Nebenwohnung. Das richtet sich nach den Lebens- und Wohnverhältnissen. Bei Studenten kann das der Studienort sein oder der Wohnort der Eltern, wenn sie sich z.B. während der Semesterferien, an den Wochenenden und vorlesungsfreien Tagen dort aufhalten.
Zur Eigenheimzulage kann ich nicht viel sagen, vermute allerdings, dass die Tochter zumindest noch im Haus wohnen muss - egal ob Haupt- oder Nebenwohnung.
Dortmund besteuert mit seiner verfassungswidrigen Satzung nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern das Nutzen einer Nebenwohnung. Ob man sich das gefallen lässt bzw. seine Lebens- und Wohnverhältnisse danach richtet, ist jedem Einzelnen überlassen. Dafür gibt es den Rechtsweg.

Noch Fragen.

Gruß

Christian