Büroadresse und Zweitwohnung

Robert @, Nürnberg, Mittwoch, 01.03.2006 (vor 7065 Tagen)

Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in dieser Stadt ein kleines Büro angemietet hat>
Dann muß man sich da ja wohl nicht melden, weil man ja nicht in einem Büro wohnt, oder >
Wenn man nun aber ein geschäftlich genutztes Kraftfahrzeug hat, dessen
hauptsächlicher Standort dieses Büro ist, kann das Fahrzeug da ja nicht
zugelassen werden, weil dort ja keine Meldeadresse bekannt ist.
Und einen Zweitwohnsitz dort anzumelden, macht wegen der Steuer keinen Sinn.

viele Grüße

Büroadresse und Zweitwohnung

René ⌂ @, Mittwoch, 01.03.2006 (vor 7065 Tagen) @ Robert

» Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in dieser Stadt ein kleines Büro angemietet hat>

Es ist ja in dem Sinne kein Zweitwohnsitz, da es ja nicht zum Wohnen genutzt ist, sondern als Büro. Die Probleme mit dem KFZ verstehe ich nicht ganz, schließlich ist ja ein Firmenwagen.

Büroadresse und Zweitwohnung

robert @, Mittwoch, 22.03.2006 (vor 7044 Tagen) @ René

» » Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in dieser
» Stadt ein kleines Büro angemietet hat>
»
» Es ist ja in dem Sinne kein Zweitwohnsitz, da es ja nicht zum Wohnen
» genutzt ist, sondern als Büro. Die Probleme mit dem KFZ verstehe ich nicht
» ganz, schließlich ist ja ein Firmenwagen.

Also, ich bin der "Eigentümer" dieser Kleinfirma, und habe dafür
ein Büro in der Stadt. Und diese Stadt sagt, ich kann nur da einen PKW anmelden, wo ich einen Wohnsitz habe.

Für die Firma habe ich eine Gewerbeanmeldung, aber mehr eben nicht.
vielen Dank

Büroadresse und Zweitwohnung

Y.Winkler, Mittwoch, 22.03.2006 (vor 7044 Tagen) @ robert

» » » Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in dieser
» » Stadt ein kleines Büro angemietet hat>
» »
» » Es ist ja in dem Sinne kein Zweitwohnsitz, da es ja nicht zum Wohnen
» » genutzt ist, sondern als Büro. Die Probleme mit dem KFZ verstehe ich
» nicht
» » ganz, schließlich ist ja ein Firmenwagen.
»
» Also, ich bin der "Eigentümer" dieser Kleinfirma, und habe dafür
» ein Büro in der Stadt. Und diese Stadt sagt, ich kann nur da einen PKW
» anmelden, wo ich einen Wohnsitz habe.
»
» Für die Firma habe ich eine Gewerbeanmeldung, aber mehr eben nicht.
» vielen Dank

Wo ist das Problem> PKW anmelden am Wohnsitz schließt doch den Firmenwagen nicht aus.
Zweitwohnungsssteuer fällt für gemieteten Büroraum nicht an.

Gruß
Yvonne Winkler

Büroadresse und Zweitwohnung

robert, Montag, 27.03.2006 (vor 7039 Tagen) @ Y.Winkler

» » » » Wie ist das denn, wenn man außerhalb einer Stadt wohnt, aber in
» dieser
» » » Stadt ein kleines Büro angemietet hat>
» » »
» » » Es ist ja in dem Sinne kein Zweitwohnsitz, da es ja nicht zum Wohnen
» » » genutzt ist, sondern als Büro. Die Probleme mit dem KFZ verstehe ich
» » nicht
» » » ganz, schließlich ist ja ein Firmenwagen.
» »
» » Also, ich bin der "Eigentümer" dieser Kleinfirma, und habe dafür
» » ein Büro in der Stadt. Und diese Stadt sagt, ich kann nur da einen PKW
» » anmelden, wo ich einen Wohnsitz habe.
» »
» » Für die Firma habe ich eine Gewerbeanmeldung, aber mehr eben nicht.
» » vielen Dank
»
» Wo ist das Problem> PKW anmelden am Wohnsitz schließt doch den Firmenwagen
» nicht aus.
» Zweitwohnungsssteuer fällt für gemieteten Büroraum nicht an.
»
» Gruß
» Yvonne Winkler


Da aber der hauptsächliche Standort dieses Kraftfahrzeugs das Büro ist, würde ich das Fahrzeug gerne auch da anmelden.

Büroadresse und Zweitwohnung

Yvonne Winkler @, Montag, 27.03.2006 (vor 7039 Tagen) @ robert

» Da aber der hauptsächliche Standort dieses Kraftfahrzeugs das Büro ist,
» würde ich das Fahrzeug gerne auch da anmelden.

Jur. Person gründen, z.B. GmbH und Kfz auf Firma zulassen
fällt mir da nur ein.

Gruß
Yvonne Winkler