1. oder 2. Wohnsitz in Berlin/München?

Petra123. @, Berlin, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6309 Tagen)

Hallo,

vorab herzlichen Dank für die informative Website. Ist wirklich sehr hilfreich.

Meine Frage: Ich wohne zurzeit noch in Berlin und werde bald aus beruflichen Gründen nach München ziehen. Die Wohnung in Berlin, die ich mit meinem Freund teile, möchte ich weiterhin aufrechterhalten.

Nun frage ich mich, wie ich mich am besten anmelden soll. Ist es besser,die Nebenwohnung in München anzumelden> Wäre das machbar> Denn auch wenn ich jedes Wochenende und alle Feiertage in Berlin bin, verbringe ich die meiste Zeit des Jahres ja in München). Diese Option wäre mir lieber, da ich zunächst eine Probezeit von sechs Monaten habe.

Sollte ich meine Hauptwohnung gleich (trotz Probezeit) nach München verlegen müssen, frage ich mich, wie es steuerlich mit den Fahrtkosten aussieht. Erhalte ich dennoch einen Anteil der Rückfahrkosten nach Berlin erstattet (wenn ich mich aus der Berliner Wohnung abmelde und meinen Freund in seiner angemeldeten Wohnung besuche)>

Wenn ich die bisherigen Forumseinträge richtig verstanden habe, erscheint mir die beste Lösung, die 1. Wohnung sofort nach München zu verlegen und die Berliner Wohnung als Nebenwohnung zu deklarieren, ohne im 1. Jahr ZWS in Berlin zahlen zu müssen>

Seht Ihr das auch so oder gibt es weitere Kriterien zu beachten>

Vielen Dank im Voraus,

Petra

1. oder 2. Wohnsitz in Berlin/München?

Christian @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6309 Tagen) @ Petra123.

Hallo Petra,
ein Blick in das Meldegesetz beendet alle Überlegungen.
Hat eine ledige, volljährige Person mehrere Wohnungen, ist die (zeitlich gesehen) vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Bei Berufstätigen ist in diesen Fällen die Hauptwohnung meist dort, wo der Arbeitsplatz ist. Das wäre also - spätestens nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit - München.
Absehen kannst Du das aber noch nicht - deswegen musst Du eine Prognose abgeben. Wenn Du davon ausgehst, nur für ein halbes Jahr nach München zu ziehen, ist Dein vorwiegender Aufenthalt wohl eher Berlin, und Du kannst Dich in München auch mit Nebenwohnung melden. Dann wird allerdings sofort die Zweitwohnungsteuer fällig. Alles andere bleibt unverändert (z.B. Personalausweis, ggf. Kennzeichen des Kfz usw.).
Umgekehrt wird die ZWSt in Berlin bei Meldung mit alleiniger Wohnung/Hauptwohnung in München erst nach einem Jahr oder überhaupt nicht fällig. Dafür fallen andere Formalitäten an und evtl. muss das Ganze nach einem Jahr wieder zurück gedreht werden.
Einkommensteuerrechtlich bitte eine Steuerberaterin/einen Steuerberater o.ä. befragen. Im Einkommensteuerrecht geht es zwar auch um eine „Zweitwohnung“, aber im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung und nicht um das Innehaben von Wohnungen. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Noch Fragen
Gruß
Christian

1. oder 2. Wohnsitz in Berlin/München?

Petra123. @, Berlin, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6309 Tagen) @ Christian

Christian,

danke für die schnelle Antwort!

Dann belasse ich wahrscheinlich bis Ende des Jahres den Erstwohnsitz zunächst in Berlin und melde die 2. Wohnung in München an.

Kurze Klärung zu Deiner Ausführung:

...wird die ZWSt in Berlin bei Meldung mit alleiniger
» Wohnung/Hauptwohnung in München erst nach einem Jahr oder überhaupt nicht fällig.>>


Mit überhaupt nicht fällig meinst Du den Fall, dass ich keine angemeldete Wohnung in Berlin habe>

Vielen Dank,
Petra

1. oder 2. Wohnsitz in Berlin/München?

Christian @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6309 Tagen) @ Petra123.

» Christian,
»
Hallo Petra,

vermutlich die vernünftigste Lösung.
Spartipp:
In München gilt: Tritt die „Zweitwohnungseigenschaft“ erst nach dem 01.01. ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt. Es wäre also ungeschickt, sich gegen Monatsende anzumelden oder eine Abmeldung über das Monatsende zu verschleppen.

Zu „überhaupt nicht“: Berlin besteuert nur das Innehaben von abgeschlossenen Wohnungen, die als Nebenwohnung gemeldet sind oder von Rechts wegen gemeldet sein müssten. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, dürfte keine Zweitwohnungsteuer anfallen. Das kann z.B. der Fall sein,
- wenn Du nicht (Mit)Mieter der Wohnung bist und Dein Freund Dir auch nicht Teile der Wohnung vertraglich überlassen hat,
- wenn Du nur Untermieter bist
- und natürlich, wenn Du Dich nur besuchsweise in Berlin aufhältst und die Wohnung nicht „melderechtlich relevant" nutzt.

Solange München und Berlin ihre verfassungswidrige Satzung/Gesetz nicht ändern (was sie weder können noch wollen) wäre natürlich noch eine Möglichkeit überlegenswert: Heiraten. um der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Das ist ja der geheime Hintergedanke dieser Steuer mit ihrem Anknüpfen an das Melderecht, Förderung, nicht nur Schutz von Ehe und Familie durch Zweitwohnungsteuer für Nichtverheiratete!. ;-)
Hoffentlich habe ich jetzt nicht zu viel verraten.

Noch Fragen

Gruß

Christian

1. oder 2. Wohnsitz in Berlin/München?

Petra123. @, Berlin, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6309 Tagen) @ Christian

Vielen Dank für die Tipps. Den Tipp mit dem Heiraten werde ich meinem Freund weiterleiten...:-D


Viele Grüße,
Petra