Befreiung der ZWS (Verheiratete)
Hi Christian,
vielen Dank für deine Antwort. Zusammenfassend kann man sagen, dass eine "Zweitwohnung" in München zu haben und in einem Vorort von München zu arbeiten keinen Einfluss auf eine "Zweitwohnsitzsteuerfreiheit" hat! Nach BGH Urteil muss die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten werden und sonstige Bedingungen gibt es nicht (zB gleicher Wohnort oder Gemeinde).
Einfach den Arbeitssachweis und Heiratsurkunde schicken und es sollte eigentlich nichts mehr zu beweisen geben>
Ich sehe keinen grossen Spielraum für die Stadt München oder wie siehst du es>
Beste Grüsse
Patrick
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Patrick_77,
06.10.2007
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