Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
Hallo
Ich komme aus Luxemburg und studiere nun in München. Jetzt frage ich mich ob die Zweitwohnsitzsteuer mich auch betrifft wenn ich als Erstwohnung die Wohnung meiner Eltern in Luxemburg angebe oder ob ich besser habe meine Wohnung in München als Erstwohnsitz anzugeben.
Ich frage mich jetzt auch ob die Stadt München, im Falle einer Erstwohnsitzanmeldung, meiner Heimatgemeinde irgendwie mitteilen würde dass ich jetzt in München meinen Erstwohnsitz habe. Dies wäre ziemlich ungünstig, da ich noch Studienhilfe vom Luxemburger Staat kriege und hierfür in Luxemburg gemeldet sein muss.
Vielen Dank für Eure Auskunft
Marc
Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
Das Problem betrifft meine Tochter derzeit auch.
Ich würde in München meinen Erstwohnsitz angeben und in Luxemburg bei den Eltern ebenfalls gemeldet bleiben (notfalls als Zweitwohnung). Die Luxemburger haben solche Schnerzelchen, wie die ZW-Steuer doch wohl nicht>
1. Das entspricht dem Melderecht, weil München der vorwiegende Aufenthalt ist und Du nach Luxemburg sicher nicht jedes Wochenende fährst.
2. Umgeht man damit die verwaltungsrechtlichen Probleme, die man sich mit jeder anderen Variante auf den Tisch zieht.
Viel Spaß beim Studium in Deutschland!
Gruß
Yvonne
PS: Ich glaube nicht, dass eine Meldung von München nach Luxemburg erfolgt und zweitens ist das Stipendium oder die staatliche Unterstützung doch nicht vom Studienort abhängig oder> (Bei uns umgekehrt, also Stipendium in Deutschland, Studium in Frankreich) spielt es jedenfalls keine Rolle.
Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
»Hallo Marc, hallo Yvonne,
noch sind die Meldegesetze nicht geändert. Im Melderecht geht es um die Wohnungen im Inland. Marc hat in München seine alleinige Wohnung in Deutschland. Deine Tochter in H. übrigens auch. Nicht mehr - und nicht weniger.
Gruß Christian
Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
Hallo Christian,
Marc hat in München seine alleinige Wohnung in
» Deutschland.
Habe ich etwas anderes gesagt>
Gruß
Yvonne
Meine Tochter in Dijon...
Zweitwohnsitz als Ausländer in Deutschland
Hallo Yvonne,
naja, "Erstwohnsitz in München und "Zweitwohnung in Luxemburg" klingt eher ein bisschen wie "Hauptwohnung in München". Ich kenne natürlich das Luxemburger Melderecht nicht - aber da müsste Marc eigentlich schlicht mit alleiniger Wohnung gemeldet bleiben. Kirschkerne eben.
Gruß
Christian
» >>Marc hat in München seine alleinige Wohnung in
» » Deutschland.
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» Habe ich etwas anderes gesagt>
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» Gruß
» Yvonne
»
» Meine Tochter in Dijon... KANN DURHAUS IN H. GEMELDET BLEIBEN - MIT ALLEINIGER WOHNUNG In DEU.