erstwohnsitz im ausland zweitwohnsitz in bielefeld
Hallo Erika.
nicht ganz. Wer im Ausland wohnt, muss sich in Deutschland mit alleiniger (oder, wenn man mehrere Wohnungen in DEU hat, mit Haupt-) Wohnung melden. Etwas anderes sieht das Melderecht nicht vor.
Daraus ergibt sich die interessante Kombination, dass man in DEU eine Zweitwohnung haben kann, die melderechtlich aber die "einzige Wohnung im Inland" ist. Das BVerfG hat zu dieser Frage nichts gesagt, der bayer. VGH (dem ist nichts unmöglich) hält eine Besteuerung dieser Zweitwohnung bei entsprechender Satzungsgestaltung für zulässig. Das OVG NRW könnte sich der bayerischen Auffassung durchaus anschließen. Mit Satzungen, die wie die Bielefelder an das Melderecht anknüpfen, können derartige Zweitwohnungen m.E. nicht veranlagt werden, dann sie heben in der Besteuerung ausschließlich auf das Nutzen einer Nebenwohnung und damit auf das Melderecht ab. Darüber hinaus bleibt natürlich die Frage, wie die Bielefelder Verwaltung diese Zweitwohnung überhaupt erkennen will.
Noch Fragen
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- erstwohnsitz im ausland zweitwohnsitz in bielefeld -
Erika,
17.09.2007
- erstwohnsitz im ausland zweitwohnsitz in bielefeld - Christian, 18.09.2007