was sind berufliche Gründe ?

Trollie @, Freitag, 05.10.2007 (vor 6704 Tagen)

Hallo Allerseits !

Ich streite mich seit geraumer Zeit mit der Stadt Essen um die Zweitwohnungssteuer. In Kurzform:

Ich habe dort im Frühjahr 2006 eine Zweitwohnung bezogen und im Erhebnungsbogen angegegen, daß dies aus beruflichen gründen erfolgt ist. Es folgten etliche Briefe um nicht erhaltene Miet- und Arbeitsverträge bis ich diese letztendlich per Einschreiben dorthin geschickt habe. Mittlerweile habe ich den Wohnsitz dort zum Herbst 2007 wieder abgemeldet. Trotzdem ich alle Fragen beantwortet habe und die Umstände dargelegt habe, bekam ich im Sommer 2007 einen Zahlbescheid. Diese habe ich natürlich rechtsgemäß erstmal bezahlt und gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.

Die Stadt Essen mokiert sich nun an folgendem:
Bei dem besagten Arbeitgeber in Essen bin ich schon seit 2001 beschöftigt. Die Stadt Essen möchte nun wissen warum ich die Wohnung erst in 2006 angemietet und warum ich sie wieder 2007 aufgegeben habe. Ich habe sowohl schriftlich als auch am Telefon dem Sachbearbeiter gesagt, daß dies meine persönliche Entscheidung ist, und die Stadt Essen schlicht und ergreifend nichts angeht.

Die Stadt Essen möchte nun eine detaiierte Beschreibung meiner beruflichen Tätigkeit und verweist dabei auf §9,2 Ihrer Satzung: "Die Angaben sind auf Verlangen durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Mietverträge und Mietänderungsveträge, die die Nettomiete berühren, nachzuweisen"

Daher: WAS SIND BERUFLICHE GRÜNDE >
Muß ich darauf überhaupt antworten >
Mein Hauptwohnort ist übrigens ca. 60km entfernt von Essen.

Macht Klagen Sinn >

Vielen Dank für eure Mithilfe.

was sind berufliche Gründe ?

Christian @, Freitag, 05.10.2007 (vor 6704 Tagen) @ Trollie

Die Stadt Essen mit ihrer verfassungswidrigen Satzung und ihrem Rechtsdirektor, dessen Auffassung zu verwaltungsinternen Regelungen andere aus rechtsstaatlichen Gründen für inakzeptabel halten, führt sich ganz schön auf. Die Frage mit der „beruflichen Nutzung/Veranlassung“ hat dieser Rechtsdirektor übrigens auch schon ohne jede Veranlassung zu einem Problem hochstilisiert. Da dürfte der Unsinn wohl herkommen.
Die Forderung der Stadt E., eine detaillierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeit vorzulegen, ist behördliche Hybris. Es gibt Grenzen, die eine Stadtverwaltung (diese unterstete Ebene staatlicher Verwaltung schon gar nicht) nicht überschreiten darf. Hier wird es selbst einem NRW-Verwaltungsgericht schwer fallen, dies mit Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität zu rechtfertigen. Allenfalls wäre zu befürchten, dass verwaltungsseitige Willkür gut geheißen wird.
Bei Deiner Darstellung fehlt allerdings jede Angabe dazu, ob Du verheiratet bist und nicht dauernd getrennt lebst. Das wäre aber in dieser Fallkonstellation ziemlich entscheidend. Ich nehme es einfach an. Falls es zutrifft, bleibt m.E. nur noch der fristgerechte Weg zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Alles andere ist pure Zeitverschwendung. Es hat durchaus Sinn, zu klagen, wenn eine Stadt die Erwerbszweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten mit einer Zweitwohnungsteuer belegen will, nur weil sie die Forderungen an einen geeigneten Nachweis unangemessen hoch schraubt. Demnächst verlangt eine Stadt noch einen detaillierten Nachweis, dass ein Ehepaar nicht dauernd getrennt lebt.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

was sind berufliche Gründe ?

Trollie @, Freitag, 05.10.2007 (vor 6704 Tagen) @ Trollie

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort !

Ich hatte es im Eifer des Gefechts vergessen:
Ich bin verheiratet und nicht getrennt lebend.

Ja die Stadt Essen ist schon merkwürdig.

Vielen Dank für deine Einschätzung der Sachlage.
Kennst du einen guten Anwalt, den man mit der Sache beauftragen kann >

Welche Kosten kommen da so im Zweifelsfalle auf mich zu >

Viele Grüße ...

was sind berufliche Gründe ?

Christian @, Freitag, 05.10.2007 (vor 6704 Tagen) @ Trollie

»Na, dann ist ja alles klar.
Eigentlich braucht man für die Sache keinen Anwalt - das kann man selbst machen. Wenn die Stadt es denn überhaupt darauf ankommen lässt.
Liegt der Widerspruchsbescheid schon vor oder „plänkelt“ die Stadt noch> Verwaltungsseitige Drohgebärden> Versuchsweises Totadministrieren eines Bürgers>
Wenn die Stadt Essen eine Bescheinigung des Arbeitgebers hat, dass Du bei ihm (in Essen) beschäftigt bist, hat sie alle Angaben, die sie benötigt, um feststellen zu können, dass
„eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung bei einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus einer anderen Gemeinde“
mit ihrer u.a. eben deswegen verfassungswidrigen Satzung nicht besteuert werden darf. Wenn die Stadt zu einem anderen Ergebnis kommt, hoffe ich doch, dass sie in Gelsenkirchen wieder mal Schiffbruch erleiden wird.
Sollte es bei der Formulierung der Klage Schwierigkeiten geben, helfe ich gerne. Sehr gerne sogar, denn dRDaE würde ich gerne mal näher kennen lernen. Wenn er bei dem Antrag der Stadt den gleichen Stuss schreibt wie sonst in seinen Artikel, kann das seinem Ansehen bei mir keinesfalls schaden.
Kosten - die im Erfolgsfall zurückerstattet werden - vorerst nur die „Gerichtsgebühr“ (richtet sich nach dem Streitwert) ca. 80,-- EURO, die natürlich sofort zu berappen wären. Ich selbst würde unentgeltlich, hoffentlich aber nicht umsonst (=vergeblich), Formulierungshilfe leisten. Solltest Du Dich für einen Anwalt entscheiden - dessen Kosten erstattet der Verlierer.
Gruß
Christian