ZWSt und Kindergeld: Hauptwohnsitz ändern?

Uschi @, Montag, 15.10.2007 (vor 6642 Tagen)

Hallo,
meine Tochter hat jetzt ein Studium in Konstanz begonnen und wohnt dort unter der Woche (bis jetzt Zweitwohnung). An den Wochenenden hält sie sich jedoch meistens bei uns im Elternhaus auf (ca. 110 km von Konstanz entfernt, also auch mit Fahrtkosten verbunden etc.).
Um die ZWSt zu umgehen, möchte sie ihren Hauptwohnsitz in Konstanz anmelden. Würde dies dann bedeuten, dass das Kindergeld wegfällt, weil sie nicht mehr Zuhause wohnt> Immerhin hat sie selbst kein eigenes Einkommen und bleibt unterhaltspflichtig und befindet sich auch in einer Ausbildung.

Und noch eine Frage: Wie wird das in der Regel in Wohnheimen vom Studentenwerk geregelt. Gibt es da irgendwelche "Richtlinien"> In dem Fall meiner Tochter handelt es sich um eine 3er-WG mit Gemeinschaftsküche und -bad. Das fällt doch unter die Kategorie Wohnung wenn ich das richtig verstanden habe. Was mir jedoch unklar ist, ist, wie die Jahresrohmiete hier ermittelt wird: für jeden Bewohner seperat oder gesamtschuldnerisch>

Über jede Rückmeldung bin ich dankbar!

ZWSt und Kindergeld: Hauptwohnsitz ändern?

Christian @, Montag, 15.10.2007 (vor 6641 Tagen) @ Uschi

Hallo Uschi,
wenn die Tochter, nur um die ZWSt zu umgehen, die Hauptwohnung in Konstanz anmeldet, handelt sie rechtswidrig. Das Meldegesetz regelt, wer sich wann, wie und wo zu melden hat - es ist keine Einrichtung zur Umgehung (übrigens auch nicht zu Erhebung) der Zweitwohnungsteuer. Und mit dem Kindergeld hat das auch nichts zu tun. Die Tochter dürfte auch nicht unterhaltspflichtig sein sondern allenfalls -bedürftig/-berechtigt. Unterhaltspflichtig sind die Eltern.
Die Tochter hat auch keine Zweitwohnung in Konstanz, sie ist dort mit Nebenwohnung gemeldet. Eine Zweitwohnung hätte sie dort nur, wenn sie auch die Hauptwohnung als Erstwohnung innehätte. Das scheint aber nicht der Fall zu sein,
Was eine Wohnung ist, steht nicht in der (übrigens verfassungswidrigen) Satzung, Nach meiner Auffassung (und der einiger Gerichte) ist ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft keine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf im steuerrechtlichen Sinn.
Wie die Stadt Konstanz in solchen Fällen die „Kaltmiete ermittelt, steht nicht in der Satzung. Mehr als 1.625 EURO ZWSt können pro Jahr aber nie anfallen, egal wie viel Aufwand man für eine Zweitwohnung betreibt.
Mit ihrer (wie ich schon sagte, verfassungswidrigen) Satzung dürfte die Stadt Konstanz - wenn alles mit rechten Dingen zugeht -, vor einem baden-württembergischen Gericht nur auf die Schnauze fallen, wenn damit eine Person, die nur eine einzige Wohnung innehat, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird, nur weil es sich um die Nebenwohnung dieser Person handelt. Das wäre Willkür und damit ein Verstoß gegen Art 4 Abs. 1 Grundgesetz.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWSt und Kindergeld: Hauptwohnsitz ändern?

Uschi, Dienstag, 16.10.2007 (vor 6641 Tagen) @ Christian

Vielen Dank für die ausführliche Information. Von einer Nebenwohnung als andere Möglichkeit, wurde sie von den Behörden nicht aufgeklärt. Nun ist einiges klar.
Sie haben uns sehr geholfen.
MfG, Uschi

ZWSt und Kindergeld: Hauptwohnsitz ändern?

Christian @, Dienstag, 16.10.2007 (vor 6641 Tagen) @ Uschi

Hallo Uschi,

Ärger mit der Stadt Konstanz wird es trotzdem geben.

Denn obwohl in der Satzung steht:
„Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben einer außerhalb oder innerhalb des Stadtgebiets gelegenen Hauptwohnung im Stadtgebiet zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat.“
wird das Kassen und Steueramt der Stadt Konstanz behaupten, die Nebenwohnung (Begriff aus dem Melderecht) sei eine Zweitwohnung und die Zweitwohnungsteuer verlangen.

Eine vergleichbare Satzung haben z.B. die Städte Dresden, Rostock und Neubrandenburg, und die sind mit ihrer Zweitwohnungsteuer bei Studierenden, die zu Hause bei den Eltern wohnen und dort mit Hauptwohnung gemeldet sind, vor Gericht gescheitert.

Gruß
Christian