ZWS in Hildesheim

Mia @, Sonntag, 07.10.2007 (vor 6098 Tagen)

Hallo!
Obwohl ich mir nach entsprechender Lektüre hier im Forum ziemlich sicher bin, möchte ich trotzdem nochmal sichergehen, ob ich tatsächlich ZWS zahlen muß.
Meine Situation:
Ich bin in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet ( da dort der Schwerpunkt meiner Lebensbeziehungen ist, keine Ehe, auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft, aber feste Beziehung, außerdem eine pflegebedürftige Anverwandte ersten Grades und wichtige berufl. Kontakte), bewohne dort allerdings "nur" ein Zimmer bei meiner Freundin. In Hildesheim arbeite ich seit Sept.07 und habe mich dort mit einer Zweitwohnung angemeldet. In den letzten 3 Jahren war mein zweiter Wohnsitz in Hannover, wo ich KEINE ZWS zahlen mußte, da ich in Berlin keinen eigenständigen Haushalt führte. Wie sieht das in Hildesheim aus> In dem Anschreiben der Stadt HI ist diese Begründung zur Berfreiung von der ZWS nicht aufgeführt, jetzt habe ich auf Eurer Seite sogar gelesen, daß die Art der Wohnung am Hauptwohnort für die ZWS generell unerheblich ist, es zählt nur die "Zweitwohnung".
Wer kann helfen>

ZWS in Hildesheim

Christian @, Sonntag, 07.10.2007 (vor 6098 Tagen) @ Mia

Hallo Mia,
Städte haben unterschiedliche Satzungen und handhaben diese dann auch noch nach Gusto. Was in Hannover gilt, muss also in Hildesheim nicht zutreffen.
Melderechtlich liegst Du mit Deiner Begründung „Schwerpunkt“ schlicht falsch. Als volljährige Ledige ist Deine Hauptwohnung dort, wo Du Dich vorwiegend aufhältst. Und das ist bei Berufstätigen im Allgemeinen der Arbeitsort (Regelvermutung). Alles andere müsstest Du nachweisen.
Da Hildesheim mit seiner verfassungswidrigen Satzung nur Nebenwohnungen besteuert, bist Du bei korrekter Meldung in Hildesheim nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Ggf. musst Du dich dann irgendwann mit Berlin auseinandersetzen.
Gruß
Christian