Jahresrohmiete
Für unsere Fewo im Allgäu wird die ZWSt auf Grundlage einer Jahresrohmiete festgesetzt. Wie diese zustande kommt, ist unklar. Da für fast gleiche Wohnungen ungleiche (Faktor 2) Steuern verlangt werden, liegt der Verdacht nahe, dass Garagen mitbewertet werden, so vorhanden.
Fragen:
a) Kann man beim Finanzamt Auskunft über das Zustandekommen der Jahresrohmiete verlangen>
b) Ist die Mitbewertung von Garagen für die Jahresrohmiete zulässig>
Klar kann man das Finanzamt fragen. Besser aber erst mal die Kommune selbst befragen. Wenn möglich gleich mit ein paar Beispielen konfrontieren und die Offenlegung der Bewertungsgrundlagen so konkret wie möglich verlangen.