ZWS in Wiesbaden

speedy1802 @, Montag, 08.10.2007 (vor 6408 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe in eurer Liste keine Infos gefunden, ob in Wiesbaden die ZWS fällig wird, wenn ich dort meinen Zweitwohnsitz melde.

Bisher habe ich bei meinen Eltern, wo mein Erstwohnsitz ist, nur ein Zimmer bewohnt, also keinen eigenständigen Haushalt geführt. Nun würde ich gerne in Wiesbaden meinen Zweitwohnsitz melden, kann aber auch im Web keine Infos über die ZWS dort finden.

Ebenso kann ich keine Infos finden, ob ich mein Auto am Zweitwohnsitz an melden muss oder nicht, bzw. ob ich wählen kann (z.B. wo die Versicherung günstiger ist).

Freue mich über zahlreiche Infos.

Danke schon mal vorab!

ZWS in Wiesbaden

Christian @, Montag, 08.10.2007 (vor 6408 Tagen) @ speedy1802

Hallo speedy,
auf der Homepage der Stadt Wiesbaden findet sich tatsächlich nichts zu einer Zweitwohnungsteuer. Daraus lässt sich vermuten, dass dort keine Zweitwohnungsteuer erhoben wird. Um ganz sicher zu sein, solltest Du allerdings bei der Stadt (Bürgerbüro o.ä.) anrufen und fragen. Aber vielleicht ist es sowieso uninteressant. Nämlich dann, wenn Du Dich in Wiesbaden mit Hauptwohnung/alleiniger Wohnung zu melden hast.
Wer sich in Wiesbaden wann und wie anzumelden hat, ergibt sich aus dem Meldegesetz des Landes Hessen. „Würde ich gerne“ spielt dabei keine Rolle.:-(
Wie man Wohnsitze anmeldet, findet sich allerdings nirgends.:-(
Wo ein Auto anzumelden ist, ergibt sich aus der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), gültig seit 1.3.2007.
Gruß
Christian

ZWS in Wiesbaden

speedy1802 @, Montag, 08.10.2007 (vor 6408 Tagen) @ Christian

» Wo ein Auto anzumelden ist, ergibt sich aus der
» Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), gültig seit 1.3.2007.

Leider findet sich in dieser Verordung nichts darüber, ob das Auto am Haupt- oder Zweitwohnsitz zu melden ist. :-( Meine Versicherung hat mal was gesagt, dass es eine Wahlmöglichkeit gäbe, aber darüber konnte ich keine Infos im Web oder der FVZ finden.

ZWS in Wiesbaden

René ⌂ @, Montag, 08.10.2007 (vor 6408 Tagen) @ speedy1802

Hallo,

bisher hattest du ein "Wahlrecht" gehabt, wo du dein Auto regulär abstellst - und entsprechend des regulären Standortes deines Autos (das konnte der Nebenwohnsitz sein), mußtest du das Auto melden.

Seit 1.3.3007 muß es gemäß §46(2) FZV da angemeldet sein, wo der Halter seinen regulären Standort, Sprich: Hauptwohnsitz, hat.

Eine ZWS-Satzung in Wiesbaden konnte ich ebenso nicht finden. Da die Stadt ein Spektrum der sonstigen Satzungen veröffentlicht hat, gehe ich davon aus, daß sie keine ZWS erheben.

Eine Garantie kann dir allerdings nur das dortige Steueramt geben.

ZWS in Wiesbaden

Christian @, Montag, 08.10.2007 (vor 6408 Tagen) @ René

Hallo René,

» Eine ZWS-Satzung in Wiesbaden konnte ich ebenso nicht finden. Da die Stadt
» ein Spektrum der sonstigen Satzungen veröffentlicht hat, gehe ich davon
» aus, daß sie keine ZWS erheben.
»
» Eine Garantie kann dir allerdings nur das dortige Steueramt geben.

Kann ich Dir nur zustimmen - und manche Städte "schämen" sich für ihre ZWSt - sie stellen alles ins Netz, aber die ZWStS nicht.

Kfz-Zulassung - § 46 Abs.2 FZV lautet: "Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, ....

Kein Wort von Wohnsitz:-) :-P :-D ;-) :-(.

Gruß

Christian