Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden?
Hallo!
Ich habe ein Ferienhaus an der Ostsee (SH), welches ich nur während der Sommermonate am Wochenende nutze. Gemeldet bin ich aber in Hamburg. Meine Frage nun, muss ich mich mit Zweitwohnsitz in SH anmelden, obwohl ich das Haus nur gelegentlich nutze>
Vielen Dank für eine Antwort!
Grüße, Ines
Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden?
Hallo Ines,
eine gute Frage, eine schöne Frage - hat aber mit einer Zweitwohnung nichts zu tun. Aber wir machen hier ja auch „in Melderecht“.
Kurze Frage, lange Antwort:
„Wer eine Wohnung bezieht“ muss sich anmelden - in S-H innerhalb von 2 Wochen. „Wer aus einer Wohnung auszieht“ hat sich abzumelden - ebenfalls innerhalb von zwei Wochen.
Gilt natürlich auch für Nebenwohnungen, selbst wenn man bereits für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Bleibt die Frage, was beinhaltet „be-/auszieht“ - oder, wann bezieht man eine (Ferien)Wohnung> Da kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen: Jedes Mal, wenn man am Wochenende hinfährt, bezieht man die Wohnung, wenn man nach dem Wochenende wegfährt. verlässt man die Wohnung. Das würde die Meldepflicht ad absurdum führen. Mit dieser Einstellung kommt man wahrscheinlich sogar durch. Wenn das Ordnungsamt es auf einen Streit ankommen lässt (was eher unwahrscheinlich ist) hängt es von der Tagesform des Verwaltungsrichters ab, wie die Sache ausgeht.
Anderseits gilt aber die Faustregel:
- Wenn man seine persönlichen Sachen in eine Wohnung betritt und seine Jacke an die Garderobe hängt, hat man die Wohnung bezogen.
- Wenn man die Wohnung verlässt/räumt, mit der Absicht nicht wieder dorthin zurück zu kehren, ist man aus der Wohnung ausgezogen.
So streng gesehen, wäre die Anmeldung einer Nebenwohnung Pflicht. Ist aber auch nicht ganz so wortwörtlich zu nehmen/eng zu sehen.
Aber: Weil nichts gegen eine Anmeldung einer ausschließlich selbst genutzten Ferienwohnung absolut spricht, viel aber dafür, würde ich mich bei so einem Sachverhalt mit Nebenwohnung melden. Es ist auf jeden Fall nicht falsch, und damit geht man allen Problemen mit dem Ordnungsamt aus dem Weg. Ja, man ist dann wegen vorbildlichen Verhaltens eher ein Kandidat für den „Großen Vaterländischen Melderechtsorden am Bande“ (
. Wobei Hanseaten auf Orden ja angeblich keinen Wert legen sollen.
Ein bisschen anders sieht es aus, wenn die Wohnung von verschiedenen Leuten, die nicht zu einer Familie im engeren Sinn gehören (= direkte Abstammung), genutzt wird oder manchmal sogar vermietet wird. Dann besteht bei Selbstnutzung keine Meldepflicht/-Notwendigkeit für eine Nebenwohnung.
Noch Fragen
Gruß
Christian
Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden?
Hallo Christian,
eine erweiterte Frage zu dem, was du über die Notwendigkeit der Anmeldung einer Nebenwohnung sagst. Wir haben gerade ein Haus in der Feldberger Seenlandschaft gekauft, das wir zeitweise als Ferienhaus nutzen wollen, aber auch Freunden zum Urlaub überlassen wollen. Feldberg erhebt seit 2008 eine ZWS und beruft sich dabei auf das Meldegesetz MV.
1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung in melderechtlichem Sinne (gemäß § 16 Meldegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt. Das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung einer nicht dauernd getrennt lebenden verheirateten Person, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer.
Wenn ich dich richtig verstehe, bin ich, wie du beschreibst:
» Ein bisschen anders sieht es aus, wenn die Wohnung von verschiedenen
» Leuten, die nicht zu einer Familie im engeren Sinn gehören (= direkte
» Abstammung), genutzt wird oder manchmal sogar vermietet wird. Dann besteht
» bei Selbstnutzung keine Meldepflicht/-Notwendigkeit für eine Nebenwohnung.
nicht in jedem Falle verpflichtet, einen Zweitwohnsitz anzumelden> Ich dachte, da führt kein Weg dran vorbei> Im Moment sind wir dort noch nicht gemeldet.
Und außerdem: Macht es irgendeinen Sinn, falls man sich doch melden muss, gegen das fragwürdige Prinzip der Aufwandssteuer vorzugehen>
Besten Dank
Stefan
Ferienhaus in SH - muss ich Zweitwohnsitz anmelden?
Gegen die Aufwandsteuer ist kein Kraut gewachsen - gegen die Satzung schon. Dümmer geht’s nimmer.
Du hast eine „echte“ Zweitwohnung, die aber nur besteuert werden kann, wenn Du dort mit Nebenwohnung gemeldet bist. Nur dann hast Du eine „Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn“ - ist zwar nicht so gemeint, steht aber so in der Satzung. Könnte vor Gericht amüsant werden.
Was die Meldpflicht bei einer Ferienwohnung angeht, da bin ich mir nicht so sicher. Aber es müsste eigentlich gehen: Einziehen für die Dauer eines Urlaubs (nicht länger als 2 Monate), dann wieder ausziehen und Wohnung einem anderen überlassen – dann kann man es auf einen (durchaus zu erwartenden) Streit mit dem Ordnungsamt ankommen lassen.
Alf