Zweitwohnsitz in der selben Stadt

bodine @, Mittwoch, 19.09.2007 (vor 6473 Tagen)

Hallo,

kann mir jemand sagen ob die Stadt Recklinghausen eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt>
Wie sieht es aus wenn man in der selben Stadt einen Haupt-und einen Nebenwohnsizt hat-fallen die Steuern dann auch an>

Vielen Dank :-)

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Mittwoch, 19.09.2007 (vor 6473 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,
ob die Ruhrfestspielstadt eine Zweitwohnungsteuer erhebt, ist mir nicht bekannt. Ggf. im Rathaus nachfragen, die dürften auch einen Bürgerservice haben, der solche Fragen beantwortet.
Einen Haupt-/Erst- und einen Neben-/Zweitwohnsitz kann man per Definition nicht am gleichen Ort haben - nur eine Zweitwohnung (steuerrechtlich) oder eine Nebenwohnung (melderechtlich) oder beides. Ob dann eine Zweitwohnungsteuer anfällt oder nicht, hängt von der Satzung der Stadt ab.
Aus Neugier: Wozu braucht man in Recklinghausen eine Nebenwohnung>
Gruß
Christian

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

bodine @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für die schnelle Anwort :-)

Der Fall ist folgender: Ich wohne mit meinen beiden Kindern in RE und mein Arbeitgeber würde mir zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten. Da es in meiner Wohnung nicht geht, würde ich zu meinem Freund ziehen als neuen Hauptwohnsitz Auch in RE, da aber meine Kinder weiterhin in der jetzigen Wohnung leben, hatte ich mich gefragt ob ich diese dann als evtl. Nebenwohnung angeben kann.

Ich wußte ehrlich gesagt auch gar nicht das es einen Unterschied zwischen Zweit-und Nebenwohnung gibt, ich kenne mich damit nicht aus.

Kannst Du mir vielleicht sagen wie ich es in meinem Fall am besten regeln könnte>

Vielen Dank-bodine

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,

wenn Du aus der bisherigen Wohnung aus- und bei Deinem Freund einziehst, sehe ich keine Notwendigkeit, die bisherige Wohnung als Nebenwohnung zu melden. Mit dem Umzug wird die Wohnung des Freundes melderechtlich die alleinige Wohnung (weder Haupt- noch Nebenwohnung). Das ist völlig korrekt. Wohnsitz bleibt Recklinghausen, das muss man aber nicht melden - es interessiert im Normalfall auch niemanden. Natürlich könntest Du, wenn Du willst, die bisherige Wohnung auch als Nebenwohnung melden, aber eine Notwendigkeit dafür ist nicht ersichtlich. Um Dir vorzuschlagen, wie man den Fall am besten regelt, fehlt mir aber eine Information. Sind die Kinder volljährig>

» Ich wusste ehrlich gesagt auch gar nicht das es einen Unterschied zwischen
» Zweit- und Nebenwohnung gibt, ich kenne mich damit nicht aus.
Den Unterschied kennen z.B. selbst Richter am Oberverwaltungsgericht NRW in Münster nicht. Das Problem bei denen ist nur, dass sie glauben, sich damit auszukennen und auf dieser Basis „für Recht erkennen“. sind eben sehr glaubensstark die Münsteraner. Haben sie schon im Umgang mit den Wiedertäufern nachdrücklich unter Beweis gestellt.:-)

Gruß

Christian

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

bodine @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

mein Ältester ist 18 und der Jüngere 17 (wird erst nächtestes Jahr 18)

Es geht mir eigentlich auch nur darum das ich wegen meines Arbeitgebers korrekt in der Wohnung, in der der Arbeitsplatz engerichtet werden soll, gemeldet bin, damit sie dort auch ein Zutrittsrecht in die Wohnung haben.
Wenn das alles so schön einfach ist, brauche ich doch eigentlich nur zum Einwohnermeldeamt gehen und mich ummelden oder>

Vielen Dank-bodine

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ bodine

Hallo Bodine

leider doch nicht ganz so einfach, denn der Jüngere muss, weil noch minderjährig, nach Melderecht für die gleiche Wohnung (alleinige oder Hauptwohnung) gemeldet sein wie der Erziehungsberechtigte. Diese rechtliche Vorgabe erschwert das Ganze.:-(
Kompliziert ist die Sache für mich deswegen, weil ich das mit der „Zutrittsberechtigung des Arbeitsgebers“ nicht bewerten kann. Grundsätzlich ist dazu erstmal zu sagen, dass die Zutrittsberechtigung nur durch den Inhaber der Wohnung gewährt werden kann. Das hat mit dem Melderecht nicht unbedingt was zu tun. Wer eine Wohnung nutzt - und nichts anderes besagt die Meldung nach Melderecht - darf noch lange nicht über den Kopf des Inhabers hinweg anderen eine Zutrittsberechtigung erteilen. Das kannst Du nur, wenn Du die tatsächliche und rechtliche Verfügungsbefugnis über diese Wohnung hast (als Mieter oder Eigentümer oder in anderer Form vertraglich geregelt). Wenn das dem Arbeitgeber nicht klar ist, und er sich mit den melderechtlichten Verhältnissen begnügt, ist das erst Mal sein Problem. Da würde ich an Deiner Stelle auch nicht dran drehen.

Hilft Dir aber in der eigentlichen Frage nicht weiter. Deswegen:
Bei der Stadt anrufen (heute ist „Service-Tag“), ob sie überhaupt eine ZWSt erhebt.
Wenn nicht:
- bisherige Wohnung als Haupt-, die neue Wohnung als Nebenwohnung melden, Deine Hauptwohnung bleibt für beide Söhne alleinige Wohnung;
- sobald der Jüngere volljährig ist, kannst Du dann Deine Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung machen, und beide Söhne bleiben in der alten Wohnung mit alleiniger Wohnung gemeldet.
Erhebt die Stadt eine Zweitwohnungsteuer bitte hier noch mal melden.

Gruß

Christian

PS: Bei Antwort bitte meinen Text löschen.

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

bodine @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

dankeschön :-)

ich hatte es mir eigentlich so vorgestellt, das ich dann mit im Mietvertrag bei meinem Freund stehe (somit dann auch Mieterin der Wohnung bin)und ich deswegen meine jetzige Wohnung als Zweit-oder Nebenwohnug wegen der Kinder angeben könnte. Das habe ich mir wohl doch zu einfach vorgestellt :-( Ich werde mal im Bürgerbüro nachfragen, vielleicht kennen die sie damit aus:lookaround:
So wie ich es im Moment sehe, reicht wohl eine Meldung für die neue Wohnung von Seiten meines Arbeitgebers nicht aus, ich muß dazu wohl schon auch mit Mieter der Wohnung sein.
Vielleicht sollte ich noch mal nachfragen ob es meinem Arbeitgeber nicht reicht wenn sie von meinem Freund
(dem Mieter der Wohnung) ein (schriftliches) Zutrittsrecht bekommen. Weiß ja leider nicht ob soetwas rechtlich geht.
Versuche mich mal "schlau" zu machen.

Vielen Dank ersteinmal-bodine

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,

nochmals: Erst mal nachfragen, ob überhaupt eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird.
Die Bestätigung/Erklärung des Freundes müsste dem Arbeitgeber eigentlich reichen - mehr braucht er nicht, und mehr geht ihn nicht an.
Für die bisherige Wohnung wirst Du weiterhin Mieterin bleiben, wenn ich das recht verstehe. Deswegen musst Du Dich aber dort nicht melden, wenn Du die Wohnung nicht nutzt. Du hast sie für Deine Söhne gemietet und bist somit Inhaberin, aber nicht Nutzerin der Wohnung.

Gruß

Christian

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

bodine @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ich konnte bis jetzt in Erfahrung bringen das in RE keine
Zweitwohnsitzsteuer verlangt wird :-D

Grüße bodine

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,
na also, dann droht von dieser Seite wenigstens nichts. Deshalb würde ich vorerst - zumindest bis zur Volljährigkeit des jüngsten Sohnes - die bisherige Wohnung als Hauptwohnung beibehalten und die neu bezogene als Nebenwohnung melden.
Gruß
Christian

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

bodine @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

dann werde ich das mal so machen.

Frage morgen mal meinen Arbeitgeber ob es auch mit Nebenwohnsitz und schrifticher Bestätigung meines Freundes möglich ist dann von dort aus zu arbeiten.

Fragt beim Einwohnermeldeamt eigentlich jemand nach warum man eine Nebenwohnung anmeldet>

Vielen Dank :waving:

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,
wahrscheinlich fragt niemand. Falls aber doch, wäre eine denkbare Antwort: „Weil ich dort ein Arbeitszimmer habe, das eine oder andere Mal dort auch übernachten werde und deswegen dort eingezogen bin. Komplett umziehen kann ich nicht, weil in der Nebenwohnung kein Platz für meine beiden Söhne ist, die weiter in meiner Hauptwohnung bleiben werden.“
Mit keinem einzigen Wort solltest Du erwähnen/andeuten, dass Du beabsichtigst, die Nebenwohnung vorwiegend zum Wohnen oder Schlafen zu nutzen.
Gruß und alles Gute.
Christian

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

bodine @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ich bedanke mich ganz herzlich bei Dir für die Hilfe :clap:

Ich melde mich gern noch mal wie die Sache augegangen ist (sofern es Dich interessiert)>

Grüße bodine

Zweitwohnsitz in der selben Stadt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6472 Tagen) @ bodine

Hallo bodine,
gern geschehen.
Und: neugierig bin ich immer.
Gruß
Christian