ZWS-Wuppertal

Nils @, Dienstag, 30.10.2007 (vor 6484 Tagen)

Hi,

bin Student und wohne seit knapp 2 Jahren in Wuppertal.
Habe mich damals sofort mit Zweitwohnsitz in Wupp. angemeldet, jedoch bin ich nie auf eine Zweitwohnsitzsteuer oder jegliche andere finanzielle Konsequenz bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes hingewiesen worden.Jetzt war ich natürlich total platt als ich ein Schreiben der Stadt bekam in dem ich aufgefordert worden bin 840 Euro zu bezahlen (420 pro Jahr) und das ohne jegliche Vorabinformation bei der Anmeldung oder durch ein Schreiben der Stadt bei der Festlegung der Zweitwohnsitzsteuer.
Ich wohne seit Sept. 2005 in Wuppertal.

(Im schreiben steht: Die Zweitwohnsitzsteuer wird gem. § 4 der Zweitwohnungssteuer der Stadt Wuppertal vom 30.06.2005 angefordert.)

Meinen Erstwohnsitz habe ich in Löningen und beziehe dort lediglich ein kleines Zimmer (altes Kinderzimmer) ansonsten gar nichts.
Hinzu kommt, dass ich kein BaFög erhalte und die Forderungen gar nicht zahlen kann.

Habe ich eine Chance der Forderung zu entweichen.
Kann mir jemand helfen oder Tipps geben.

Wäre sehr sehr dankbar

MfG

ZWS-Wuppertal

Stauner @, Wuppertal, Dienstag, 30.10.2007 (vor 6484 Tagen) @ Nils

Hallo Nils!

Ich wohne ebenfalls in Wuppertal und habe das gleiche Problem. Auch ich hörte erstmals am 26.10.2007 von der Stadt Wuppertal, und das gleich in Form eines Bescheides für die letzten 2 Jahre in Höhe von € 840,-.
Wenn Dich die Stadt wirklich noch nie zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert hat, hast Du schon einmal einen triftigen Grund für einen Widerspruch:

keine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung =
keine Steuererklärung =
kein Steuerbescheid

Außerdem hat die Stadt dann offensichtlich die Steuer willkürlich festgelegt.

Gruß
Stauner

ZWS-Wuppertal

Lukas Poltoraczyk @, Wuppertal, Mittwoch, 31.10.2007 (vor 6483 Tagen) @ Stauner

Hallo!

Auch ich habe am 26.10 eine Zahlungsaufforderung von 665 € erhalten. Mich würde interessieren wie ihr da jetzt vorgeht. Legt ihr schriftlich Widerspruch ein, bezahlt aber trotzdem "erstmal". Oder legt ihr vorab nur Widerspruch ein>
Des weiteren ist die ZWS meines erachtens eine reine "Studentesteuer". Auch ich wurde bei meiner Anmeldung nicht daraufhingewiesen und wohne jetzt seit ca. 2 Jahren in Wuppertal.

Grüße Lukas

ZWS-Wuppertal

Stauner @, Wuppertal, Mittwoch, 31.10.2007 (vor 6483 Tagen) @ Lukas Poltoraczyk

Hallo Lukas!

Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und natürlich nicht zahlen. Diese Steuer ist keine reine Studentensteuer, ich z.B. bin nämlich keine Student. Ich bin gebürtiger Wuppertaler und habe meinen 1. Wohnsitz aus persönlichen Gründen nach Schwelm verlegt. Es handelt sich hier offensichtlich um den abstrusen Versuch der Stadt, ihre finanziellen Verluste auszugleichen, da es für Bürger mit 2. Wohnsitz keine jährliche "Kopfprämie" aus Steuermitteln gibt. Die bekommt sie nur für Einwohner die ihren 1. Wohnsitz in Wuppertal haben. Übrigens: die Stadt Wuppertal sitzt auf einem gigantischen Schuldenberg von sage und schreibe 1,465 Mrd. Euro. Da muß man sich halt eben was einfallen lassen, um den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.

Gruß

Stauner

ZWS-Wuppertal

Lukas, Mittwoch, 31.10.2007 (vor 6483 Tagen) @ Stauner

Na das ist ja interessant, das mit der Stadtverschuldung habe ich mir insgeheim auch schon gedacht. Ziemlich dreist das ganze.

ZWS-Wuppertal

Nils @, Mittwoch, 31.10.2007 (vor 6483 Tagen) @ Lukas

Hi Lukas und Stauner.
Werde auch auf jeden einen Widerspruch einlegen.
Die Studenten sind mal wieder die Gearschten.Erst Semesterbeiträge und jetzt son Scheiss.
MfG

ZWS-Wuppertal

Christian @, Sonntag, 04.11.2007 (vor 6479 Tagen) @ Nils

Hallo Nils und andere,
vielleicht hilft folgende Information ein bisschen:
Bis zum 31.12.2006 darf die Stadt Wuppertal Zweitwohnungen nur besteuern, wenn es sich tatsächlich um Wohnungen im Sinne der Landesbauordnung handelt. Erst seit dem 1.1.2007 greift die Änderung der Wohnungsdefinition, wonach jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sein soll. Darum hat die Stadt sich 2006 nicht gekümmert, und die Erhebungsunterlagen zur so genannten ZWSt sind auch nicht geeignet, den Sachverhalt erkennbar zu machen. Wer also für 2006 zur ZWSt herangezogen werden soll, obwohl er nur ein Zimmer und keine Wohnung bewohnte, kann deswegen mit guter Aussicht auf Erfolg Widerspruch einlegen.
Außerdem hat Wuppertal anlässlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde (Aktenzeichen 31.01.04.06/10) dem Regierungspräsidenten berichtet, dass sie für 2006 alle Steuerbescheide aufgehoben habe, wenn die Nebenwohnung nicht den Erfordernissen der Landesbauordnung genügte. Da scheint es angeraten, dem RP unter Angabe des o.a. Aktenzeichens mal mitzuteilen, dass die Bediensteten der Stadt Wuppertal für 2006 immer noch Steuerbescheide erlassen, die gegen die eigene Satzung verstoßen.
Anschrift des RP:
An den
Präsidenten des Regierungsbezirks Düsseldorf
Herrn Regierungspräsident Jürgen Büssow
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Gruß

Christian

ZWS-Wuppertal

Nils @, Montag, 05.11.2007 (vor 6478 Tagen) @ Christian

Hi Christian.

Sehr geil und allerbesten Dank für die guten Infos-sehr hilfreich erstmal.

MfG

ZWS-Wuppertal

Nils @, Montag, 05.11.2007 (vor 6478 Tagen) @ Nils

Hi.

Eine Frage hab ich noch.Hab so gesehn mein altes Kinderzimmer in Löningen(bei Oldenburg) und meine WG in Wuppertal.Kann ich jetzt trotzdem an den RP schreiben>

ZWS-Wuppertal

Yvonne Winkler @, Montag, 05.11.2007 (vor 6478 Tagen) @ Nils

Warum nicht>
YW

ZWS-Wuppertal

Beppo, Dienstag, 13.11.2007 (vor 6470 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo!
Hat sich von euch schon mal jemand an der Uni schlau gemacht, ob von Seiten der Studentenvertretung Hilfe in dieser Sache angeboten wird>
Ich meine immerhin gibt es ja auch schon einige Urteile, wonach Studenten von der ZWS befreit wurden. Ich werd die Tage mal meine Rechtsschutzversicherung zu dem Thema befragen.

ZWS-Wuppertal

Lukas @, Montag, 19.11.2007 (vor 6464 Tagen) @ Beppo

Hallo Alle,

habe hier noch etwas interessantes gefunden: Aus der Rheinischen Post: Demnach haben Richter des OBerverwaltungsgerichts in Mecklenburg Vorpommern unterstrichen, dass "studenten in der Regel keine Zweitwohnung im Sinne der gültigen Steuersatzung haben, wenn sie als Hauptwohnung nur das eigene Zimmer bei den Eltern beibehalten. Ein solches Zimmer könnte nicht als Erstwohnsitz gelten. Daher müssen sie in der Regel keine ZWS zaheln". Ganz wichtig: Aktenzeichen: 1L 194/06, 1L 242/06, 1L 243 /06 und 1L 257 / 06. Ich weiß jetzt nich ob jemand von euch schon etwas dazu vorher geschrieben hat. Kann sein das ihr es ja schon wisst,ich habe nämlich noch nich die andere beiträge gelesen.
Aber so wie es aussieht werde ich micht Sicherheit nicht Zahelen.

ZWS-Wuppertal

Yvonne Winkler @, Montag, 19.11.2007 (vor 6464 Tagen) @ Lukas

Soweit müsst Ihr gar nicht wandern (bis Meck-Pom), weil René nachher noch was Nettes einstellen wird. Kommt sicher im Forum und unter Aktuelles,

was das VG Düsseldorf heute über die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Wuppertal entschieden hat.

Gruß
Yvonne