» Ich habe eine Wohnung in Leipzig gemietet, da meine Tochter (16 Jahre) dort
» ihre Ausbildung absolviert. Zu Hause hat sie natürlich noch ihr Zimmer und
» ist auch meist am WE da.
» Wie verhält es sich jetzt mit der ZWS>
» Und was ist ratsam: als Haupt- oder Nebenwohnung anmelden>
Zweitwohnungsteuerpflichtig ist der, der im Sinne der Satzung mit Nebenwohnsitz in der betreffenden Stadt gemeldet ist. Wohnung im Sinne der Satzung ist mindestens ein Raum zum Wohnen oder Schlafen, eine Küche oder Kochnische und ein Bad mit Wanne oder Dusche und Toilette. Da Deine Tochter bei ihrem Nebenwohnsitz zwar eine Wohnung im Sinne der Satzung hat, jedoch ihr Hauptwohnsitz (Zimmer bei den Eltern) nicht den Anforderungen an eine Wohnung entspricht, ist sie nicht steuerpflichtig.