zws rückwirkend....komm ich irgendwie drumrum?

iri @, Montag, 01.10.2007 (vor 6485 Tagen)

hallo!
habe letzte woche post an meinen derzeitigen nebenwohnsitz in bayreuth bekommen:
es geht um meinen ehemaligen nebenwohnsitz in nürnberg.
war dort nebenwohnsitztechnisch gemeldet seit 2004.hauptwohnsitz war bayreuth bei meinen eltern.
seit janur 2005 gibt es in nürnberg die zws.
habe den zweitwohnsitz im juni 2006 zum hauptwohnsitz umgemeldet und bin dort dann bereits im september 2006 ausgezogen.der ganze spaß ist also eineinhalb jahre her!!
also geht es jetzt um 16monate, die ich den nebenwohnsitz in nürnberg hatte. soweit ich weiß ist die zws hier 10%der jahreskaltmiete (>), es würde sich also um einen betrag um die 200euro handeln, für mich armen studenten ist das schon ne menge geld...
komm ich irgendwie um den ganzen spaß drumrum>>
das schreiben ist so schwammig geschrieben, sie beziehen sich auf irgendein bisheriges schreiben (ohne datumsangabe!!), das ich aber leider nie erhalten habe.
habe gelesen, dass man widerspruch einlegen, kann, aber lohnt sich das für so nen betrag>>
was passiert, wenn ich nicht antworte u was können mir die>

danke schon mal im voraus für die hilfe;)

zws rückwirkend....komm ich irgendwie drumrum?

Christian @, Montag, 01.10.2007 (vor 6485 Tagen) @ iri

Hallo Iri,

nicht melden ist immer schlecht (Steuerbescheid) - Mahnung - Vollstreckungsbescheid - Pfändung (inkl. Gebühren, die dann noch obendrauf kommen - mehr passiert nicht.
Bei der ganzen Kleinschreiberei :-D kann ich nicht erkennen, was Du nun bekommen hast. Ich vermute, eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer und keinen Steuerbescheid. Wäre schön, wenn Du das etwas präzisieren könntest.
Über die Penner in der Stadtverwaltung kann man sich zwar aufregen, aber das hilft nur zum Frustabbau.

Gruß

Christian

zws rückwirkend....komm ich irgendwie drumrum?

iri @, Dienstag, 02.10.2007 (vor 6484 Tagen) @ Christian

jaja ich und meine Kleinschreiberei....reine Faulheit;))
Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Inzwischen versuche ich mich damit abzufinden, dass ich einen Teil meines schwersterarbeiteten Geldes wohl der armen Stadt Nürnberg in den Rachen schmeißen muss...aber da sitzen wir wohl alle in einem Boot....

Ja, da liegst du richtig, habe ein Schreiben bekommen, mit der Aufforderung, beiliegendes Formular zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer auszufüllen.
Es gibt anfangs die Option bei den Angaben zur Nebenwohnung: "()habe ich bereits zum ... beim Einwohnermeldeamt zur Hauptwohnung umgemeldet", die ich ja ankreuzen müsste.
Muss ich danach das restliche Formular mit den Angaben zur Zweitwohnung noch ausfüllen oder erledigt sich das dann>
Angaben wie "die Miete beträgt..." kann ich im Prinzip ja nicht korrekt ausfüllen, da das ganze ja in der Vergangenheit stattfand und es dann heißen müsste "die Miete BETRUG...".
Ich will ja schließlich nichts falsch machen;))

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Christian @, Dienstag, 02.10.2007 (vor 6484 Tagen) @ iri

Hallo Iri,
na bitte, geht doch - ein Genuss zu lesen.;-)
Abfinden muss man sich mit vorerst mit gar nichts - die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg ist verfassungswidrig, und irgendwann wird das ein Bundesgericht hoffentlich auch deutlich feststellen. Erst wenn das BVerfG entscheiden sollte, dass das Erheben einer Zweitwohnungsteuer auf das Nutzen (oder Innehaben einer Nebenwohnung zulässig wäre, wird man sich damit abfinden müssen. Bis dahin gilt es, den Steuerbescheid „durch Beschreiten des Rechtsweges offen zu halten“.
Aber noch ist es bei Dir ja nicht so weit. Erst muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Und da würde ich glatt bei der Option „umgemeldet zur Hauptwohnung“ aufhören - unterschreiben musst Du natürlich noch. Danach keine weiteren Angaben mehr. Wie Du ganz richtig feststellst, kannst Du das Formblatt ja überhaupt nicht korrekt ausfüllen. Und vor der Unterschrift steht bestimmt, dass Deine Angaben wahrheitsgemäß und richtig sein müssen.
Die Stadt hat dann zwei Möglichkeiten. Sie verzichtet auf die Steuer, weil sie ihr Ziel ja erreicht hat (weniger wahrscheinlich), oder sie kriegt den Hals nicht voll genug und will für die Zeit davor die Zweitwohnungsteuer auch noch kassieren (was zu befürchten ist). Dann fragt sie entweder nach - was korrekt wäre, oder sie greift zum Mittel der Schätzung (was für die Stadt einfacher ist und für Dich mit Sicherheit teuerer wird). Was allerdings dann auch gleich die erste, vielleicht sogar erfolgreiche Widerspruchsmöglichkeit wäre. und das alles bringt Zeit (s. oben).:-)
Irgendwo solltest Du auf dem Formblatt noch unterbringen: „Ich hatte zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung inne (vgl. BVerfGE 65, 325 <348>“.:-D
Noch Fragen
Gruß
Christian

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iri @, Donnerstag, 04.10.2007 (vor 6482 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!
Ich bin ganz begeistert von deiner Kompetenz und deinen schnellen Antworten! Großes Lob!:-)

Du hast geschrieben:
» Irgendwo solltest Du auf dem Formblatt noch unterbringen: „Ich hatte zu
» keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung inne (vgl. BVerfGE 65, 325 <348>“

Das verstehe ich nicht ganz. Die Wohnung war ja als meine Zweitwohnung gemeldet, also hatte ich doch eine Zweitwohnung->

Werde das Formular so ausfüllen, wie du gesagt hast, anders KANN ich es ja nicht ausfüllen. Habe allerdings n bisschen Schiss vor dem was dann passieren könnte...bin nicht gerade der risikofreudigste Mensch und kenne mich mit der ganzen Rechtslage und dem Drumherum auch null aus...
Aber ich will auch nicht einfach vor denen "kuschen", damit die weiterhin mit ihren rechtswidrigen Aktionen Erfolg haben.
Hoffe, dass sich auch ganz viele andere Menschen WEHREN, zum Glück gibt es ja Leute wie dich, die einen dazu ermutigen:-)

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Christian @, Donnerstag, 04.10.2007 (vor 6482 Tagen) @ iri

Hallo Iri,
die Wohnung war nie als „Zweitwohnung“ gemeldet. Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Das Melderecht kennt nur die Begriffe alleinige, Haupt- und Nebenwohnung. Du warst also mit Nebenwohnung gemeldet. Das Verwerfliche an der Satzung ist ja gerade, dass sie ohne jede Kongruenz die Nebenwohnung zur Zweitwohnung macht. Allein aus der grenzenlosen Gier der Stadt, Steuern zu kassieren, bzw. die Betroffenen zur ggf. rechtswidrigen Ummeldung zu veranlassen.
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hattest Du eben keine Zweitwohnung inne. Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in der Entscheidungssammlung BVerfGE 65, S. 325 ff., dort steht auf Seite 348, was eine Zweitwohnung ist. Die Nürnberger werden diesen Hinweis schon verstehen.
Und was das Risiko angeht: Den kannst Du sogar gewinnen (mit Unterstützung natürlich). Besondere Rechtskenntnisse brauchst Du dazu nicht. Ansonsten betrachte es als relativ harmlose Übung für den Umgang mit Behörden - kann später für Dich durchaus hilfreich sein. Mehr als Papierkrieg kommt dabei nicht über.
Nur zu!
Gruß
Christian

zws rückwirkend....komm ich irgendwie drumrum?

Emma @, Mittwoch, 14.11.2007 (vor 6441 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ich habe gerade deine Nachrichten zur Zweitwohnsitzsteuer gelesen.

Ich habe vor einem Monat die Erklärung zur Steuererhebung gemacht. Jetzt ist der Bescheid leider da. 260EUR für Januar 2005 bis März 2006.

Ich überlege Widerspruch einzulegen. Gibt es da irgendwelche Chancen auf Erfolg> Gibt es bereits ein Gerichtsurteil bzw. weisst du zufällig mit welchen Argumenten es bereits versucht wurde>

Vielen Dank für deine Hilfe im Voraus.

Liebe Grüße


Emma

Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten

iri @, Freitag, 11.04.2008 (vor 6292 Tagen) @ Christian

Hallo lieber Christian!
Es ist soweit!!
Die Nürnberger haben mir ein Antwortschreiben geschickt:-( ....immerhin 6 Monate später, ich bin begeistert....:-D

Nun habe ich keine Ahnung wie ich darauf reagieren soll, die Antwort wollen die innerhalb von 4 Wochen.

Hier der Text des Briefs:

zunächst Anschreiben und Entschuldigung wg der Verzögerung...

"Leider haben sie die beiliegende Steuererklärung nicht ausgefüllt. Sie geben in Ihrem Begleitschreiben an, nie eine Zweitwohnung gehabt zu haben, ohne Ihre Aussage ausreichend zu begründen. Der Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes reicht hier nicht aus, zumal sich aus der angegbenen Urteilsbegründung keinerlei Anhaltspunkte für eine Nichtveranlagung in Ihrem Fall ableiten lassen.
Gem. §9 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Nürnberg sind sie verpflichtet eine ausgefüllte Steuererklärung abzugeben. Wir legen Ihnen deshalb nochmals einen Vordruck bei, den Sie bitte innerhalb von vier Wochen zurücksenden möchten....."

Tja, und nun>
Warscheinlich könnte ich das Ganze noch endlos aufschieben, wenn ich mit einer Antwort erst in nem halben Jahr rechnen muss. Irgendwie finde ich das alles sehr dubios...
Ich habe einen Rechtsschutz, aber kann mir das was helfen>
Habe ich ernsthaft Chancen um die ZWS rumzukommen>

Würde mich freuen, wenn Du mir helfen könntest!
Vielen lieben Dank
Irina

Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten

Christian @, Freitag, 11.04.2008 (vor 6292 Tagen) @ iri

Hallo Irina,

ich teile Deine Begeisterung für die schnelle und inkompetente Antwort der Stadt.:-)
Wenn Du meinem Rat gefolgt bist, hast du die Steuererklärung nur bis zu dem Punkt „Ummelden als Hauptwohnung“ ausgefüllt, unterschrieben und abgegeben. Für Deine Reaktion gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Die Frage ist nur, wie rau Du es machen willst – so wie die Nürnberger sich verhalten, verdienen sie eigentlich eine Rosskur und eine kleine Lehrstunde in bürgerfreundlicher Administration.

1. Die Entschuldigung muss man bei der nun sehr knappen Terminsetzung :-P durch die Stadt nicht annehmen. Hat rechtlich zwar keine Bedeutung, macht aber Spaß.
2. Die kommunale Behauptung, Du hättest keine Steuererklärung abgeben ist falsch – wenn überhaupt war sie unvollständig. Und wahrheitsgemäß antworten> Wie denn, wenn schon der Ansatz nicht stimmt>
3. Mit der Stellungnahme zu Deinem Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG von 1983 bieten die Nürnberger einen hervorragenden Enterpunkt. Da kann man sie wunderschön packen. Es ist eine bodenlose Frechheit Entscheidungen des BVerfG auf diese Weise abzutun.:-D Man muss es ihnen eben genauer erklären – vielleicht mit einem charmanten Hinweis auf die Spruchpraxis des Bayer. VGH („V“ steht hier für „Verwaltung“).

Das alles ist natürlich Geplänkel und schiebt die Sache nur hinaus – nicht ganz, aber fast endlos. Aber in diesem Fall ist Zeit wirklich Geld. In diesem Jahr steht noch eine Entscheidung des BVerwG aus. Orientiert diese Entscheidung sich einigermaßen an Recht und Ordnung, kriegen Städte wie Nürnberg und andere Gierhälse echte Probleme mit ihren verfassungswidrigen Satzungen. In Deinem Fall ist die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als einer zulässigen örtlichen Aufwandsteuer schlicht verfassungswidrig.
Rechtschutzversicherung brauchst Du vorerst noch nicht. Wie gesagt – überlege Dir, wie „sanft“ Du reagieren willst. Bei der Formulierung helfe ich Dir dann gerne.

Das Motto muss heißen: Nur eine gut erzogene Verwaltung ist eine gute Verwaltung.

Gruß

Christian

Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten

iri @, Freitag, 11.04.2008 (vor 6292 Tagen) @ Christian

Wow, das nenn ich mal ne schnelle Antwort, Christian, ich bin begeistert!;)


Tja ich Doofi bin mir leider nicht ganz sicher, ob ich damals das Formular überhaupt ausgefüllt habe, oder leer wieder zurückgeschickt habe:-(
Glaube ich habe es nicht ausgefüllt, da ich damit ja Angaben zu einer Zweitwohnung hätte machen müssen, den ich ja nie inne hatte, da es sich um einen Nebenwohnsitz gehandelt hat;)
Die haben mir das letzte Mal ja gedroht, dass sie bei fehlenden Angaben dann einfach nen Betrag schätzen und ich den zahlen muss, davor hab ich n bissl Angst, da dieser ja auch höher ausfallen könnte. Hm...

Mein damaliges Schreiben habe ich zum Glück noch, das ist der Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 17.09.2007 hat mich doch sehr erstaunt.
Meine ehemalige Nebenwohnung in der xxxx-Str. xx habe ich bereits zum 04.04.2006 zur Hauptwohnung umgemeldet und diese dann zum 01.09.2006 ganz abgemeldet.

Ich hatte zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung inne (vgl. BVerfGE 65, 325ff <348>).

Ein „bisheriges Schreiben“ auf das Sie sich beziehen, habe ich nie erhalten.


Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung."


Nachdem ich das Formular warsch unausgefüllt zurückgeschickt habe, müsste ich es halt diesmal mit den oberen Angaben ausgefüllt zurückschicken.
Soll ich einen Verweis darauf machen, dass das weitere Ausfüllen mir nicht möglich ist, da ich ja nicht mehr in der Wohnung wohne>

Das mit dem BVerfG stellt für mich insofern ein Problem dar, dass ich nicht weiß, was ich da überhaupt schreibe und mich völlig auf dich verlassen muss. Von rechtlichen Dingen habe ich nun mal keinerlei Ahnung:-D

Aber ich sehe es nicht ein, dass ich armer Student der Stadt mein sauer verdientes Geld in den Rachen werfen soll und das noch dazu, obwohl ich nun schon seit fast zwei Jahren meinen Hauptwohnsitz hier habe. Wenn sich das ganze also verzögern lässt, dann werde ich es soweit rausschieben wie irgendwie möglich. Habe sowas ja noch nie gemacht, aber wenn mir tatsächlich nichts dabei passieren kann, dann auf in den Kampf:-P

Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten

Christian @, Freitag, 11.04.2008 (vor 6292 Tagen) @ iri

Hallo Irina,
schade, dass Du die Steuererklärung wahrscheinlich nicht ausgefüllt hast. Wäre noch schöner gewesen. Aber es reicht auch so. Wer sich sechs Monate Zeit nimmt, ein Schreiben zu beantworten, muss sich auch was gefallen lassen. :-P Was meine schnelle Antwort angeht: Ich bin doch kein Nürnberger.;-)
Ich stelle mal folgendes Anschreiben zur Diskussion, mit dem ich den Vordruck unausgefüllt zurück schicken würde.
"vorweg zu Ihrer sehr späten Beantwortung meines Schreibens: Eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten ist bei einer derart einfachen, eher banalen Verwaltungsangelegenheit ohne Angabe eines plausiblen Grund für die Verzögerung unentschuldbar.
Zur Sache: Ihre Behauptung, meine Feststellung, ich hätte keine Zweitwohnung inne, verbunden mit dem Hinweis auf BVerfGE 65, 325 <348>, sei nicht ausreichend, um in meinem Fall die Nichtveranlagung festzustellen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Das BVerfG formuliert an der von mir angegebenen Stelle in seiner Entscheidung u.a.:
„Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.“
Damit ist durch das BVerfG eindeutig und nicht interpretationsbedürftig festgelegt, was eine Zweitwohnung ist und wie der Steueranspruch danach zustande kommt. Eine Veranlagung ist demnach nur zulässig, wenn der Steuerpflichtige mehr als eine Wohnung innehat. Dies ist bei mir indes nicht der Fall, wie ich mit meinem Hinweis wohl unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe. Ebenso deutlich ergibt sich daraus, dass ich gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. Wenn Sie mich vor diesem Hintergrund nunmehr gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, lassen Sie völlig außer Acht, dass dies in meinem Fall mit Ihrem anders ausgelegten Formular nicht möglich ist. Der Sachverhalt lässt sich nicht wahrheitsgemäß darstellen. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir näher erläutern könnten, welche Angaben Sie von mir erwarten. Zu meiner vorläufigen Entlastung reiche ich daher das mir übersendete Formular zurück.“

Damit ist Dir auch klar, was Du schreibst, wenn Du die ominösen Zeichen „BVerfGE 65, 325 <348>“ zitierst. Was dann passiert, steht in den Sternen.:-)
Wenn Du Glück hast, tut sich ein paar Wochen überhaupt nichts (vermutlich hat die Verwaltung alle Hände voll mit Flocke zu tun), oder das BVerwG entscheidet vorher, oder … oder …
Noch Fragen>
Gruß
Christian

PS:
Das Schreiben sollte erst kurz vor Ablauf der für Nürnberger Verhältnisse wohl atemberaubenden Frist von vier Wochen rausgehen (aber auch nicht später).

Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten

iri @, Freitag, 02.05.2008 (vor 6271 Tagen) @ Christian

So, heute muss nun das Schreiben raus, damit ich die von der Stadt gestellte Frist einhalten kann.
Bin mir immernoch nicht schlüssig, was ich machen soll...
Wenn ich das Schreiben von dir übernehme und
wenn ich die Steuererklärung nicht ausfülle, habe ich Anst, dass sie eine Schätzung machen und diese dann höher ausfällt. Habe ja monatlich ne grundmiete von ca. 145euro incl. Möblierung (da könnte man doch irgendwie dann was abziehen dafür, oder>) für die Wohnung gehabt.
Dürfen die überhaupt ne Schätzung durchführen, wenn ich antworte, oder machen die das nur, wenn keine Antwort zurückkommt>
Diese Behördenangelegenheiten sind mir einfach suspekt:-(

Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten

Christian @, Freitag, 02.05.2008 (vor 6271 Tagen) @ iri

Hallo,

die Stadt macht so oder so, was sie will und nicht das, was sie darf oder soll. Daher kommt doch der ganze Ärger erst.

Vom Grundsatz her hast Du mit dem von mir empfohlenen Text als Bürgerin eine klare Feststellung getroffen/Frage gestellt, die von "der Behörde" gefälligst zu beantworten ist. Tut sie es in dreister Selbstherrlichkeit nicht, können wir beide sie nicht daran hindern - aber ungezogenes Verhalten anmahnen (was nur sittlichen Nährwert hat:-( ).
Und Angst vor der Schätzung> Aus meiner Sicht kein großer Unterschiede, ob ich die Stadt Nürnberg wegen 14 oder 20 EURO monatlich verklage. Rechtswidrig ist diese Nebenwohnungsteuer - unabhängig vom geforderten Betrag. Außerdem gibt eine "Schätzung" wieder Spielmasse bei einer Verhandlung und bedeutet ggf. Zeitgewinn.

Also: Behördenangelegenheiten sollten Dir suspekt bleiben.:-D Behörden sind wie kleine Kinder - sie müssen erzogen werden. Zu dieser Erziehung kann der Bürger beitragen, wenn er sich gegen Willkür zur Wehr setzt.:-D

Also, nur Mut und ab damit. Beim Widerspruch und bei der Klageerhebung wird Dir hier allemal geholfen :-) Bis es "Blubb" macht.
Gruß
Christian;-)