Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Ralf, Köln, Donnerstag, 25.10.2007 (vor 6943 Tagen)
Hallo,
wie viele andere habe ich einen Steuerbescheid von der Stadt Köln für 2005 erhalten. Zu dieser Zeit war ich Student und bei den Eltern meiner damaligen Freundin gemeldet. Miete habe ich keine bezahlt. Die Bemessungsgrundlage für die ZWST sind 60 qm, wie die Stadt darauf kommt, weiß ich nicht.
Einem generellen Widerspruch räume ich nach den Beiträgen hier im Forum relativ schlechte Chancen ein oder täusche ich mich> Ich bin mir nicht sicher, wie ich weiter vorgehen soll, da ich ja keinen Mietvertrag vorweisen kann. Nachträglich aufsetzen ist natürlich auch nicht möglich. Außerdem habe ich ja schon einen konkreten Steuerbescheid. Jemand eine Idee>
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Christian
, Donnerstag, 25.10.2007 (vor 6943 Tagen) @ Ralf
Hallo Ralf,
die Bemessungsgrundlage hat die Stadtverwaltung vermutlich geschätzt. Wohl weil keine Steuererklärung abgegeben wurde.
Die Hauptwohnung war vermutlich bei den Eltern gemeldet> Das wäre dann ein Fall, wo jemand zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird, ohne überhaupt eine einzige Wohnung innezuhaben. Was aus Sicht der NRW-Justiz wohl problemlos möglich ist und die Kölner Stadtverwaltung auch nicht stören wird.
Das Kölner Verwaltungsgericht wird dann völlig bedenkenlos für Recht erkennen: „Das Innehaben einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt: Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist die erkennbare Absicht des Satzungsgebers, wie sich aus § 5 [der Kölner] ZwStS ergibt.“
Wenn meine Vermutung mit der Hauptwohnung zutrifft - Widerspruch - Klage. Ohne Rechtsweg dürfte es in Köln nicht abgehen. Gefallen lassen muss man sich das nicht, und an der Rechtslage dürfte selbst die NRW-Justiz zu knabbern haben.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Ralf, Freitag, 26.10.2007 (vor 6943 Tagen) @ Christian
Ok, ähnliches dachte ich mir. Spätestens für die Klage brauche ich dann wohl einen Anwalt. Bei meiner momentanen finanziellen Lage muss ich mir das aber nochmal genau überlegen. Andererseits finde ich es zum Himmel schreiend, dass sie andernfalls so einfach damit durchkommen.
Danke
Stefan
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Christian
, Freitag, 26.10.2007 (vor 6943 Tagen) @ Ralf
Hallo Ralf/Stefan>,
für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt. Das kann man selber machen.
In Deinem Fall ist das sogar ziemlich einfach. Kostenlos bleibt es trotzdem nicht (Gerichtsgebühr, richtet sich nach dem Streitwert, dürfte bei Dir maximal ca. 70-80 EURO betragen). Geld gibt es nur im Erfolgsfall zurück. So wie die Steuer auch, denn selbst bei einem Widerspruch muss der Bescheid ja erst Mal bedient werden.
Bei Deiner Fallkonstellation würde ich allerdings sofort den Erlass der Steuer beantragen - da kriegt die Stadt Formulierungsschwierigkeiten und wird sich wahrscheinlich selbst überholen. Hilfreich wäre es dabei, wenn Du eine Bestätigung/Erklärung der Eltern Deiner damaligen Freundin hättest, dass Du die Nebenwohnung nicht „innehattest“ und keine Miete gezahlt hast. Da sich das als heikel erweisen könnte, müsste ggf. eine Erklärung von Dir genügen.
Hast Du überhaupt eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck“ abgegeben>
Welches Datum hat der Steuerbescheid> Oder: Wann läuft die Widerspruchsfrist ab>
Noch Fragen>
Gruß
Christian
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Ralf, Samstag, 27.10.2007 (vor 6941 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
ich habe damals ein Formular ausgefüllt und angegeben, dass ich ein Zimmer bewohne, Miete habe ich absichtlich nicht ausgefüllt. Danach kam ein Schreiben mit der Frage zur Miete, worauf ich geantwortet habe, dass ich keine Miete bezahle. Ihre momentane Berechnungsgrundlage ist wahrscheinlich irgendein Durchschnittswert sowohl bei den Quadratmetern, als auch bei der Miete.
Die Einspruchsfrist läuft Anfang November ab, mal sehen, ob ich eine solche Erklärung von den Eltern bekomme. Dürfte etwas diffizil werden
In meinem Widerspruch sollte ich aber schon auf die konkrete Gemengelage eingehen, oder>
Gruß
Stefan, der Ralf bleibt
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Christian
, Samstag, 27.10.2007 (vor 6941 Tagen) @ Ralf
Hallo Ralf,
so viel Mühe musst Du Dir mit dem Widerspruch nicht geben. Die Stadt geht davon aus, dass sie Dich, weil in Köln mit Nebenwohnung gemeldet, zur Zweitwohnungsteuer heranziehen darf und wird den Widerspruch wohl zurückweisen.
Weise im Widerspruch darauf hin, dass
- die angesetzte Quadratmeterzahl völlig aus der Luft gegriffen ist (ggf. richtige Quadratmeterzahl nennen/wiederholen),
- Du weder die Haupt- noch die Nebenwohnung innehattest,
- Du für keine der beiden Wohnungen Miete gezahlt hast.
und beantrage mit dem Widerspruch gleich den Erlass der Steuerschuld, mit der Begründung, dass Du wirtschaftlich nicht leistungsfähig bist und es 2005 auch nicht warst.
Das Ganze dann termingerecht an die Stadt (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und warte auf die Antwort.
Noch Fragen
Gruß
Christian
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Ralf, Sonntag, 28.10.2007 (vor 6940 Tagen) @ Christian
Klingt logisch. Werde dann schreiben, was dabei heraus gekommen ist.
Gruß
Ralf
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Ralf, Montag, 29.10.2007 (vor 6940 Tagen) @ Christian
» - Du weder die Haupt- noch die Nebenwohnung innehattest,
» - Du für keine der beiden Wohnungen Miete gezahlt hast.
Habe gerade noch ein weiteres Mal die Kölner Satzung gelesen. Sie gilt auch für unentgeltliche Überlassung von Wohnraum:
(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
[...]
b) der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder
unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung im vorgenannten Sinne dient oder[...]
Ich werde mich also vor allem auf die qm-Zahl konzentrieren.
Gruß
Ralf
Steuerbescheid Köln - kein Mietvertrag
Christian
, Montag, 29.10.2007 (vor 6940 Tagen) @ Ralf
Hallo Ralf,
das Argument, dass beide Wohnungen nicht innegehabt wurden, MUSS mit in den Widerspruch. Denn genau das macht die Kölner Satzung in Deinem Fall verfassungswidrig. Mit "unentgeltlicher Überlassung hat das nur am Rande zu tun.
Gruß
Christian