Zweitwohnungssteuer Köln

Bifi @, Köln, Mittwoch, 17.10.2007 (vor 6446 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich habe überraschend den Zweitwohnungsteuerbescheid für 2005 (Januar bis August) erhalten und suche nun nach einer Begründung für einen Widerspruch.

Hier die Fakten:
-Ich bin als Beamtin zur Bezirksregierung Köln versetzt worden - also aus rein beruflichen Gründen.
-Habe mich ordnungsgemäß im 2. Wohnsitz in Köln angemeldet.
-Der Hauptwohnsitz habe ich in meiner Heimatstadt beibehalten, wo ich mit meinem damaligen Lebensabschnittsgefährten und jetzigen Ehemann eine gemeinsame Wohnung hatte. Die mir ja sogar bei der Steuer als doppelte Haushaltsführung anerkannt wurde.
- Der Rückversetzungsantrag hatte überhaupt keine Aussicht auf Erfolg, daher mussten wir aus beruflichen Gründen nach Köln umziehen.
- Wir sind auch beide seit 01.09.2005 hier in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Nun hab ich hin und her gegoogelt und hab Urteile gefunden, die Verheiratete von der ZWSt freistellen, wenn die 2.Wohnung aus rein beruflichen Gründen gegründet wurde. Wäre ja hier fast der Fall. Aber wir haben erst dieses Jahr geheiratet.
Reicht "verlobt" wohl aus>>>

Und ich habe mehrere Artikel gefunden: ".... empfiehlt allein stehenden Steuerzahlern, die aus beruflichen Gründen einen 2.Wohnsitz unterhalten, unter Hinweis auf das anhängige Verfahren ( II R 10/03) Einspuch zu erheben und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen:"
Aber mit dem Aktenzeichen des Urteils komme ich nicht weiter. Und ich finde auch kein anderes Urteil in Bezug auf Ledige die aus berufl. Gründen eine 2.Wohnung unterhalten.

Kann mir jemand weiterhelfen> Oder sieht jemand irgendeine Möglichkeit Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen>
Vielen Dank schonmal für Eure Mühe!
Gruss
Bifi

Zweitwohnungssteuer Köln

Tilly, Mittwoch, 17.10.2007 (vor 6446 Tagen) @ Bifi

Welches DATUM hat der Steuerbescheid (Wegen Widerspruchsfrist)>
Gruß
Tilly

Zweitwohnungssteuer Köln

Bifi, Köln, Mittwoch, 17.10.2007 (vor 6446 Tagen) @ Tilly

Hallo Tilly!

Die Widerspruchsfrist läuft noch, der Bescheid ist vom 07.10.2007!

Gruss
Bifi

Zweitwohnungssteuer Köln

Bifi @, Köln, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6445 Tagen) @ Tilly

Tschuldigung, Tilly.
Natürlich hat die Stadt Köln Sonntags nicht gearbeitet.
Der Bescheid ist vom 04.10.2007!

Aber die Widerspruchsfrist läuft ja noch....
Gruss
Bifi

Zweitwohnungssteuer Köln

Tilly, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6445 Tagen) @ Bifi

Hallo Bifi,
gut, denn die Frage ist insofern knifflig, als bei Dir der Steuertatbestand der ZWSt gegeben scheint. Geht wohl nur grundsätzlich. Muss ich länger (ca. 1 Woche) drüber nachdenken.
Vielleicht hat jemand anderes eine gute, zündende Idee.
Gruß
Tilly

Zweitwohnungssteuer Köln

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6445 Tagen) @ Bifi

Hallo Bifi,

Im Grunde bist Du das klassische Zweitwohnungsteueropfer. Verheiratet ist nicht verlobt oder lebensgefährtenmäßig verbandelt. Da führt kein Weg rein.

Einkommensteuer hat mit Zweitwohnungsteuer aber schon gar nichts zu tun.

Sonst gilt das unter dem Posting nach Dir (Gabriele) Gesagte.

Gruß
YW

Zweitwohnungssteuer Köln

Bifi @, Montag, 05.11.2007 (vor 6427 Tagen) @ Yvonne Winkler

Vielen Dank an alle.

Gegen die Satzung werde ich nicht klagen. Dafür sind mir meine Nerven zu schade.
Ich werd mich wohl mit der 250 Euro Investition Zweitwohnungssteuer abfinden müssen... :angry:

Gruss
Bifi

Zweitwohnungssteuer Köln

Butzmann Josef @, Montag, 05.11.2007 (vor 6427 Tagen) @ Bifi

» Vielen Dank an alle.
»
» Gegen die Satzung werde ich nicht klagen. Dafür sind mir meine Nerven zu
» schade.
» Ich werd mich wohl mit der 250 Euro Investition Zweitwohnungssteuer
» abfinden müssen... :angry:
»
» Gruss
» Bifi

Das mit dem sich abfinden, trifft die Herzen der "Kommunalen raubritterähnlichen Vorgehensweise" direkt und beflügelt zu weiteren Taten, denn Geld stinkt nicht!
Es wäre höchste Zeit,diesem Unfug von oben allemal das Handwerk zu legen und die Abschaffung, so wie es die Junge Union mit einer Unterschriftenliste inzwischen fordert,bundesweit zu unterstützen.

Zweitwohnungssteuer Köln

Christian @, Freitag, 26.10.2007 (vor 6437 Tagen) @ Bifi

Hallo,
wie Yvonne schon schreibt - das klassische Zweitwohnungsteueropfer.
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit: Gegen die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Kölner Satzung klagen! Denn auch wenn NRW-Gerichte etwas anderes erkennen: Die Kölner Satzung ist nun Mal keine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Man kann auf dieser Grundlage eine fundierte Klage erheben. Aber der Rechtsweg führt in diesem Fall mindestens bis zum Bundesverwaltungsgericht. Was im Endergebnis durchaus erfolgreich sein kann, denn eine unwirksame Rechtsgrundlage kann auch dann nicht zur Besteuerung führen, wenn der eigentliche Steuertatbestand erfüllt wäre. Außerdem wäre der Steuerbescheid bis zu einer Entscheidung offen, und es ist durchaus möglich (und zu hoffen), dass Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen wegen anderer Klagen, die bereits beim BVerwG anliegen, für rechtswidrig erklärt werden.
Da die ZWSt in Deinem Fall auf 8 Monate begrenzt und daher überschaubar ist, stellt das eher eine Prinzipien- denn eine Kostenfrage dar. Da fällt es eventuell leichter, der Stadt Köln einen Rechtsbruch durchgehen zu lassen … Als Angehöriger der zuständigen Bezirksregierung (u.a. zuständige Aufsichtsbehörde) wüsste ich allerdings, was ich zu tun hätte. Nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Verjährungsfrist?

John @, Mittwoch, 12.12.2007 (vor 6390 Tagen) @ Bifi

» Ich habe überraschend den Zweitwohnungsteuerbescheid für 2005 (Januar bis August) erhalten

Hey,

geht mir genauso! Soll noch einer sagen die Jungs wären nicht auf Zack, nur 2,5 Jahre später melden sie sich:-D

Wie sieht das aus mit der Verjährungsfrist, hat jemand Ahnung> Es geht um die erneute Erklärungsabgabe für den Zeitraum Jan-April 2005, ein Bescheid ist noch nicht erlassen worden.