Was tun wenn der Bescheid einmal anerkannt wurde?

Steinert Susanne @, Dresden, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6976 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich wohne wie viele in einer WG und habe meinen Haubtwohnsitz im Elternhaus.
Auf den ersten Bescheid hatte einen Wiederspruch eingeleg. Dieser wurde aber nicht anerkannt und ich sollt eine Nachzahlung tätigen, was ich letztlich auch tat!
Kann ich nun, nach dem die Musterklage gegen die Zweitwohnsitzsteuer für Studenten, zu Gunsten der Studenten ausgefallen ist, etwas gegen die weitern Zahlungsforderungen machen> Vielleicht kann mir jemand helfen> Würde mich Freuen!
Susanne


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