Hauptwohnsitz im Studienort-trotzdem anspruch auf Kindergeld
Hallo Lara,
das ist im Prinzip ganz einfach,
Wenn Du nicht der Typ Student bist, der jedes Wochenende nach Hause fährt und auch die gesamten Semesterferien zuhause verbringt, wäre Heidelberg Deine Hauptwohnung. Ob Du bei Muttern noch die Nebenwohnung hältst, ist eine Frage der Notwendigkeit. Wenn man nämlich nur noch besuchsweise nach Hause kommt, hat man streng genommen keine Nebenwohnung.
Aber wenn die bayerische Gemeinde keine Zweitwohnungsteuer verlangt, kann man sich das überlegen.
Auf das Kindergeld hat das überhaupt keine Auswirkungen. Bei der Haftpflichtversicherung sollte man nachfragen, ob man mitumfasst ist (bei den meisten dürfte das der Fall sein).
Über einen Wohnsitz ist damit noch nichts gesagt.
Noch Fragen>
Gruß
Yvonne
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- Hauptwohnsitz im Studienort-trotzdem anspruch auf Kindergeld -
lara1,
19.10.2007
- Hauptwohnsitz im Studienort-trotzdem anspruch auf Kindergeld - Yvonne Winkler, 21.10.2007