Hauptwohnsitz OS, "Zweitwohnung" bei den Eltern in Wutal?

Marie @, Montag, 29.10.2007 (vor 6483 Tagen)

Hallo!

Am gestrigen Tag erhielt ich einen Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Wuppertal, die mich zu einer Zahlung von 840 (!) Euro für die Jahre 2006 und 2007 heranziehen will.

Ich studiere zurzeit in Osnabrück und wohne dort in einer WG; bin also seit Oktober 2005 mit meinen Hauptwohnsitz in OS gemeldet.
Dass ich einen sog. "Zweitwohnsitz" in Wuppertal haben soll, war mir bis gestern gar nicht klar!
Nun habe ich in Wuppertal gar keine zweite Wohnung. Dort ist ganz einfach der Wohnsitz meiner Eltern, indem ich bis zu meinem Auszug noch ein "Kinderzimmer" hatte, welches jetzt von meiner Mutter genutzt wird.
Natürlich besuche ich meine Eltern ab und zu, nämlich etwa alle 6 Wochen für zwei Tage; dass dafür nun 840 Euro fällig sind, finde ich aber ein bisschen happig!

Im Januar 2006 erhielt ich schon einmal einen Schrieb der Stadt Wuppertal mit einem Formular zur Zweitwohnungsteuererklärung.
Da ich nur Bahnhof verstanden habe, war das einzige, was ich dort angab, die Anschrift meiner Osnabrücker WG und die Anschrift meines sog. "Zweitwohnsitzes", d.h. die Adresse meiner Eltern.
Das war offenbar ein dummer Fehler!

Als Studentin und Bafoeg -Empfängerin verfüge ich nicht über die finanziellen Mittel, dieser Zahlung nachzukommen.
Deswegen habe ich nun einige Fragen:

1. Was ist als nächstes zu tun> Widerspruch einlegen> Wenn ja, wie> Bei der Sachbearbeiterin>

2. Kann ich dazu die Musterwiderspruchstexte der Studierendenschaft der Bergischen Universität Wuppertal nutzen (gefunden unter http://www.asta.uni-wuppertal.de/index.php>option=com_content&task=view&id=1...
Oder sind diese für mich "gegenstandslos">

3. Habe ich, indem ich mich 2005 NICHT bei der Stadt Wuppertal habe abmelden lassen, gegen das Meldegesetz verstoßen> Denn schließlich wohnte ich seitdem gar nicht mehr dort!

4. Kann ich im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs wegen Verstoßes gegen die Meldeauflagen belangt werden>

5. Oder gilt auch in meinem Fall: Widerspruch = Klage vor dem Verwaltungsgericht>

6. Kann ich aufgrund meiner desolaten finanziellen Situation überhaupt zur Zahlung gezwungen werden>

Danke schon mal im Voraus! Liebe Grüße von eine etwas verwirrten:
Marie

Hauptwohnsitz OS, "Zweitwohnung" bei den Eltern in Wutal?

Christian @, Montag, 29.10.2007 (vor 6482 Tagen) @ Marie

Hallo Marie,

Du hast wohl bei der Anmeldung in Osnabrück angegeben, dass Deine bisherige Wohnung in W als Nebenwohnung beibehalten werden soll. Das war der 1. Fehler. Sofort korrigieren und die Nebenwohnung in W abmelden.

Anruf bei der Sachbearbeiterin kann nicht schaden. Darauf hinweisen, dass es sich bei der Nebenwohnung um das Kinderzimmer im Haushalt der Eltern handelt. Vielleicht genügt das schon.

Widerspruchsfrist läuft 1 Monat. Bin im Augenblick zeitlich unter Druck, rühre mich Sonntag oder Montag wieder, wenn bis dahin nicht andere geholfen haben.

Ansonsten: Mal Beträge unter „Stauner“ lesen - trifft für Dich teilweise zu.

Gruß

Christian

Hauptwohnsitz OS, "Zweitwohnung" bei den Eltern in Wutal?

Christian @, Sonntag, 04.11.2007 (vor 6477 Tagen) @ Marie

Hallo Maria,
Die Satzung liefert dafür zwar keine Grundlage, doch aus den Verlautbarungen der Stadtverwaltung und auch aus dem „amtlichen Vordruck Zweitwohnungssteuererklärung“ geht hervor, dass die Nebenwohnungen, die unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt ihrer Eltern nutzen, nicht der ZWSt unterworfen werden. Diese sollte man in einem Widerspruch deutlich und mit guten Aussichten auf Erfolg anmahnen.
Schön wäre es natürlich, wenn zusätzlich die Eltern, die bei Wuppertaler Kommunalwahlen ja wahlberechtigt sind, ihren Unmut über die rechtwidrige Besteurrung zum Ausdruck bringen würden. Als Adressaten bieten sich dafür an:
- der Oberbürgermeister Peter Jung
- der Stalldirektor Dr. Slawig
- die Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und Bündnis 90/Grüne.
Vielleicht fördert Wählerprotest bei einigen Damen und Herren die Denkfähigkeit.
Die Wählergemeinschaft „Wähler für Wuppertal“, die gegen die ZWSt ist, freut sich bestimmt über jede Unterstützung durch Wahlberechtigte.
Gruß
Christian