Bin gestern Abend gut 200 km nach Köln gepilgert und habe beim Verwaltungsgericht fristgerecht Klage und Antrag auf Aussetzung eingereicht.
So sieht der Nachtbriefkasten aus.
Der Witz ist, man konnte da sogar Post raus ziehen. Hab die natürlich wieder reingesteckt und ganz nach unten befördert. Kann das mit Zeugen bestätigen. Also wenn das Gericht mal behauptet, die Frist sei nicht eingehalten, fällt das in deren Verantwortungsbereich.
Neben der Klage und dem Antrag auf Aussetzung werde ich aber auch noch Strafanzeige gegen Frau Röhrig erstatten.
Will eigentlich nur sagen: Wehrt euch!
Vor dieser angeblichen Obrigkeit habe ich jeden Funken Achtung verloren. Was Köln sich in diesem Falle geleistet hat, ist mir von verwaltungsrechtlicher Seite noch nie untergekommen.
Montag früh werde ich auch noch Frau Morawietz von der Stadtkasse anrufen und ihr erklären, sie möge ihre Fehler nochmal überdenken. Auf alle Fälle bin ich nicht ihr Erfüllungsgehilfe und werde sie nicht im Einzelnen aufklären. Die Fehler sind nämlich sowas von offensichtlich, dass die da selbst drauf kommen kann.
Drohe ihr auch gleich ein Strafverfahren und ne Zivilrechtsklage an, falls sie nicht reagiert. Um den Vorsatz nachzuweisen, faxe ich ihr das dann auch nochmals schriftlich zu.
Das was Köln sich hier geleistet hat kann man durchweg als Terror bezeichnen.
Leider haben sie sich mit mir den Falschen ausgesucht, denn ich lass mir sowas nicht bieten und erst recht nicht, wenn die mein Wochenende versaut haben. War immerhin ein Paket von 80 Seiten, was ich da zusammengetragen habe.
Diesen Fall werde ich natürlich im Web veröffentlichen. Wegen meiner gerne hier, denn ich finde dieses Forum echt klasse.
Hab hier noch was von der Fraktion der Bürgerbewegung pro Köln e.V. gefunden.
Sonst heißt es auch immer, man solle mehr Zivilcourage zeigen.
Auffällig ist, dass die sich dauernd entschuldigen wegen Personalmangel und Überlastung in Sachen Zweitwohnungssteuer. Wir als Verkehrsteilnehmer können auch nicht andere schädigen und dies mit Überforderung rechtfertigen. Dies endet dann schnell mit einem Fahrverbot. Da kommt mir doch glatt der Gedanke von einem analogen Berufsverbot für diese überforderte Verwaltung.
Gruß aus dem Norden
Peter
P.S. Hab ja noch was vergessen. Zieht die Verwaltung eigentlich auch alle Kölner über den Tisch> Rund um das Verwaltungsgericht vornehmlich an der Bürgermauer waren nur Obdachlose und Alkis. Man musste schon fast drübersteigen um an den Briefkasten zu kommen.
Köln hat den Bogen überspannt
Christian , Sonntag, 23.09.2007 (vor 6471 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
immer diese Termine.
Eine Anzeige habe ich mir auch schon manches Mal überlegt - weiß aber nicht, mit welchen §§ ich da kommen soll. Dummheit, Ignoranz usw. sind ja kein Straftatbestand.
Die Bearbeiter sind m.E. auch die falsche Adresse. Selbst Rainer Maria Joseph Frantzen ist nicht unbedingt der Hauptübeltäter sondern bestenfalls Mitläufer. Auch in Köln ist der Fisch am Kopf am stinken am anfangen dran.
Natürlich wäre es interessant, zu erfahren, wie Du die Klage (nicht unbedingt den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs) aufgebaut hast und wie es weiter geht. 80 Seiten, das klingt auf jeden Fall gewaltig - da muss ja eine Menge Substanz drin stecken. Hast Du eigentlich einen Anwalt genommen>
Was den Nachtbriefkasten angeht: Wenn ein "Kunde" nicht in der Lage ist, seinen Brief ordentlich zu verstauen, sollte man das nicht dem VG anrechnen. Dafür können die nun (ausnahmsweise) wirklich nichts.
Was den Antrag der Bürgerbewegung pro Köln e.V. angeht: Inhaltlich berauschend ist der ja nun auch gerade nicht. Habe auch nicht dne Eindruck, dass die verstanden haben, was Köln da eigentlich macht. Aber der Schlusssatz „… gerichtsfest wäre es allein, die Zweitwohnungsteuer wieder abzuschaffen“ ist überzeugend! Wird sich so aber nicht durchsetzen lassen.
Gruß in den Norden
Christian
Köln hat den Bogen überspannt
Peter , Sonntag, 23.09.2007 (vor 6471 Tagen) @ Christian
Hallo Christian Du fleißiger Schreiber,
» Eine Anzeige habe ich mir auch schon manches Mal überlegt - weiß aber nicht, mit welchen §§ ich da kommen soll. Dummheit, Ignoranz usw. sind ja kein Straftatbestand.
Einer meiner früheren Prof's sagte immer: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."
Bei den Straftaten im Amte finde ich den § 357 StGB.
Mit "Verwirkung" ist gemeint, dass der Anspruch auf Strafe entsteht.
Schau mal hier in § 240 StGB. In Absatz 4 Nr. 3 findest Du einen eine besondere Ahndung bei Amsträgern.
Wenn die rechtswidrig vollstrecken kann gar eine Kreditgefährdung nach § 187 StGB in Frage kommen.
Schießt das Verwaltungsgericht quer ist eine mögliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB zu prüfen.
Will das hier aber jetzt nicht breittreten, da das noch ein laufendes Verfahren ist. Und die Aussichten sind bei der Rechtsbeugemafia auch nicht immer rosig. Eine Krähe hackt der anderen selten ein Auge aus.
Will mir aber später nicht vorwerfen, es nicht gemacht zu haben. Was die Klage angeht, geht es bis vor das BVerfG.
» Natürlich wäre es interessant, zu erfahren, wie Du die Klage (nicht unbedingt den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs) aufgebaut hast und wie es weiter geht.
Sobald das VerwG entschieden hat, gibt es hier Input. Will die Klage und den Antrag auf Aussetzung wohl komplett verlinken, damit andere sich ermutigt fühlen und einen Leitfaden haben.
Versuche der Zweitwohnungssteuer mit meiner Klage den Dolchstoß zu versetzen. Lehne mich dabei ganz eng an die Argumentation des BVerfG an.
» 80 Seiten, das klingt auf jeden Fall gewaltig - da muss ja eine Menge Substanz drin stecken.
Hab das Zeug zusammengetragen wie oben erwähnt. Das bedeutet schon mal zwei Sätze macht 40 Seiten. Hab sehr viel Beweismaterial angefügt, um der Steuerbehörde hier den Wind aus den Segeln zu nehmen und der Täuschung zu überführen, getreu dem Motto: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.
Die haben glatt in allen Punkten die Unwahrheit gesagt und das ist gelinde ausgedrückt.
Im Studium gab es für ne Sachverhaltquetsche immer ne schlechte Note. Für die Verwaltung scheint das ein taugliches Instrumentarium zu sein, um die Bürger zu entmutigen. In der Steuererklärung fordern sie uns auf die Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen abzugeben und dies auch zu unterschreiben. Sie selbst hingegen verdrehen die Sachverhalte und treten das Recht mit Füßen.
Klageschriften werden immer in einer Spalte geschrieben. So hat der Richter Platz für Anmerkungen. Zudem erhält die Schrift Letter Ghothic 12 pt kein Kerning und 1,5 Zeilenabstand füllt dann auch schnell die Seiten.
Wichtig ist nicht rumzulabern, sondern auf den Punkt zu kommen und dabei sachlich zu argumentieren.
» Was den Nachtbriefkasten angeht: Wenn ein "Kunde" nicht in der Lage ist, seinen Brief ordentlich zu verstauen, sollte man das nicht dem VG anrechnen. Dafür können die nun (ausnahmsweise) wirklich nichts.
Der Brief, der hier rausschaut ist meiner. Als ich den eingeworfen hatte und überprüfen wollte, ob der sicher nach unten gefallen ist, ertastete ich ganz oben einen A4 Umschlag, zog ihn raus und traute meinen Augen nicht.
Das darf doch wohl nicht sein. Da muss ne Kante sein, wo der drauf hängen blieb.
Dir ein dickes Lob für Deinen Einsatz hier im Forum.
Gruß aus dem Norden
Peter
Köln hat den Bogen überspannt
Christian , Montag, 24.09.2007 (vor 6470 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
hat der sicher sehr verehrungswürdige Prof. nicht auch dazu gesagt, dass es nahezu unmöglich ist, einen Amtsträger strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen> Wenn überhaupt, erwischt man nur die kleinen Fische am untersten Ende der Nahrungskette. Die Haie kommen meist ungeschoren davon - im schlimmsten Fall schanzt man ihnen einen Posten in irgendeinem Aufsichtsrat o.ä. zu. Ich habe überhaupt kein Interesse, irgendeinen Verwaltungsangestellten der untersten Ebene vor den Kadi zu zerren für Dinge, die andere zu verantworten haben. Selbst Rainer Maria Joseph wäre mir dafür fast noch eine Nummer zu klein, obwohl man ihm sicherlich bereits persönliche Verantwortung zurechnen muss.
Die von Dir genannten §§ hatte ich alle schon in der Hand - und noch ein paar mehr. In meinen Augen zieht keiner.
§ 357: Wo bitte ist die Rechtswidrigkeit, wenn jemand auf der Grundlage einer gerichtlich (wenn auch falsch) bestätigten Satzung (= rechtlichen Norm) handelt>
§ 240: s. zu § 357.
§ 187: Den sehe ich hier überhaupt nicht (s. dazu auch zu § 357),
§ 339: Damit könnte man allenfalls die Stadträte und die Richter packen - aber einem Richter bei einer solchen Bagatellangelegenheit RECHTSBEUGUNG nachweisen zu wollen, ist in meinen Augen ein aussichtsloses Unterfangen.
Nein, ein Blick in das Strafgesetzbuch erweist sich hier als wenig hilfreich.
Natürlich bin ich davon überzeugt, dass die Kölner Satzung rechts-, sogar verfassungswidrig ist. Aber dazu brauche ich ein Gericht in NRW oder auf Bundesebene, das mir das bestätigt. Und erst wenn die Stadt Köln danach weiter an ihrer Satzung festhält und weiterhin rechtswidrig handelt, kann ich - vielleicht - zum Strafgesetzbuch greifen. Aber vermutlich mit dem gleichen Effekt wie oben beschrieben: Ich kriege nur die Kleinen zu fassen.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis für die Praxis:
Das BVerfG hat 2005 zur Dortmunder Satzung entschieden, das die Satzung verfassungswidrig ist. Was hat Dormund daraufhin mit der Satzung gemacht> Sie geändert> Weit gefehlt. Die letzte Satzungsänderung datiert vom 30.11.1998! Was machen die Dienstaufsichtsbehörden> NICHTS! Wird irgendwann irgendjemand dafür zur Verantwortung gezogen> Ich glaube es nicht.
Wenn Du den Input zu Deinem Fall erst geben willst, wenn das VG Köln entschieden hast, dürfte es zu spät sein. Ganz besonders für Dich. Denn wenn Du Deine Klage falsch aufgebaut hast, was ich inzwischen fast befürchte, erlebst Du das Gleiche wie viele andere vorher auch: Die Stadt Köln bekommt Recht! Davon abgesehen: Sie bekommt vermutlich auch bei einer richtig aufgebauten Klage Recht. Das liegt am OVG NRW.
Aber eines ist sicher: Das Kölner Kassen- und Steueramt „täuscht“ niemanden, den es auf der Grundlage der Kölner Satzung zur Steuer veranlagt. Dass die Mitarbeiter Tatsachen und Rechtsgrundlagen, die m.E. offensichtlich sind, nicht erkennen, macht sie nicht der Täuschung schuldig. Außerdem befinden sie sich da in prominenter Gesellschaft (zB. 14. Senat des OVG NRW). Die „Sachverhaltquetsche“ liegt nicht bei den Mitarbeitern sondern in der Satzung selbst, die kurz gefasst, wohl unter Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen, nichts anderes besagt: „Wer in Köln mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist Inhaber einer Zweitwohnung“. So steht es in der Satzung, so entscheidet (bisher) die NRW Verwaltungsgerichtsbarkeit. So krass sieht das auch der Bayer. VGH, der die (fast) gleiche, völlig gegenstandsferne Wirkung der Augsburger Satzung bestätigt: „Ist eine Wohnung melderechtlich als Nebenwohnung erfasst, handelt es sich mithin stets und uneingeschränkt um eine Zweitwohnung im steuerrechtlichen Sinn.“ Dem wäre nichts hinzuzufügen, wenn nicht … Die Landespolitik fördert oder billigt das Ganze oder nimmt es zumindest hin. Die Bundespolitik kann sich zurücklehnen: „Das ist Ländersache“.
Natürlich ist eine schlecht erzogene und schlecht ausgebildete Verwaltung keine gute Verwaltung, und man darf und muss von einem öffentlich Bediensteten erwarten, dass er seinen Verstand gebraucht und keinen Unsinn von sich gibt. Aber für Erziehung und Ausbildung ihrer Verwaltung sind andere verantwortlich. In Köln z.B,. ein Herr Schramma, seines Zeichens Oberbürgermeister dieser Stadt. Aber will man ernstlich erwarten, dass er wegen der ZWSt den Hut nehmen wird> Dazu hat man in Köln viel zu viel Lebensart.
Gruß in den Norden
Christian
Köln hat den Bogen überspannt
Peter , Samstag, 10.11.2007 (vor 6423 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
hier also mal die Gründe, warum ich die Zweitwohnsteuersatzung Köln für nichtig erachte. Argumentiert habe ich ganz eng an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Ehe und Familie stehen gleichberechtigt unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Das Steuer- und Kassenamt Köln ging gar nicht auf die Argumentation ein und hatte nur einen lapidaren Satz über wie, dass man nun wohl grundsätzlichen Schutz begehre, der nicht gegeben sei.
Zumindest gibt's da objektiv wohl noch keine Textbausteine zu.
Das Thema ist ein heißes Eisen, weil es diverse Fallkonstellationen ermöglicht (z. Bspl. allein erziehende Mutter, die ihr Kind während sie arbeitet oder studiert bei ihren Eltern lässt, wo sie auch gemeldet ist).
Stelle das Thema hiermit zur Diskussion.
Gruß Peter
Köln hat den Bogen überspannt
Christian , Sonntag, 11.11.2007 (vor 6422 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
die grundgesetzlich geschützte Entscheidung für eine gemeinsame Ehe- oder Familienwohnung enthält noch viele, bisher nicht entschiedene Fallkonstellationen, die den Kommunen weiterhin Probleme bescheren dürften. Auf jeden Fall ist es lächerlich, wenn manche Kommunen - und sogar Gerichte -, behaupten, das BVerfG habe entschieden, dass nur Eheleute betroffen seien.
Daraus ergibt sich allerdings eine noch viel weit reichendere Schlussfolgerung: Wenn es bei einer Aufwandsteuer nicht darauf ankommen darf, von wem der Aufwand erbracht wird, kann eine Zweitwohnungsteuer, die u.a. vom Personenstand des Aufwendenden abhängt, keine Aufwandsteuer mehr sein. Es dürfte sich dabei wohl eher um eine Personensteuer handeln.
Gruß
Christian
Köln hat den Bogen überspannt
Peter , Sonntag, 11.11.2007 (vor 6422 Tagen) @ Christian
» Auf jeden Fall ist es lächerlich, wenn manche Kommunen - und sogar Gerichte -, behaupten, das BVerfG habe entschieden, dass nur Eheleute betroffen seien.
Hallo Christian,
bezweifle, dass das lächerlich ist.
Denke, hier zeigt sich die verfassungsfeindliche Gesinnung der Verantwortlichen.
Einer davon ist Richter Ulrich Müller-Bernhardt.
Hier geht es um den Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (Antrag auf aufschiebende Wirkung).
Das PDF ist entsprechend mit Notizen versehen und ein Bild von Müller-Bernhardt ist dort auch verlinkt (Ansicht über Adobe Reader).
Hatte eigentlich nicht geglaubt, dass er sich auf dieses Niveau herablässt. Mit keinem Wort geht er auf den Begriff der Familie ein und unterdrückt diesen im ganzen Beschluss.
Ist das die vom Grundgesetz geforderet Unabhängigkeit der Richter, die sich nur dem Gesetz zu unterwerfen haben> Mitnichten!
Da mein Bruder bereits aus Köln verzogen ist, geht es nur um 250,- €. Müller-Bernhardt meint wohl, das es da wohl nicht lohne, den Rechtsweg zu beschreiten und versucht hier zu entmutigen und Fakten zu schaffen. Dabei irrt er aber gewaltig.
Bei ner Grundrechtsverletzung ist der Rechtsweg zum BVerfG frei, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.
Bin nun gespannt auf das Hauptverfahren. Dieses Verfahren bringen wir aus Prinzip bis vor das BVerfG, koste es was es wolle.
Das nutzt auch diesem Forum und allen Hilfesuchenden.
Gruß Peter
Köln hat den Bogen überspannt
Butzmann Josef , Montag, 12.11.2007 (vor 6421 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
soo ists Recht, es geht inzwischen nicht mehr um Recht zu haben sondern nur noch um Recht zu bekommen.
Manchmal kann wohl annehmen- in Deutschland gibt sich inzwischen jeder zufrieden bzw. macht einen Rückzieher in der frustrierten Annahme- " es hat eh keinen Sinn" die Richter bzw. die Gerichstbarkeit wird eh gesteuert.
Genau mit Deiner Einstellung gibt es doch noch einige Menschen in Deutschland, die bestimmt nicht sich zu denen gehören die eine Revulution oder einen Widerstand gegen die Staatsgewalt inzenieren möchten- nein es sind im Grunde ganz solide Menschen die treu und brav für diesen Staat geschufftet - grackert und gespart haben und nun werden diese - so die einhellige offenkundige Meinung- mit der Abzocke ZWST in die Pfanne gehauen! ob nun Kommune oder der Freistaat.
Wer hat denn das Kapital in unserem Lande zum Wohle Aller in unserem Lande und nicht im Ausland eingesetzt> Wie ginge es denn vielen Menschen in den Ferienregionen wenn nicht derartige Finanzströme und Beschäftigungen - nicht ohne Provit- zu verzeichnen gewesen wären> Gar manche Einheimische müssten u.U. heute noch den Kühen die Schwänze waschen! Nicht von ungefähr haben sich Gleichgesinnte zu einem "Verein der Zweitwohnungsbesitzer" zusammengeschlossen
Auf Wunsch bitte Infos anfordern unter zweitwohnungsverein@gmx.net
Lieber Peter volle Sympatiebekundung !!!
Köln hat den Bogen überspannt
Yvonne Winkler , Montag, 12.11.2007 (vor 6421 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
ich weiß gar nicht, warum Du Dich so aufregst. Einen Antrag auf aufschiebende Wirkung, wie auch ein Erlassantrag ist nach meiner Erfahrung verschwendete Liebesmüh.
Die Begründungen, die aus NRW, Bayern und teilweise auch aus Sachsen-Anhalt kommen, sind textbausteinartig identisch. Es macht schon keinen Spaß die Urteile und Beschlussbegründungen zu lesen, weil sie keinen neuen Gedanken enthalten.
Beackere und begründe die Klage ordentlich und beschränke Deine Kräfte auf das Wesentliche. Selbst dann kann es Dir blühen, dass Du für die zweite Instanz gar nicht zugelassen wirst. Wenn man nicht will, will man eben nicht. Die Positionen scheinen mir verhärtet. Mir ist komplett unklar, wie man so schematisch diese Urteile und Beschlüsse herunterbegründen kann, ohne nach links und rechts zu sehen. Aber wir müssen damit leben. Steter Tropfen ......
Gruß
Yvonne
Köln hat den Bogen überspannt
Peter , Montag, 12.11.2007 (vor 6421 Tagen) @ Yvonne Winkler
Hallo Yvonne,
wo rege ich mich auf> Ich gehöre nur nicht zu diesen Jasagern, Achselzuckern und Kopfindensandsteckern die Deutschland auszeichnen.
Was spricht denn gegen Zivilcourage>
Ich möchte mir nie vorwerfen, es nicht versucht zu haben. Das bin ich auch meinen Kindern schuldig.
War der Antrag nicht ordentlich begründet> Lehnt sich ganz eng an die Rechtsprechung des BVerfG an. Die Klage lautet analog. Die Nichtzulassung zum OVG Münster würde ich sogar begrüßen. Da nach der Vorgabe des BVerfG eine Grundrechtsverletzung vorliegt wäre der Weg zum BVerfG direkt frei und würde nicht unnötig verzögert.
Nach links und rechts sehen und resignieren> Mit mir nicht!
Sorry, das ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber wo stehen wir in 10 Jahren bei dieser Einstellung. Tagtäglich werden wir getestet, was wir uns alles noch gefallen lassen. Irgendwann sind wir alt und müde. Was haben wir den jungen Menschen gelehrt> Ich mag nicht dran denken.
Richter Müller-Bernhardt hat sich gegen die Verfassung gestellt, auf die er einen Schwur geleistet hat. So wie ich gegen Freisler aufgestanden wäre, so stehe ich gegen Müller-Bernhardt auf. Wehret den Anfängen!
Übrigens: Dies ist verfassungsrechtlich geschützte Meinung (Vgl. 1BvR 1770/91).
Gruß Peter
Köln hat den Bogen überspannt
Yvonne Winkler , Montag, 12.11.2007 (vor 6421 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
es soll keiner zu den Jasagern, Achselzuckern und sonst was gehören, tue ich auch nicht. Nichts spricht gegen Zivilcourage, aber man muss es mit Sinn und Verstand machen.
»» Nicht nach links und rechts sehen
Achtung, Mißverständnis,das bezog sich auf die Justiz und die Begründungen mancher Richter.
Viel Erfolg!
Gruß
Yvonne
Köln hat den Bogen überspannt
Peter , Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6111 Tagen) @ Yvonne Winkler
Hallo,
wollt euch mal wieder Mut machen.
Hatte doch analog zum Diskriminierungsverbot (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung) geklagt wegen Diskriminierung eines pflegenden Familienmitgliedes und der Familie. Dieses kann sich auch aufgrund des gültigen Melderechts nicht einfach ummelden, wie es Singles könnten um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen. Ehe und Familie stehen gleichberechtigt unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Hatte die Zwischenzeit genutzt und Kontakt zu dem netten, Dr. jur., mittlerweile Ruheständler aufgenommen, der erfolgreich die Verfassungsbeschwerde geführt hatte. Dieser bestätigte mich voll in meiner Sache und meinte vor dem BVerfG bekämen wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Recht.
Nun haben wir anwaltlich Zulassung zur Berufung beantragt.
Das Verwaltungsgericht Köln unter dem Vorsitz der Richterin Barbara Wilhelm hat wie zuvor der vorsitzende Richter Müller Bernhardt das Grundrecht auf rechtliches Gehör objektiv mit Füßen getreten.
Genau dies eine Argument der Klage scheint so brisant für die Zweitwohnsteuersatzung zu sein, dass man dieses nicht hören will und daran vorbei urteilt. Seiten über Seiten wird man mit Müll zugeschmissen, der mit der Klage in gar keinem Zusammenhang steht.
Das Prinzip heißt eindeutig 'mürbe machen' und der nun nötige Anwaltszwang stünde wohl in keinem Verhältnis zum Streitwert, da mein Bruder Köln längst verlassen hat.
Nur dabei haben die sich gehörig verschätzt.
Wir ziehen das durch bis ganz oben.
Gegen beiden Richter werde ich unter www.richterdatenbank.de öffentlich Anklage erheben.
Sehe dies als notwendige Zivilcourage an.
Dies mal so als Zwischenstand.
Gruß Peter
Köln hat den Bogen überspannt
Ex-Student , Mittwoch, 09.12.2009 (vor 5663 Tagen) @ Peter
In Köln herrschen wirklich unglaubliche Zustände.
Bis 1991 habe ich dort studiert und bin nach Abschluss des Studiums in eine andere Stadt gezogen. Die Wohnung in Köln habe ich komplett aufgegeben und mich 1991 ordnungsgemäß an meinem neuen Wohnsitz angemeldet. Offenbar führte die neue Anmeldung allerdings nicht wie von mir angenommen zu einer Abmeldung in Köln.
2008 erhielt ich nun Post von der Stadt Köln, dass ich Zweitwohnungssteuer bezahlen soll. Ich glaubte an einen schlechten Scherz und habe das Schreiben gleich im Rundordner entsorgt. Leider wurde ich erneut behelligt. Daraufhin rief ich die Bearbeiterin an und erklärte ihr, dass ich seit 1991 keine Wohnung mehr in Köln habe und seitdem noch nicht einmal mehr in Köln gewesen bin. Das interessierte die Dame allerdings nicht, denn für Sie war entscheidend was im Melderegister steht und nicht die Realität. Da sie mir androhte, die Steuer zu schätzen und zwangsweise einzutreiben, habe ich mir dann die Mühe gemacht, Belege für meinen damaligen Auszug aufzutreiben (war gar nicht so einfach, wer hebt schon 17 Jahre lang Unterlagen seiner Studentenwohnung auf). Schließlich hatte ich dann eine hieb- und stichfeste Aktenlage beisammen, inkl. eidesstattlicher Versicherungen der ehemaligen Vermieter und des damaligen Nachmieters. Das habe ich Mitte 2008 an die Stadt Köln geschickt und dachte, ich hätte jetzt Ruhe.
Doch weit gefehlt, jetzt, Ende 2009, schreibt mir wieder die Stadt Köln, sinngemäß heißt es, meine Unterlagen läsen sich ja ganz gut, aber maßgeblich für die Steuerpflicht sei nicht die Realität sondern das Melderegister und da sei ich ja immer noch drin und daher sollte ich jetzt endlich die Erklärung abgeben und zahlen. Wenn ich bis Anfang 2010 beweisen kann, dass ich nach 2005 nicht im Melderegister verzeichnet war, dann würde nach Aktenlage entschieden und vollsteckt.
Hat man dafür Worte>
Köln hat den Bogen überspannt
Alfred , Mittwoch, 09.12.2009 (vor 5663 Tagen) @ Ex-Student
Die Verwaltung soll sich an ihre eigene Satzung halten und nach § 15 Abs. 3 verfahren.
„Ergibt sich aus den Ermittlungen des Kassen- und Steueramtes, dass eine mit Nebenwohnung gemeldete Person die Nebenwohnung nicht mehr innehat, teilt das Kassen- und Steueramt dies der in Absatz 1 genannten Stelle zwecks Berichtigung des Melderegisters mit. Die Mitteilungen nach Satz 1 dürfen nicht zur Grundlage von ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen wegen der Verletzung von Meldepflichten gemacht werden.“
Alle Unterlagen für dieses Ergebnis hat das Kassen- und Steueramt ja. Das solltest Du ihnen schreiben und es dann in Ruhe auf ein Verfahren ankommen lassen.