zweitwohnsitz landkreis lörrach

Vabi @, Dienstag, 02.10.2007 (vor 6519 Tagen)

hallo christian

nun habe ich auch noch eine frage bezügl. zweitwohnsitz und zwar bei mir sieht es so aus dass mein mann und ich nach einem halben jahr trennung wieder versuchen wollen zusammenzuleben :-) . er würde jedoch noch gerne seine wohnung weiterhin behalten und trotzdem seinen lebensmittelpunkt mit mir und unserem sohn verbringen. nun stellt sich die frage wie die anmeldung hier erfolgen müsste denn es fallen ja auch noch weiterhin nebenkosten in seiner jetztigen wohnung an auch wenn er nicht mehr so viel zeit dort verbringen wird. unsere wohnungen sind in der gleichen stadt und hier auch die frage wird in der gemeinde weil am rhein eine zweitwohnsitzsteuer angewandt> oder erübrigt sich dies für uns. wie ist es dann allgemein steuerrechtlich zu handhaben> müssen wir wieder zusammenveranlagen oder weiterhin getrennt denke wenn wir wieder zusammen wohnen spielt ja hierbei eine nebenwohnung keine rolle Oder> danke jetzt schon für deine antwort.

liebe grüsse

zweitwohnsitz landkreis lörrach

Christian @, Dienstag, 02.10.2007 (vor 6518 Tagen) @ Vabi

Hallo Vabi,

Wohnungen kann man haben, so viel man will. Für genutzte Wohnungen muss man sich anmelden. Welche von mehreren genutzten Wohnungen (im Inland) die Hauptwohnung ist, richtet sich nach der vorwiegenden Nutzung. In Deinem Fall: verheiratet, dann nicht mehr dauernd getrennt lebend, wäre die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung, die bisherige alleinige Wohnung (>) Deines Mannes würde dann zur Nebenwohnung. Wenn er sie nur behalten, aber nicht mehr nutzen will und dort auszieht, kann er sie auch ganz abmelden.
Weil am Rhein scheint keine Zweitwohnungsteuer zu erheben. Außer Hundesteuersatzung ist nichts zu finden. Sicherheitshalber im Rathaus noch mal nachfragen. Manche Städte schämen sich (zu Recht), wenn sie eine derartige Steuer erheben und verschweigen die Satzung.
Zum Einkommensteuerrecht: Bitte eine „Experten“ befragen - da kenne ich mich gerade so eben für den Hausgebrauch aus. Ganz allgemein würde ich sagen: verheiratet, gemeinsamer Haushalt - da dürfte nichts gegen Zusammenveranlagung sprechen.

Viel Glück.

Christian

zweitwohnsitz landkreis lörrach

Vabi @, Dienstag, 02.10.2007 (vor 6518 Tagen) @ Christian

Hallo Christian

vielen Dank für deine schnelle Rückantwort. Ja deshalb die Frage da mein Mann die Wohnung auf jeden Fall behalten möchte mal sicher für das nächste halbe Jahr ggf. noch länger (also auf gar keinen Fall abmelden), dies soll auch dazu dienen dass er sich bei gewissen Arbeiten für die er seine Ruhe braucht auch mal zurückziehen kann. Nach deiner Ausführung wird es somit kein Problem sein die Wohnung weiter aufrechzuerhalten wenn wir sie nicht noch zusätzlich besteuern müssen.Aber trotz allem noch mal die Frage mit dem Ummelden er meldet sich bei mir als Hauptwohnsitz an und gleichzeitig wird beim Einwohnermeldeamt die andere Wohnung als Nebenwohnung registriert> Denn eben es bleiben ja auch noch Telefonanschluss etc. weiter bestehen nur die Versicherungen werden wir natürlich wieder auf uns beide abstimmen müssen in dem Fall dann auch am gemeinsamen Wohnsitz richtig.:-|

Sorry aber ja dieses Thema ist doch etwas komplizierter als wir zunächst dachten.

Danke und liebe Grüsse

VABI

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zweitwohnsitz landkreis lörrach

Christian @, Dienstag, 02.10.2007 (vor 6518 Tagen) @ Vabi

Hallo VABI,

melderechtlich ist das ganz einfach. Der Meldeschein ist schon so ausgelegt, dass man z.B. ankreuzen kann, dass die bisherige Wohnung als Nebenwohnung beibehalten wird.

Wenn Dein Mann die Wohnung aber nur zum Arbeiten nutzt (dabei kann man auch telefonieren und das Mobiliar muss man auch versichern), ist die Wohnung wirklich nicht meldepflichtig. Denn Arbeiten ist weder Wohnen noch Schlafen (außer bei bestimmten Personen), und ein Arbeitsraum ist keine Wohnung. Mal einen pfiffigen Steuerberater fragen - vielleicht lässt sich da sogar noch was draus machen. :-)

Aber bitte eines:
Eine Wohnung ist steuerrechtlich kein Wohnsitz. Weil am Rhein war, ist und wird bleiben der Wohnsitz und zwar der einzige/alleinige. Sorry, muss ich machen, weil ich mich verpflichtet habe, dem Melderechtrahmengesetz auch sprachlich zu Durchbruch zu verhelfen, bevor es aufgehoben wird. Ich hoffe, der IM wird’s mir danken.;-)

Gruß

Christian

zweitwohnsitz landkreis lörrach

Vabi @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6518 Tagen) @ Christian

Vielen Dank Christian ich denke da steht uns jetzt nichts mehr im Weg.;-)

liebe Grüsse