ZWS in Wuppertal

Stauner @, Wuppertal, Montag, 29.10.2007 (vor 6091 Tagen)

Am 13.5.2005 haben meine langjährige Freundin und ich geheiratet. Wir wollen aber beide unsere Wohnung behalten. Da aber ein Ehepaar einen gemeinsamen Wohnsitz haben muss, behielt ich meine Wohnung als ZW.
Nun meldet sich die Stadt erstmalig bei mir und fordert für die Jahre 2006/2007 insgesamt € 840,- von mir. Als Grundlage wird eine Schätzung angegeben, die allerdings 2,5 mal höher ist als die tatsächlichen 10% der Nettokaltmiete.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch erheben, weiß nur noch nicht welches der zahlreichen Argumente, die mir einfallen, anführen soll.

der Stauner

ZWS in Wuppertal

Christian @, Montag, 29.10.2007 (vor 6091 Tagen) @ Stauner

Hallo Stauner,

wer behauptet denn, dass ein Ehepaar eine gemeinsame Wohnung haben MUSS>

» Nun meldet sich die Stadt erstmalig bei mir und fordert …
Dem Steuerbescheid muss eigentlich eine Steuererklärung vorausgehen. Dazu muss Dich die Stadt irgendwann aufgefordert haben. Wenn nicht, verstößt die Verwaltung der Stadt gegen ihre eigene Satzung - was in Wuppertal allerdings zu den üblichen Gepflogenheiten zu gehören scheint.

Allerdings kann die Stadt, wenn die tatsächliche Miete vom Mietspiegel abweicht, die Steuer nach dem Mietspiegel festsetzen. Bleibt nur die Frage, wie sie die Wohnung bewerten will, wenn sie keine Angaben dazu hat.

Ansonsten ist die Nebenwohnung in Wuppertal eine „klassische“ Zweitwohnung und somit steuerpflichtig. Neben dem formalen Geplänkel - Steuerfestsetzung ohne Steuererklärung, falsche Berechnungsgrundlage - gibt es nur das Argument der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit der Satzung. Was irgendwann ja irgendein Gericht hoffentlich feststellen wird.

Noch Fragen

Gruß

Christian

ZWS in Wuppertal

Stauner @, Wuppertal, Montag, 29.10.2007 (vor 6091 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!

Vielen Dank für Deine prompte Antwort. Die Aussage "gemeinsamer Wohnsitz für Eheleute" stammt vom Standesamt, Schwelm, dem Wohnsitz meiner Frau. Ich bin Geringverdiener und noch nie von der Stadt Wuppertal zu einer Steuererklärung aufgefordert worden.
Ich kann also bei meinem Widerspruch nur die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der Satzung anzweifeln>

Gruß

Stauner

ZWS in Wuppertal

Christian @, Montag, 29.10.2007 (vor 6091 Tagen) @ Stauner

»Hallo Stauner,

so pauschal ist die Aussage des Standesamtes Schwelm falsch - es gibt durchaus Ausnahmen, wonach auch nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete unterschiedliche Hauptwohnungen haben können. Lassen wir hier aber mal außen vor.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit „Steuererklärung“ bezeichne ich hier den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Zweitwohnungsteuererklärung“ der Stadt Wuppertal. Die Abgabe dieser Erklärung muss angefordert werden. § 8 (Steuererklärung) Satz 1 der ZWStS der Stadt Wuppertal bestimmt: „Steuerpflichtige Personen haben innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt (Ressort Finanzen – Abteilung Steueramt -) eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.“

Wenn es tatsächlich so ist, dass die Stadt Wuppertal Dich nie zur Abgabe dieserr Steuererklärung aufgefordert hat, ist das durchaus - im Zusammenhang mit der falschen Schätzung - ein triftiger (erster) Widerspruchsgrund. Denn ohne Aufforderung zur Steuererklärung keine Steuererklärung, damit wäre die Festsetzung der Stadt in Deinem Fall willkürlich.

Außerdem fällt mir da noch was auf: Gem. Satzung der Stadt Wuppertal dürfen Verheiratete überhaupt nicht zur ZWSt herangezogen werden.
§ 3 (Steuerpflicht) Abs. 1 Satz 3 der ZWEStS Wuppertal bestimmt: „Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Inhaber/-innen von Zweitwohnungen dann, wenn sich ihre Hauptwohnung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 bis 4 Meldegesetz NRW bestimmt.“ Für Dich als Verheirateten, nicht dauernd getrennt Lebenden, trifft § 16 Abs. 2 Satz 2 MG NRW zu.
Das meint die Stadtverwaltung zwar nicht so, steht aber so in der Satzung. Ein triftiger (zweiter) Widerspruchsgrund.

Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Satzung ist dann der dritte Widerspruchsgrund.

Noch Fragen

Gruß

Christian

ZWS in Wuppertal

Stauner @, Wuppertal, Montag, 29.10.2007 (vor 6091 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!

Du bist ja ein echtes Ass auf dem Gebiet. Gute Gründe, die Du lieferst. Vielen Dank! Das Standesamt Schwelm erklärte uns, das für eine Heirat eine gemeinsame eheliche Wohnung (Wohnsitz) nötig sei. Dadurch werde ich m.E. schlechter gestellt als eine unverheirateter Mann in gleicher Situation.
Außerdem, hätte ich eine Wuppertalerin geehelicht, wäre das
Problem gar nicht entstanden, da ich ja den 1. Wohnsitz innerhalb Wuppertals gewechselt hätte. Ich soll also jetzt quasi finanziell dafür bestraft werden, daß ich eine Frau geheiratet habe, die außerhalb unserer Stadtgrenzen wohnt.
Das kann ja wohl nicht sein und verstößt in meinen Augen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Gruß

Dirk