1. oder 2. Wohnsitz in Berlin/München?

Christian @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6150 Tagen) @ Petra123.

Hallo Petra,
ein Blick in das Meldegesetz beendet alle Überlegungen.
Hat eine ledige, volljährige Person mehrere Wohnungen, ist die (zeitlich gesehen) vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Bei Berufstätigen ist in diesen Fällen die Hauptwohnung meist dort, wo der Arbeitsplatz ist. Das wäre also - spätestens nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit - München.
Absehen kannst Du das aber noch nicht - deswegen musst Du eine Prognose abgeben. Wenn Du davon ausgehst, nur für ein halbes Jahr nach München zu ziehen, ist Dein vorwiegender Aufenthalt wohl eher Berlin, und Du kannst Dich in München auch mit Nebenwohnung melden. Dann wird allerdings sofort die Zweitwohnungsteuer fällig. Alles andere bleibt unverändert (z.B. Personalausweis, ggf. Kennzeichen des Kfz usw.).
Umgekehrt wird die ZWSt in Berlin bei Meldung mit alleiniger Wohnung/Hauptwohnung in München erst nach einem Jahr oder überhaupt nicht fällig. Dafür fallen andere Formalitäten an und evtl. muss das Ganze nach einem Jahr wieder zurück gedreht werden.
Einkommensteuerrechtlich bitte eine Steuerberaterin/einen Steuerberater o.ä. befragen. Im Einkommensteuerrecht geht es zwar auch um eine „Zweitwohnung“, aber im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung und nicht um das Innehaben von Wohnungen. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Noch Fragen
Gruß
Christian


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