anfrage zu zweitwohnugssteuer
»Hallo Herr Schmidt
Die Anmeldung richtet sich nach dem Melderecht und das bedeutet bei ledigen volljährigen Personen, dass sie dort ihre Hauptwohnung anmelden, wo sie sich, jeweils über das Jahr gesehen, zeitlich vorwiegend aufhalten, die andere „Wohnung“ ist dann die Nebenwohnung. Das richtet sich nach den Lebens- und Wohnverhältnissen. Bei Studenten kann das der Studienort sein oder der Wohnort der Eltern, wenn sie sich z.B. während der Semesterferien, an den Wochenenden und vorlesungsfreien Tagen dort aufhalten.
Zur Eigenheimzulage kann ich nicht viel sagen, vermute allerdings, dass die Tochter zumindest noch im Haus wohnen muss - egal ob Haupt- oder Nebenwohnung.
Dortmund besteuert mit seiner verfassungswidrigen Satzung nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern das Nutzen einer Nebenwohnung. Ob man sich das gefallen lässt bzw. seine Lebens- und Wohnverhältnisse danach richtet, ist jedem Einzelnen überlassen. Dafür gibt es den Rechtsweg.
Noch Fragen.
Gruß
Christian
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schmidt Hans-helmut,
18.09.2007
- anfrage zu zweitwohnugssteuer - Christian, 18.09.2007