zws rückwirkend, obwohl ich nicht mehr dort wohne???

rachel, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6261 Tagen)

Hallo,
mir geht's ähnlich wie iri - ich habe vor ein paar Tagen Post von der Stadt Nürnberg bekommen mit der Auffoderung, eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer auzufüllen. Die Stadt schreibt "wir erinnern an unser bisheriges Schreiben,...". Leider habe ich ein solches Schreiben nie erhalten. Ich hatte bis Ende Juni 2005 eine Nebenwohnung in Nürnberg, die ich dann aufgelöst habe. In die Erklärung zur ZWS kann ich eintragen "habe ich bereits zum ... aufgelöst und beim Einwohnermeldeamt abgemeldet". Allerdings habe ich dann beim Ausfüllen der weiteren Punkte Probleme: "Angaben zu Zweitwohnungen für die Miete gezahlt wird" - ich zahle ja schon lange keine Miete mehr für eine Zweitwohnung.
Daher auch meine Fragen:
Ist der Anspruch aus dem Jahr 2005 nicht schon längst verjährt>
Muss ich die Erklärung vollständig ausfüllen obwohl ich keine Miete mehr bezahle>
Und die letzte Frage: Die ZWS kann ich soweit ich weiß als Werbungskosten geltend machen. Allerdings habe ich die Einkommenssteuererklärung für 2005 ja schon längst gemacht und der Steuerbescheid ist rechtskräftig. Falls ich nicht drum herum komme, ZWS für 2005 zu bezahlen - kann ich das auch noch dieses Jahr als Werbungskosten geltend machen> Ich sehe nicht ein, dass ich unnötig viel Steuern bezahle nur weil die Beamten der Stadt Nürnberg fast 2 Jahre brauchen um festzustellen, dass sie noch Geld von mir haben wollen.

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann!
Viele Grüße
Rachel

zws rückwirkend, obwohl ich nicht mehr dort wohne???

Christian @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6261 Tagen) @ rachel

Hallo Rachel,
ansonsten, einfach mal den Beitrag vom 1.10. („Iri“ - „zws rückwirkend…komme ich irgendwie drum rum“) komplett lesen - dann dürften die meisten Fragen beantwortet sein. Rückwirkend ist die Erhebung bis zu 4 Jahre zulässig.
Beamte der Stadt Nürnberg muss nicht richtig sein - es kann auch ein Angestellter gewesen sein, oder eine Beamtin oder eine Angestellte. Im Zeitalter der Gleichberechtigung machen nicht nur Männer Fehler. Für eine Pauschalbeschuldigung in jeder Hinsicht angemessener wäre „… weil Bedienstete der Stadt N. …“ - da kann man, weil im Plural, das Geschlecht nicht erkennen, und es trifft alle öffentlich Bediensteten gleichermaßen.
Zu Einkommensteuerfragen gebe ich grundsätzlich keine Hinweise. Aber manchmal hilft Nachdenken. Wann kann man Werbungskosten ansetzen>
Im Übrigen würde ich die Erklärung mit einem Anschreiben verschicken, in dem du Dich gegen die Behauptung „wir erinnern an unser Schreiben“ verwahrst - aber immer schön ehrlich bleiben. Dann darf man ruhig auch empörter sein als man ist. Zu Deiner Beruhigung: Es gibt Städte, die verschicken die Aufforderung zur Steuererklärung nach dem Steuerbescheid und behaupten dann vor Gericht, sie hätten schätzen müssen, weil der Steuerpflichtige sich geweigert habe, eine Erklärung abzugeben. Was das Gericht dann prompt als besondere Bösartigkeit - natürlich des wirtschaftlich besonders leistungsfähigen Steuerpflichtigen - wertet.
Noch Fragen>
Gruß
Christian