Was tun wenn der Bescheid einmal anerkannt wurde?
Steinert Susanne
, Dresden, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6975 Tagen)
Hallo Zusammen,
ich wohne wie viele in einer WG und habe meinen Haubtwohnsitz im Elternhaus.
Auf den ersten Bescheid hatte einen Wiederspruch eingeleg. Dieser wurde aber nicht anerkannt und ich sollt eine Nachzahlung tätigen, was ich letztlich auch tat!
Kann ich nun, nach dem die Musterklage gegen die Zweitwohnsitzsteuer für Studenten, zu Gunsten der Studenten ausgefallen ist, etwas gegen die weitern Zahlungsforderungen machen> Vielleicht kann mir jemand helfen> Würde mich Freuen!
Susanne
Was tun wenn der Bescheid einmal anerkannt wurde?
Christian
, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6975 Tagen) @ Steinert Susanne
Hallo Susanne,
der Steuerbescheid ist bestandskräfitg und muss bedient werden - Urteile ändern da nichts mehr. Da muss man schon anders vorgehen.
Wenn ich Dir helfen soll, brauche ich die Angabe der Stadt, in der Du zahlst.
Gruß
Christian
Was tun wenn der Bescheid einmal anerkannt wurde?
Steinert
, Dresden, Mittwoch, 26.09.2007 (vor 6974 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
hab vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Ich dachte mir schon, dass das so ist.
Ich Studiere zur Zeit in Dresden! Ich weiß nicht ob dir das als Info reicht oder was du noch an Infos brauchst.
Bin dir schon mal jetzt sehr Dankbar für deine Hilfe.
Liebe Grüße,
Susanne
Was tun wenn der Bescheid einmal anerkannt wurde?
Christian
, Mittwoch, 26.09.2007 (vor 6974 Tagen) @ Steinert
Hallo Susanne,
das reicht schon.
Dresden besteuert - mit seiner im Übrigen verfassungswidrigen Satzung (vgl. BVerfG) - das Innehaben von Nebenwohnungen. Ich gehe mal davon aus, dass Du zu den „typischen“ Fällen mit Hauptwohnung bei den Eltern gehörst.
Was kann man tun>
Eine Nebenwohnung besteht nur so lange, wie sie genutzt wird. Zieht man aus einer Nebenwohnung aus, kann/muss man sie abmelden. Eine kleine Geschichte (als Beispiel und zu Deiner Erbauung und Deinem Trost). Diesmal nicht aus der völkerkundlichen Betrachtung des Verhaltens der deutschen Volksstämme sondern aus dem reichen Schatz deutscher Fabeln.
Ein Bekannter von mir hat zum Ende des Sommersemesters beschlossen, an einer anderen Universität in einer anderen Stadt zu studieren. Konsequenterweise hat er seine Nebenwohnung mit Beginn der Semesterferien geräumt: Er ist ausgezogen und hat die Wohnung abgemeldet, weil er nicht die Absicht hatte, dorthin wieder zurück zu kehren. Das war am 27. Juli. Mit dem 31. Juli endete damit die Eigenschaft seiner Nebenwohnung als Zweitwohnung und somit die Steuerpflicht. Das hat er der Stadt natürlich freudestrahlend mitgeteilt. Während der Semesterferien kamen ihm dann doch Bedenken, und nach ausgiebiger Überlegung stellte er fest, dass er doch an seiner alten Uni weitermachen will. Also hat er sich doch dort weiter eingeschrieben. Nun ist er ein kleiner Schussel. Denn er hatte vergessen, seine Bude zu kündigen - der Mietvertrag bestand noch. Das fand er jetzt ganz gut, denn so konnte er im Oktober wieder ohne großes Theater einziehen. Er hat sich dann ganz brav wieder mit Nebenwohnung gemeldet, weil er sich vorwiegend an seinem Heimatort aufhielt. Und weil inzwischen ein Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass die Stadt dass Innehaben einer Nebenwohnung nicht besteuern darf, wenn der Steuerpflichtige nicht auch eine Erstwohnung innehat, bekam er nicht einmal mehr einen Steuerbescheid. Hätte er einen bekommen, hätte er Widerspruch eingelegt (denn der Steuerbescheid wäre ja neu gewesen). Und wenn er nicht gestorben ist, studiert er heute noch in der Landeshauptstadt Dresden mit ihrer verfassungswidrigen „Zweitwohnungsteuersatzung“.
Ist das nicht eine hübsche Geschichte> Du solltest nur bedenken, dass mindestens 1 Person aus der DD-Verwaltung mitliest und Deinen Familiennamen kennt. Also alles superkorrekt abwickeln!
Noch Fragen
Gruß
Christian
Was tun wenn der Bescheid einmal anerkannt wurde?
Steinert
, Dresden, Samstag, 29.09.2007 (vor 6971 Tagen) @ Christian
Dickes Danke!!!
Und ein schönes WE!