zweitwohnsitzsteuer in heidelberg - für studenten

yvonne @, Montag, 13.03.2006 (vor 6710 Tagen) @ René

» » Hallo René, schau mal bei Niedersachsen
»
» Ich kenne das Urteil. Das ist hier auch schon mindestens ein Dutzend Mal
» zitiert, daß es noch nicht rechtskräftig ist, da die Stadt Lüneburg
» Widerspruch eingelegt hat!

Außerdem basiert die Zweitwohnungssteuer im Lüneburger Verfahren auf dem baurechtlichen Wohnungsbegriff, wohingegen die Heidelberger Satzung vom melderechtlichen Wohnungsbegriff ausgeht. Da ist es schon sehr fraglich, ob bzw. inwieweit die Argumentation übertragbar ist.
In der Heidelberger Satzung ist konkret definiert, was sie unter Wohnung verstehen. Raum, minimal inklusive Kochnische, Dusche und Toilette.

Das einfachste ist wirklich, den ersten Wohnsitz umzumelden, damit man diesen Problemen aus dem Weg geht.


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