zws rückwirkend, obwohl ich nicht mehr dort wohne???

Christian @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6261 Tagen) @ rachel

Hallo Rachel,
ansonsten, einfach mal den Beitrag vom 1.10. („Iri“ - „zws rückwirkend…komme ich irgendwie drum rum“) komplett lesen - dann dürften die meisten Fragen beantwortet sein. Rückwirkend ist die Erhebung bis zu 4 Jahre zulässig.
Beamte der Stadt Nürnberg muss nicht richtig sein - es kann auch ein Angestellter gewesen sein, oder eine Beamtin oder eine Angestellte. Im Zeitalter der Gleichberechtigung machen nicht nur Männer Fehler. Für eine Pauschalbeschuldigung in jeder Hinsicht angemessener wäre „… weil Bedienstete der Stadt N. …“ - da kann man, weil im Plural, das Geschlecht nicht erkennen, und es trifft alle öffentlich Bediensteten gleichermaßen.
Zu Einkommensteuerfragen gebe ich grundsätzlich keine Hinweise. Aber manchmal hilft Nachdenken. Wann kann man Werbungskosten ansetzen>
Im Übrigen würde ich die Erklärung mit einem Anschreiben verschicken, in dem du Dich gegen die Behauptung „wir erinnern an unser Schreiben“ verwahrst - aber immer schön ehrlich bleiben. Dann darf man ruhig auch empörter sein als man ist. Zu Deiner Beruhigung: Es gibt Städte, die verschicken die Aufforderung zur Steuererklärung nach dem Steuerbescheid und behaupten dann vor Gericht, sie hätten schätzen müssen, weil der Steuerpflichtige sich geweigert habe, eine Erklärung abzugeben. Was das Gericht dann prompt als besondere Bösartigkeit - natürlich des wirtschaftlich besonders leistungsfähigen Steuerpflichtigen - wertet.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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