ZWS in Hildesheim

Christian @, Sonntag, 07.10.2007 (vor 6098 Tagen) @ Mia

Hallo Mia,
Städte haben unterschiedliche Satzungen und handhaben diese dann auch noch nach Gusto. Was in Hannover gilt, muss also in Hildesheim nicht zutreffen.
Melderechtlich liegst Du mit Deiner Begründung „Schwerpunkt“ schlicht falsch. Als volljährige Ledige ist Deine Hauptwohnung dort, wo Du Dich vorwiegend aufhältst. Und das ist bei Berufstätigen im Allgemeinen der Arbeitsort (Regelvermutung). Alles andere müsstest Du nachweisen.
Da Hildesheim mit seiner verfassungswidrigen Satzung nur Nebenwohnungen besteuert, bist Du bei korrekter Meldung in Hildesheim nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Ggf. musst Du dich dann irgendwann mit Berlin auseinandersetzen.
Gruß
Christian


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