ZWST zur Diskussion gestellt
»Hatte ich schon mal angemerkt, dass ein „Verein der Zweitwohnungsbesitzer“ schon vom Namen her nicht die Interessen der meisten Zweitwohnungsteuerzahler trifft>
Hinzu kommt noch
1. Die Vorgaben des BVerfG für die Erhebung einer ZWSt treffen auf die Zweitwohnungsbesitzer geradezu idealtypisch zu. Wie man als Zweitwohnungsbesitzer dieser Entscheidung von 1983 erfolgreich zu Leibe rücken will, hat mir noch niemand nachvollziehbar darlegen können. Da spielt es kaum eine Rolle, dass die Satzungen fast alles verfassungswidrig sein dürften.
2. Viele Rechtsanwälte die Zusammenarbeit mit anderen Betroffenen (/deren Anwälten) meiden wie der Teufel das Weihwasser und im Zweifelsfall lieber unqualifizierte Klagen produzieren, die am Kern der Sache vorbei gehen. Da spielt es kaum eine Rolle, wenn man Medien-/Unterschriftenkampagnen „entfesselt“.
Den Artikel in HuG kenne ich immer noch nicht.
Gruß
Christian
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ingrid,
25.10.2007
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Christian,
25.10.2007
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Butzmann Josef,
26.10.2007
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Butzmann Josef,
26.10.2007
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Christian,
25.10.2007