ZW zwar angemeldet, aber nicht bezogen

Tom Westermann @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6724 Tagen)

Hallo,

wie siehts denn aus, wenn die Stadt Berlin ZWS erhebt, man dort nur gemeldet war/ist, die Wohnung aber gar nicht bezogen hat> Ich denke da etwa an das Familienhaus, in dem die Eltern das ehemalige Zimmer der Kinder nun als Büglezimmer nutzen und auch kein Hab und Gut des Kindes mehr vorhanden ist, oder man sich etwa auf die Adresse der Schwester angemeldet hat, aber keine eigenen Sachen in der Wohnung hat. Wenn man einen solchen Beweis im Widerspruchsverfahren führen will, ist dann z.B. mit einem Bußgeld zu rechnen, da man ungerechtfertigter Weise einen Zweitwohnsitz gemeldet hatte> Die Beweislast für den Nichtbezug trägt wohl der Steuerschuldnet, oder>

Danke im Voraus,

Grüße,
Tom

ZW zwar angemeldet, aber nicht bezogen

Christian @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6724 Tagen) @ Tom Westermann

Hallo Tom,
man muss sich natürlich fragen, was das Melden einer Nebenwohnung bezwecken soll, wenn man die überhaupt nicht nutzt. Einen Zweitwohnsitz hingegen kann man nicht melden,
Berlin verlangt als Grundlage für die Zweitwohnungsteuer eine abgeschlossene Wohnung. Das ist die Nebenwohnung bei den Eltern oder der Schwester auf keinen Fall. Für den Widerspruch müsste das ausreichen, wenn Berlin trotzdem kassieren will - arm aber geil - hilft nur: KLAGEN.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZW zwar angemeldet, aber nicht bezogen

Tom Westermann, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6724 Tagen) @ Christian

Besten Dank!