Wohnung in Trier und Trier-Land

Christian @, Donnerstag, 04.10.2007 (vor 6140 Tagen) @ Gerry

Hallo Gerry,
mit ihrer verfassungswidrigen Satzung besteuert die Stadt Trier nur Nebenwohnungen - und die auch nicht mal alle. Minderjährige Kinder sind dort zu melden, wo der die Eltern/die Sorgeberechtigten gemeldet sind.
Minderjährige dürfen nach der Trierer Satzung nicht besteuert werden. Das nutzt aber alles nichts, wenn Du dort auch wohnst und schläfst und ebenfalls mit Nebenwohnung gemeldet bist. Dann wird die ZWSt in voller Höhe fällig.
Gruß
Christian


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