ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Danci @, Sonntag, 23.09.2007 (vor 6125 Tagen)

Hallo zusammen,

habe mich hier schon ein bisschen durch die Beiträge gewühlt und hoffe, mein Thema kam noch nicht dran. Sorry für den sperrigen Titel :)

Mein Verlobter und ich wollen bald die Eheschließung anmelden, Ende des Jahres heiraten, und im Laufe des ersten Halbjahrs 2008 bei ihm zusammenziehen. Wir wohnen beide in Köln. (sorry, wenn ich hier das rote Tuch raushole...:-P )

Er möchte gerne aus emotionalen Gründen, dass wir bei der Hochzeit schon beide die gleiche Adresse haben. Soweit, so gut. Ich könnte mich also bis zur Anmeldung zur Eheschließung zu ihm ummelden, oder vielleicht seine Adresse bis zur Hochzeit nachtragen.

Die Ummeldung wäre nur ein formaler Akt, wohnen würde ich weiterhin erstmal in meiner Wohnung. Meine Frage ist nun, müßte ich dann für seine Wohnung ZWS zahlen> Denn mein tatsächlicher Lebensmittelpunkt bleibt ja zweifelsfrei in meiner Wohnnung, ist auch nachweisbar, Post kommt hier an, usw. Andersrum würde ich seine Wohnung aber nicht nutzen, sondern nur dort gemeldet sein.

Ist bei so einer Konstellation auch ZWS fällig, für die Zeit, bis ich nach Ummeldung tatsächlich zu ihm ziehe>

Danke euch sehr für jeden Input, irgendwie blick ich da nicht durch...

LG,
Eure Danci

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Sonntag, 23.09.2007 (vor 6125 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,
Köln ist beileibe kein rotes Tuch - eher ein Paradebeispiel für eine Verwaltung von der traurigen Gestalt mit noch traurigeren Stadträten und sonstigen Amtsträgern. Manchmal glaubt man, der Elferrat tagt in Permanenz.
Emotionale Gründe - meine Urgroßmutter hätte der Schlag getroffen, wenn ein Brautpaar bei der Hochzeit schon die gleiche Adresse hätte. Unfassbar! Ich denke da etwas praktischer. Zwei bis drei Mal zur Meldebehörde um den Personalausweis ändern - einmal wegen der Anschrift, dann wegen des Familiennamens -, dann zum dritten Mal zum Abmelden der Nebenwohnung> Oder habt ihr beide praktischerweise auch schon den gleichen Nachnamen> Also ehrlich, der tiefere emotionale Sinn erschließt sich mir nicht - aber des Mannes Wille ist bekanntlich sein Himmelreich. Aber man kann sich selbst (und auch der Verwaltung) das Leben schon unnötig schwer machen.
Melderechtlich ist es kein besonders Problem, wenn Du Dich für die Wohnung Deines Verlobten, sozusagen vorab, mit Hauptwohnung meldest. denn so oder so hältst Du Dich wohl vorwiegend in Köln auf. Wann Du wie lange welche Wohnung nutzt, kann in so einem Fall ernsthaft keiner nachprüfen. Der Lebensmittelpunkt (= Schwerpunkt der Lebensbeziehungen>) ist in diesem Fall melderechtlich völlig egal, weil ebenfalls immer in Köln. Amtliche Post geht immer an die Anschrift der Hauptwohnung. Korrekt ist es zwar nicht - aber was ist linksrheinisch schon korrekt> Hauptsache
Nebenbei gefragt (an alle Mitleser): Wer hat eigentlich den Unsinn mit dem angeblich so entscheidenden „Lebensmittelpunkt“ aufgebracht>
Wenn Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet bist, wird man Dich zur „Zweitwohnung“steuer heranziehen. Da kennt Schramma kein Erbarmen. Der Kämmerer braucht schließlich Geld, damit man es an anderer Stelle wieder zum Fenster hinauswerfen kann (statt Kamellen). Es heißt zwar Zweitwohnungsteuer, besteuert wird aber das Nutzen einer Nebenwohnung.
Ein Zeitfenster ist allerdings vorhanden, denn die Zweitwohnungsteuerpflicht ist in Köln wie folgt geregelt:
„Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats.“
Das ergibt in Deinem Fall bei entsprechender Einteilung fast zwei Monate garantiert ohne Steuerpflicht. Für das Aufgebot sollte das reichen. Danach wollen Rainer Maria Joseph Frantzen und seine Mitarbeiter Geld sehen (kein Blut, sind ja keine Vampire). Nach der Hochzeit mit dem Umzug noch warten, wird dann aber die „Nicht-Untoten“ auf den Plan bringen!
Warum nicht gleich, mit der Hochzeit, umziehen und die Nebenwohnung abmelden>
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Danci @, Sonntag, 23.09.2007 (vor 6125 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Erstmal muss ich sagen, dass mir Deine Urgroßmutter sehr sympathisch ist :-D ;-) Mein Verlobter möchte halt, dass wir als Eheleute die gleiche Adresse haben. Kann man auch irgendwooo verstehen, auch wenn ich der Meinung bin, getrennte Wohnungen halten die Ehe frisch ;-) Nein im Ernst, ich möchte jetzt noch nicht umziehen, weil ich hier sehr lange gewohnt habe (insg. 14 Jahre), sich viel Zeug angesammelt hat und ich in aller Ruhe alles ausräumen und sortieren möchte.

Den gleichen Namen haben wir noch nicht.

Fragen hab ich auf jeden Fall noch, wenn Du da noch ein bisschen Geduld hättest, wär ich Dir sehr dankbar :-) ...gleich mal eine Verständnisfrage: muss man denn für zwei Wohnungen innerhalb der gleichen Stadt überhaupt ZWS zahlen> Das hab ich leider nicht so richtig verstanden. Bei Wikipedia wird das bejaht...finde ich aber angesichts des Zwecks der ZWS komisch.

In Köln habe ich auf jeden Fall sowieso den Hauptwohnsitz. Ich weiß halt nicht, ob es koscher ist, mich in meiner Wohnung ab- und bei ihm anzumelden, während ich weiter hier wohne. Der Stadt entgeht de facto eigentlich keine Steuer, weil ich ja nicht zwei Wohnungen "inne habe", sondern trotzdem nur eine. Oder doch> Bedeutet Gemeldetsein auch immer automatisch Innehaben>

Ich bin mir halt unsicher, ob es sich nicht doch nachprüfen ließe, dass ich weiter in meiner Wohnung wohne, wenn sie es drauf anlegen. Nachbarn befragen, mein Telefonanschluss ist hier...

Was meinst Du mit den zwei Monaten, und wieso wollen die nach der Hochzeit auf jeden Fall was>

Danke und liebe Grüße,
Danci

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Montag, 24.09.2007 (vor 6125 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,

zu Deiner Verständnisfrage: Man muss für das Innehaben von zwei Wohnungen auch in einer Stadt Zweitwohnungsteuer zahlen. Das hat das BVerfG sogar ausdrücklich so entschieden. Einheimische dürfen nicht bevorzugt behandelt werden - Auswärtige allerdings auch nicht. Und Zweck einer Steuer ist nun mal das Einsammeln von Geldern zugunsten der Stadtkasse. Wenn die ZWSt daneben noch andere Ziele verfolgt, soll das angeblich zulässig sein. Diese Ziele werden aber oft beschönigt. Nur wenige Städte sind so dumm/einfältig, dass sie gerichtsverwertbar erklären, dass es ihnen nicht auf die Steuer sondern das Ummelden mit alleiniger/Hauptwohnung ankommt.
Wenn Dein Verlobter möchte, dass ihr ALS EHELEUTE die gleiche Adresse habt, hat er sogar das Melderecht auf seiner Seite. Denn, nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete haben die Familienwohnung als Hauptwohnung. Ich habe mich mit meiner Urgroßmutter mehr auf das „bei der Heirat schon die gleiche Adresse haben wollen“ bezogen.
Nach der Kölner Satzung bedeutet Gemeldetsein immer automatisch Innehaben - die ist so gestrickt. Das ist rechtlich zwar nicht haltbar, aber wen stört das schon> Das VG Köln ganz offensichtlich nicht. Das kennt anderseits das Meldegesetz NRW auch nicht. Und natürlich ist es nicht koscher, eine Wohnung abzumelden und weiterhin zu benutzen. Nachprüfen lässt sich das in Grenzen auch. Aber einen Umzug vorbereiten, „in aller Ruhe alles ausräumen und sortieren“, ist nun beileibe nicht „das Nutzen eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen“. Das wäre aber erforderlich um eine Wohnung meldepflichtig zu machen. So ist es nur ein Lagerraum für Möbel, Haushaltsgerät usw. Dass man sich für derartige Arbeiten dazu in der Wohnung aufhält und sogar ein Telefon benötigt ist wohl selbstverständlich. Da kann selbst Rainer Maria Joseph nichts anderes behaupten.
Zu den zwei Monaten ein Beispiel:
Wenn Du Dich am 2. November bei Deinem Verlobten mit Hauptwohnung anmeldest und Deine bisherige Wohnung als Nebenwohnung behältst, beginnt die Steuerpflicht gem. Satzung erst am 1. Dezember. Wenn Du am 28. Dezember die Nebenwohnung abmeldest, endet die Steuerpflicht gem. Satzung bereits am 30. November. Ergebnis: Keine Steuerpflicht, obwohl Du fast zwei Monate eine Nebenwohnung hattest. In der Zeit könnt ihr unbehelligt von der ZWSt mit der gemeinsamen Anschrift heiraten. Meldest Du die Nebenwohnung nach der Hochzeit aber erst am 2. Januar ab, bist Du für Dezember steuerpflichtig usw.

Noch Fragen>

Gruß

Christian

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Danci @, Montag, 24.09.2007 (vor 6124 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

vielen lieben Dank für Deine Geduld und Deine ausführliche Antwort, Du hast es wirklich sehr gut erklärt, auch das Rechenbeispiel. Ich denke, ich hab jetzt verstanden, bzw. meine Befürchtungen bestätigt, dass es ein Fall ist, der an sich ZWS auslösen würde :-(

Eine Frage habe ich da noch: meinst Du, im Moment der Hochzeit müssen wir sowieso automatisch EINE Adresse als Ehewohnung angeben, auf der wir dann beide gemeldet sein werden / gemeldet sein müssen>

Dann wäre das Problem ja gelöst, denn meinem Verlobten geht es eben darum, dass er zu einer Frau 'ja' sagt, mit der er eine gemeinsame Adresse hat (Du erwähntest ja schon das Himmelreich ;-) ) Und danach würde es sogar stimmen, dass meine Wohnung mehr oder weniger nur Lagerraum ist, denn ab dann hat sie den einzigen Zweck, aus- und umgeräumt zu werden.

Mein Problem ist eben jetzt die Anmeldung zur Eheschließung, da müssen wir ja auch den Perso mit Adresse vorlegen. Die wollen wir diese oder nächste Woche machen, wenn die anderen Urkunden da sind. Und wenn ich mich jetzt schon ummelde, wäre zumindest kurzzeitig ZWS fällig...

Wäre halt schön, wenn die Ummeldung jetzt noch gar nicht nötig wäre, weil wir bei der Hochzeit eh eine gemeinsame Adresse kriegen...

Liebe Grüße,
Danci

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Montag, 24.09.2007 (vor 6124 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,

meine Geduld mit potentiellen Zweitwohnungsteueropfern der Stadt Köln ist nahezu unerschöpflich. Ganz im Gegenteil zu der mit den Zweitwohnungtätern.;-)

Deine Fragen ließen sich für mich leichter beantworten, wenn Du mir mitteilst, wann ihr beabsichtigt zu heiraten und wann ihr das Aufgebot bestellen wollt. Denn wenn ich den Willen des Mannes richtig verstanden habe, soll die gemeinsame Anschrift ja wohl schon bei Bestellung des Aufgebots angegeben werden. Dann übernehme ich gerne hinsichtlich der Zweitwohnungsteuer die „Wedding-Planung“.:-). ziel: Kein Opfer zu werden!:-D

Zwei Dinge sind aber jetzt schon klar;
- Nach der Heirat brauchst Du eh einen neuen Personalausweis (wg. Namensänderung) und musst deswegen sowieso zum Einwohnermeldeamt (bei der Änderung der Anschrift kriegst Du dort nur einen Aufkleber auf die Rückseite des Ausweises).
- Einig sind wir uns darüber, dass NACH der Heirat Deine bisherige Wohnung nur noch als „Lagerraum auf Abruf“ dient und folglich als „Wohnung“ abgemeldet werden kann.

Gruß

Christian

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Danci @, Montag, 24.09.2007 (vor 6124 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

»
» meine Geduld mit potentiellen Zweitwohnungsteueropfern der Stadt Köln ist
» nahezu unerschöpflich.

Danke :-)


» Deine Fragen ließen sich für mich leichter beantworten, wenn Du mir
» mitteilst, wann ihr beabsichtigt zu heiraten und wann ihr das Aufgebot
» bestellen wollt.

Also die Hochzeit soll so Mitte bis Ende Dezember (vor Weihnachten) sein, wenn wir da einen Termin bekommen. Das Aufgebot wollen wir in dieser oder der nächsten Woche bestellen.

Denn wenn ich den Willen des Mannes richtig verstanden
» habe, soll die gemeinsame Anschrift ja wohl schon bei Bestellung des
» Aufgebots angegeben werden. Dann übernehme ich gerne hinsichtlich der
» Zweitwohnungsteuer die „Wedding-Planung“.:-). ziel: Kein Opfer zu
» werden!:-D

Danke :-D Vielleicht ist das Problem tatsächlich gar keines, zumindest nicht der ZWS. Ich habe nochmal mit meinem Verlobten gesprochen, und ihm ist es wichtig, dass auf der Heiratsurkunde eine Adresse steht, er fände es blöd, wenn da zwei verschiedene stünden.

Wie Du angedeutet hast, wird man bei der Hochzeit sowieso auf eine Ehewohnung festgelegt> Vielleicht bräuchte ich gar keine Ummeldung mehr> *hoff*
»
» Zwei Dinge sind aber jetzt schon klar;
» - Nach der Heirat brauchst Du eh einen neuen Personalausweis (wg.
» Namensänderung) und musst deswegen sowieso zum Einwohnermeldeamt (bei der
» Änderung der Anschrift kriegst Du dort nur einen Aufkleber auf die
» Rückseite des Ausweises).
» - Einig sind wir uns darüber, dass NACH der Heirat Deine bisherige Wohnung
» nur noch als „Lagerraum auf Abruf“ dient und folglich als „Wohnung“
» abgemeldet werden kann.
»
Jo, genau.

Liebe Grüße,
Danci

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6124 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,

inzwischen habe ich mich mal umgehört. Zumindest bei unserem Standesamt enthalten die Heiratsurkunden keine Anschrift der Eheleute, nur den Geburtsort. Eigentlich sollten diese Formulare bundesweit einheitlich sein. Wenn es denn so wichtig ist, rufe doch beim Standesamt Köln mal an und frage nach, ob dort die gleichen Formulare verwendet werden. Müsste eigentlich so sein.

Wenn dem so ist, hat sich das Problem ja auf Null reduziert. Der Wille des Mannes nach einer gemeinsamen Anschrift in der Heiratsurkunde zerschellt an der normativen Macht des Faktischen: Es steht überhaupt keine Anschrift drin!

Du kannst den Meldezirkus also in aller Ruhe nach der Hochzeit erledigen (ist auch ökonomischer, weil alles zusammen gemacht werden kann - Namensänderung/neuer Personalausweis und Ummeldung). Dabei musst Du nur beachten, dass Du bei der Ummeldung Deine bisherige Wohnung, die ja dann nur noch „Lagerraum“ ist, abmeldest. In diesem Fall also: Anmelden mit alleiniger Wohnung (geht so aus dem Meldeschein hervor).

Die Ummeldung erfolgt allerdings auch bei einer Heirat nicht „automatisch“, die musst Du schon selbst bei der Meldebehörde vornehmen.

Die andere Variante ohne ZWSt wäre: Du kannst Dich ab 2.11. mit Hauptwohnung (bei Beibehaltung Deiner bisherigen Wohnung als Nebenwohnung) bei Deinem Verlobten anmelden und musst die Nebenwohnung dann bis 28.12. abmelden. Innerhalb dieser Frist fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Eine weitere Variante wäre, sich gleich mit alleiniger Wohnung zu melden, was voraussetzt, dass ab dieser Ummeldung Deine bisherige Wohnung nur noch „Lagerraum“ ist. Dürfte auch kein Problem sei, das plausibel zu machen. Ich sehe für diese melderechtlichen Verrenkungen allerdings keine Notwendigkeit mehr.

Noch Fragen> Wenn nicht, alles Gute, viel Glück und eine dauerhafte gemeinsame Anschrift:-).

Gruß

Christian

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Danci @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6121 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

bitte entschuldige die späte Antwort, ich komme erst jetzt wieder an meinen PC.

Vielen lieben Dank wieder einmal für Deine Ausführungen. Du hast völlig recht, auf der Heiratsurkunde stehen die Adressen gar nicht drauf - genau darum ging es meinem Verlobten aber. Es sollten nicht zwei verschiedene Adressen draufstehen, finde ich auch nachvollziehbar.

Nun hat sich das Problem wirklich auf Null reduziert. Und witzig, wie man von der ZWS auf was ganz anderes kommen kann. Man sieht, wir heiraten zum ersten Mal ;)

Dir lieben Dank für Deine Hilfe und die guten Wünsche. Ich wünsche Dir auch alles Gute!!

Viele Grüße,
Danci

ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6121 Tagen) @ Danci

Liebe Danci,
wirklich keine Ursache, ich hatte und habe es nicht eilig.
Wäre doch schön, wenn sich alle Probleme so auflösen ließen. Ich hoffe, das bleibt bei Euch so.;-)
Als Verheiratete seid ihr ja erst Mal vor der Zweitwohnungsteuer sicher - wenigstens so lange, bis die Städte ihre verfassungswidrigen Satzungen ändern und wieder eine ordentliche Zweitwohnungsteuer (als Aufwandsteuer) erheben können. :-P
Dir und Deinem Verlobten nochmals alles Gute. Glück und Gesundheit und immer „Null Problemo“.:-)
Christian