Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Jürgen @, Mittwoch, 26.09.2007 (vor 6660 Tagen)

Hallo beisammen,
ich habe eine Tochter, die in Bielefeld studiert. Hauptwohnsitz ist Wipperfürth, auch wegen dem Kfz-Kennzeichen. Jetzt bekommt sie einen Bescheid zur Anmeldung ihres Zweitwohnitzes mit der "Androhung" eines Entgeldes von 10% der Kaltmiete zu zahlen. Wegen der Zweitwohnungsgebühr gibt es ja verschiedene Urteile: Köln und Aachen haben sich der Auffassung der Städte "gebeugt", in Koblenz war man anderer Ansicht. Wie argumtiert man jetzt bei einem Widerspruch>
Und hat das Konsequenzen beim Kindergeld, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Bielefeld verlagert> Muss sie dann auch ihr Auto ummmelden oder ist das nicht zwingend erforderlich>

Freue mich auf Antworten
Jürgen

Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Christian @, Donnerstag, 27.09.2007 (vor 6660 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,
für eine volljährige, ledige Person gibt es vom Grundsatz her nur ein Kriterium für die Anmeldung bei mehreren Wohnungen - der zeitlich vorwiegende Aufenthalt an einem Ort. Dort, wo die Person sich vorwiegend aufhält, ist die Hauptwohnung. Nur in Zweifelsfällen, wenn sich der vorwiegende Aufenthalt nicht feststellen lässt, wird die Hauptwohnung nach dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bestimmt. Die Anmeldung des Kfz hat dort zu erfolgen, wo man mit alleiniger/Hauptwohnung gemeldet ist. Das ist gesetzlich so geregelt.
Zum Widerspruch
Die verfassungswidrige Satzung der Stadt Bielefeld besteuert das Nutzen einer Nebenwohnung und nicht das Innehaben einer Zweitwohnung, denn das Innehaben einer Wohnung wird durch die melderechtlichen Verhältnisse nur fingiert. Allerdings sieht die Rechtsprechung in NRW das nicht so und Bundesgerichte haben dazu noch nicht entschieden. Das bestärkt die Städte in NRW (und auch in BY) in ihrem rechtwidrigen Tun fort zu fahren und Widerspruchsbescheide mit o.a. Argumentation zurück zu weisen. Deswegen hat ein Widerspruch nur Sinn, wenn man bereit bei Zurückweisung auch zu klagen. ist zu klagen. Eine Klage ist auch nicht aussichtslos. Ganz im Gegenteil - je mehr, desto besser.
Noch eine Anmerkung:
Die VGs Köln und Aachen (auch Minden) sowie das OVG haben sich wohl nicht „der Auffassung der Städte“ gebeugt. Dennoch dürfte das Verb „beugen“ an dieser Stelle wahrscheinlich richtig sein. Zu vermuten ist da eher, dass da etwas gebeugt worden sein könnte.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Jürgen @, Donnerstag, 27.09.2007 (vor 6660 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. :-)
Aber weshalb ist Besteuern der Wohnung, wie die Stadt Bielefeld es praktiziert, verfassungswidrig> Wenn es so wäre, dürfte sie eine solche Satzung doch gar nicht haben.

Gibt es vielleicht noch andere Quellen, die sich mit dieser Thematik kritisch auseinandersetzen>

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Viele Grüße
Jürgen

Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Christian @, Donnerstag, 27.09.2007 (vor 6660 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,

fast alle Städte haben eine verfassungswidrige Satzung, wenn man dem BVerfG folgen will. Die meisten Kommunen wollen es nur nicht wahrhaben. Und da ihnen meist niemand auf die Finger klopft, kommen sie mit ihrer Ignoranz auch durch. Irgendein Dreh findet sich immer. Es gibt sogar Gerichte (vorwiegend in BY und NRW), die die Rechtmäßigkeit dieser Satzungen bestätigen. Das sind Entscheidungen, bei denen ich glaube, den Eindruck zu gewinnen, durch das sinnfreie Aneinanderreihen von Textbausteinen und Zitaten könnte man das vermeiden, was gemeinhin als Denken bezeichnet wird.

Kritische Auseinandersetzung mit der Zweitwohnungsteuer spielt sich hauptsächlich in den gerichtlichen Entscheidungen ab - da gibt es viele. Als kritischen Artikel zur Besteuerung der Zweitwohnungen bei Studierenden empfehle ich Yvonne Winkler „Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer aus der Sicht Studierender“ - wird häufig von Gerichten zitiert und von manchen sogar verstanden. Im Netz auf der Homepage von Yvonne Winkler zu finden.

Die meisten anderen kritischen Artikel befassen sich mehr mit der Situation der Immobilienbesitzer. Könnte daran liegen, dass diese Klientel lukrativer ist.

Jubelartikel gibt es eine Vielzahl. Absolute Brechmittel dagegen sind sämtliche Artikel von Norbert Meier, der den Angaben zufolge Rechtsdirektor (!) in Essen sein soll. Zu diesem Rechtsdirektor aus Essen stellt Ministerialdirigent Dr. Gaßner fest, dass er beim Beschluss des BVerfG zur Erwerbszweitwohnungen Verheirateter haltlose Vorstellungen vertritt und seine Auffassung zur Handhabung aus rechtsstaatlichen Gründen inakzeptabel ist. Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Zu nennen wäre hier auch noch Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, der als ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG natürlich genau weiß was Sache ist - na ja, er sollte es wissen.

Interessant und teilweise sogar amüsant zu lesen, ist immer Prof. Bayer („Erfinder“ der als Zweitwohnungsteuer bezeichneten Ferienwohnungsteuer). Der ist bezüglich der Besteuerung Studierender zwar empört, aber da und in manch anderen Dingen nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Aber: Er liebt eben „seine“ Zweitwohnungsteuer und freut sich wie ein Schneekönig, dass selbst das BVerfG diese jetzt nur noch mit 1 ‚s’ in der Mitte schreibt. Das hatte er schließlich immer schon gesagt. Recht hat er. Aber bei dieser Thematik muss die deutsche Sprache noch viel mehr erdulden als ein überflüssiges ‚s“.

Falls Bedarf besteht, veröffentliche ich gerne eine „Literaturliste“ - auch mit Kommentar. Aber ich kann nur warnen. Wenn man manches liest, zweifelt man am Verstand - dem eigenen oder dem gewisser Leute.

Noch Fragen

Viele Grüße

Christian

Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Butzmann Josef @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6659 Tagen) @ Christian

Ja lieber Christian es würde schon Bedarf bestehen an einer so genannten "Leteraturliste" samt Kommentaren hätten doch sehr viele großes Interesse vor Allem Menschen die noch in der >Lage sind den Verstand noch nicht ganz zur Seite zu stellen und getreu und gehorsam dem Bayerischen Landesvater
zu huldigen- wer die Huldigungen noch nicht kennt, dem sei empfohlen www.dankeedmund.de mit über 700 Huldigunen mal sich zu Gemüte zu führen!!
Gerne würde ich Ihnen meine E-Mail-Adresse -seperat nennen

Gruß Butzmann

Zweitwohnungsgebühr in NRW und Kindergeld

Jürgen @, Freitag, 19.10.2007 (vor 6638 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für die Information. Ich werde meiner Tochter raten, dass sie Einspruch/Widerspruch gegen den Bescheid einlegen soll.
Bezüglich der Grammatik kann man aber geteilter Meinung sein, siehe "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod":-D .
Sobald ich mehr weiß, melde ich mich wieder.

Viele Grüße
Jürgen