ZWS Magdeburg für Schüler

Heike @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6879 Tagen)

Hallo Leute,
Ich hab da ein kleines Problem mit der Stadt Magdeburg.

Ich hab vier Jahre in einem Wohnheim für Azubis und Schüler gewohnt, weil ich ein Gymnasium besucht hab, das 90km weit weg von zu Hause war und ich deswegen nicht jeden Tag hinfahren konnte.

Das Wohnheim war nur von Sonntag Abend bis Freitag Nachmittag geöffnet, in den Ferien und an Feiertagen gar nicht.

Vor kurzem flatterte ein Brief von der Stadt zu mir, wonach ich einen Feststellungsbogen zur ZWS nicht zurückgeschickt hätte (den hab ich nie gekriegt) und wäre jetzt ZWS-pflichtig für das Jahr, in dem ich volljährig war (nach meinem Abi bin ich dort ausgezogen und wohn wieder ganz zu Hause). Den Feststellungsbogen hab ich nun schon nachgefordert, aber ein Fall, der auf mich zutrifft ist da nicht aufgeführt.

Ein Einkomen oder Bafög hatte ich während der Zeit nicht.

Komme ich irgendwie aus der ZWS-Pflicht raus>

ZWS Magdeburg für Schüler

Christian @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6879 Tagen) @ Heike

Hallo ,
so wie ich das verstehe, hast du dich vorwiegend nicht in Magdeburg aufgehalten und warst melderechtskonform mit Hauptwohnung bei Deinen Eltern und mit Nebenwohnung in Magdeburg gemeldet.

Damit hast Du wirklich ein Problem auf dem Hals, denn Magdeburg besteuert mit seiner verfassungswidrigen Satzung nicht das Innehaben einer Zweitwohnung (steht zwar so in § 1 Abs. 2 der „Satzung“, ist aber ersichtlich nicht ernst gemeint). Steuergegenstand ist vielmehr das „Nutzen einer Nebenwohnung“. Damit sind sie bisher leider vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg immer durchgekommen. Dort verwechselt man Willkür mit Gestaltungsfreiheit und ignoriert hartnäckig das Wesen der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer. Damit stehen sie zwar nicht allein, aber das macht eine Sache auch nicht richtiger, wenn der Ansatz nicht stimmt.

Das hilft Dir aber nicht weiter. Was Magdeburg angeht, ist auch aus Altötting keine Hilfe mehr zu erwarten. Stattdessen gilt und hilft nur der Rechtsweg. Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer musst Du ausfüllen und zurückgeben. Die Felder „Einzugsermächtigung“ und „Zustellungsvollmacht solltest Du entwerten. Clever wie sie ist, hat die Verwaltung keinen Platz für irgendwelche Kommentare gelassen. Dient der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität .Falls Du eine kleine Handschrift hast, solltest Du in den Feldern Datum/Unterschrift eintragen: „Gem. BVerfGE 65, 325 <348> keine ZW.“
Das nutzt zwar auch nichts, weil das in der Verwaltung keiner beachtet - wen oder was was juckt schon eine Entscheidung des BVerfG, wenn das örtliche VG was anderes für Recht erkennt - ist ja schließlich eine örtliche (!) Aufwandsteuer. Irgendwann wird Dir dann ein Steuerbescheid ins Haus flattern, und dann wird es richtig ernst. Bis dahin kann aber noch einige Zeit vergehen, und vielleicht tut sich ja auch noch das eine oder andere. Aber im Endeffekt bleiben Dir nur zwei Möglichkeiten:
- Du findest Dich mit der Steuer ab und zahlst ohne zu klagen :-( , oder
- Du wehrst Dich und klagst. Geholfen wird Dir dabei ggf. hier.:-)

Noch Fragen

Gruß

Christian

ZWS Magdeburg für Schüler

Heike @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6879 Tagen) @ Christian

Danke,
Ich werd mich wohl mit den rund 80 Euro ZWS abfinden müssen, aber mit dem Feststellungsbogen werd ich noch versuchen drumrum zu kommen.
Hoffnung hab ich aber auch nicht:-(

ZWS Magdeburg für Schüler

Christian @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6879 Tagen) @ Heike

Hallo Heike,
Hoffnung darüber, mit der Erklärung um die ZWSt herumzukommen, solltest Du Dir wirklich nicht machen.
Aber Abfinden solltest Du Dich damit auch nicht. Aus mehreren Gründen - einer davon ist, dass man sich auch bei der „öffentlichen Hand“ gegen Rechtswidrigkeiten wehren muss (Zivilcourage). Und warum keinen Widerspruch einlegen> Kostet vielleicht noch mal ein paar EURO (die man im Erfolgsfall auch zurück kriegt). Und dann mit einer Klage den Bescheid so lange wie möglich offen halten> Hält sich finanziell auch in engen Grenzen - und für mittellose Schüler gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten, zu ihrem Recht zu kommen. Sollte man nicht voreilig darauf verzichten.
Noch Fragen
Gruß
Christian